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der Kommando- und VerwBehörden, schließlich
um die Sicherstellung des Bedarfs.
# 3. Die Einberufung und die Organisation
der Feldarmee. Zunächst erfolgt die Einbern-
fung nach §s 4 der Heer O. Zur Ordnung seiner
privaten Verhältnisse sollen dem Einberufenen
24 Stunden Frist gelassen werden. Durch die Ein-
berufung wird das stehende Heer auf Kriegs-
stärke gebracht. Ueber die Aushebung der
Pferde X Militärlasten # 3 a. E. S 874
Für die Feldarmee werden nun viele besondere
Behörden gebildet, und zwar A. Kommandobe-
hörden. Oberbefehl und Verwaltung finden Spitze
und Mittelpunkt im „Großen Hauptauartier“
Sr. Majestät des Kaisers und Königs. Hier ver-
einigen sich Kriegs Min, Chef des Generalstabes,
Militärkabinett und die Chefs der unter B. ge-
nannten Verw Zweige. Die nächste Instanz sind
die Oberkommandos der Armeen; nach Bedarf
werden Armeekorps zu einem solchen organischen
Ganzen vereinigt; die M. einer Anzahl von Ober-
kommandos ist vorgesehen. Zusammensetzung ana-
log der des Großen Hauptquartiers. Weitere In-
stanz die Generalkommandos usw. Zusammen-
setzung eines Generalkommandos nach der M.:
Kommandierender General, Chef des General-
stabs, Kommandeur der Artillerie, desgl. der In-
genieure, Feldintendantur nebst Kriegskasse, Feld-
hauptproviantamt nebst Bäckereiamt, