Full text: Wörterbuch des Deutschen Staats- und Verwaltungsrechts. Zweiter Band. G bis N. (2)

  
  
Militärbildungswesen 
und mindestens ein Jahr bei einem Pionier- 
bataillon Dienst getan haben. An den Vorträgen 
in J III und IV nehmen ungefähr 5 Offiziere teil. 
Die Vorträge in V I und II mit je 20 Offizieren, 
müssen alle Verkehrsoffiziere besuchen. An V 
III und IV nehmen mindestens je 6 Offiziere teil, 
die den Verkehrstruppen angehören oder angehört 
haben. Die Kommandierung erfolgt für ein Jahr 
zu bestimmter Lehrstufe, die zu den höheren in 
der Gesamtzahl von 60—62 Offizieren nach Hal- 
tung und Leistung. Das Kommando beginnt am 
1. Oktober und endet für die meisten am 30. Sep- 
tember. 
III. Die Marineakademie umfaßt 2 Kurse. 
Zu jedem werden durchschnittlich 15 Oberleut- 
nants zur See kommandiert. Das Kommando 
dauert vom Oktober bis Ende Juni. Lehrfächer 
sind: Seekriegslehre, Admiralstabsdienst, inter- 
nationales Recht, Navigation, Hafenbau, Land- 
taktik, Gesundheitslehre, Naturlehre, höhere Ma- 
thematik, analytische Geometrie, allgemeine Geo- 
graphie, Artillerie-Torpedolehre, Maschinenkunde, 
Schiffbau, Elektrotechnik, nautische Astronomie, 
Nationalökonomie, Naturgeschichte der Meere, 
allgemeine Geschichte, nach Wahl Englisch, Fran- 
zösisch oder Russisch. Die Akademie untersteht 
wie auch die Marineschule der Inspektion des 
Bildungswesens der Marine, die durch AKO v. 
30. 3. 07 neu organisiert wurde. 
6# 3. Die Kriegeschulen in Potsdam, Glogau, 
Neisse, Engers, Kassel, Hannover, Anklam, Metz, 
Hersfeld und Danzig haben die Aufgabe, Fähn- 
riche zum Offizier vorzubilden. Die Armeereor- 
ganisation von 1810 hatte drei Kriegsschulen in 
Berlin, Königsberg und Breslau vorgesehen. 
Im Jahre 1816 wurde die Kriegsschule Berlin 
die „Allgemeine Kriegsschule“ (jetzige Kriegsaka- 
demie), die beiden anderen wurden aufgelöst. An 
ihre Stelle traten die Brigadeschulen, die später 
Divisionsschulen hießen, um dann 13859 die Be- 
zeichnung Kriegsschulen zu erhalten. Diese wurden 
1874 unter eine besondere Insvektion gestellt. 
Jede Kriegsschule steht unter einem Stabsoffizier 
als Direktor, mehreren Milvehrern, die meist 
Hauptleute sind und einer Anzahl von Ober- 
leutnants und Leutnants, die als Inspektionsoffi- 
  
abiturienten verlassen. 
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zu einer einzigen Anstalt vereinigt. Unter dem 
Soldatenkönige wurde die Bezeichnung corps 
des cadets allgemein. Bis zum Zusammenbruche 
des Staates 1806 waren 3 Anstalten vorhanden: 
Berlin, Kolberg, das am Anfange des neuen 
Jahrhunderts nach Potsdam verlegt wurde, und 
Culm. Die stets zunehmende Bevölkerungszahl 
bedingte auch eine Vermehrung der Anstalten. An 
Kadettenanstalten bestehen jetzt unter dem 
Kommandeur des Kadettenkorps 8 Kadettenhäuser 
in Köslin, Potsdam, Wahlstatt, Bensberg, Plön, 
Oranienstein, Karlsruhe, Naumburg, eine Haupt- 
kadettenanstalt zu Gr.Lichterfelde bei Berlin. 
Ein General steht als Kommandeur des Kadetten- 
korps an der Spitze der oben genannten 9 An- 
stalten mit 2 Adjutanten. Beigeordnet ist ihm eine 
Studienkommission, die aus drei Mitgliedern des 
gelehrten Standes besteht. Außer den Mil Lehrern 
ist eine Anzahl Zivillehrer angestellt. Leutnants 
sind als Erzieher kommandiert, die je eine Abtei- 
lung von 20—25 Kadetten zu beaufsichtigen haben. 
Der Lehrplan der Realgymmnasien liegt dem Unter- 
richt zugrunde. Bis zur Untersekunda verbleiben 
die jungen Leute in den Voranstalten; dann 
treten sie in die Hauptanstalt über, legen dort, 
nachdem sie ein Jahr in der Obersekunda gesessen 
haben, die Fähnrichsprüfung ab, treten dann in die 
Armee ein oder verbleiben 2 Jahre in der Haupt- 
anstalt, die sie mit dem Reifezeugnis eines Real- 
Sie werden dann der 
Armee als Fähnriche zugeteilt unter Ueberweisung 
an eine Kriegsschule. Es gibt noch eine Klasse 
Selekta, in welche die Kadetten eintreten, welche 
die Fähnrichsprüfung bestanden haben, aber nicht 
in die Prima eintreten. Der Lehrgang der Selekta 
entspricht dem einer Kriegsschule. Es gibt Stellen 
mit vollem Erziehungsbeitrage für Söhne von 
Inländern, Stellen mit vermindertem Erziehungs- 
betrage und solche mit erhöhteim Erziehungsbetrage 
für Söhne von Ausländern. Stellen mit ver- 
mindertem Erziehungsbeitrage erhalten nur Söhne 
von Bätern, die dem Staate Dienste erwiesen 
ziere zur Beaufsichtigung des inneren Dienstes, 
zur Leitung der Uebungen im Ererzieren, Tur- 
nen usw. kommandiert werden. Der theoretische 
Unterricht umfaßt die Anfangsgründe der Fach- 
ländebeurteilung, Aufnahmen — Planzeichnen und 
Mil Schreibwesen. Außerdem wird noch Unter- 
richt in Sprachen erteilt. Die Dauer der Kom- 
mandierung beträgt meist 36 Wochen, von denen 
3—4 Wochen für praktische Uebungen bestimmt 
sind. Die jungen Leute sind kaserniert. Pflege 
des kameradschaftlichen Geistes, Beseitigung törich- 
ter Vorurteile werden hierdurch gefördert. Am 
Schluß der Kommandierung zu einer Kriegsschule 
ist die Offizierprüsung abzulegen. Der Rriegs- 
schüler, der diese besteht, erhält das Zeugnis 
der Reife zum Offizier und kann dem Offizier- 
korps seines Regiments zur Wahl vorgeschlagen 
werden. 
§ 4. Die Kadettenanstalten. Im Jahre 1717 
hatte Friedrich Wilhelm I. die in Kolberg, Berlin 
und Magdeburg befindlichen Anstalten in Berlin 
haben, vor allem Söhne von Vätern, die vor dem 
Feinde gefallen sind. 
Bayern und Sachsen besitzen je ein Kadetten- 
haus (München, Dresden). 
#5. Die Ober-Militärprüfungskommission 
steht unter der Generalinspektion des Mil- 
Erziehungs= und Bildungswesens. Sie hält 
die Fähnrichsprüfungen ab, stellt die Reifezeug- 
wissenschaften: Taktik, Waffenlehre, Befestigungs- 
lehre, Heerwesen, Feldkunde — militärische Ge- 
  
nisse zum Fähnrich aus und hält die Offizier- 
prüfungen ab. Sie setzt sich zusammen aus einem 
General als Präses, 3 Inspizienten, die Offiziere 
z. D. sind, und einer Zahl von Examinatoren, die 
Offiziere und Mitglieder des gelehrten Standes 
sein müssen. Alle Prüfungen zum Portepcefähn- 
rich und zum Offizier werden vor dieser Kommis- 
sion abgelegt, auch die der Sachsen, jedoch nicht 
der Bayern. 
#+ 6. Unteroffizierschulen. Die Ausbil- 
dung des Unteroffizierer satzes er- 
folgt im MilWaisenhaus zu Potsdam sowie in 
den Unteroffizierschulen und Unteroffiziervorschu- 
len. Das Große Mil Waisenhaus zu Potsdam, das 
1722 durch Friedrich Wilhelm I. gegründet wurde, 
nimmt Mil Waisen auf, die während der aktiven 
Mil Zeit den Eltern geboren sind. Das Waisen- 
haus gliedert sich in ein Knabenhaus und eine 
MilSchule. Für jedes in der letzteren verbrachte
	        
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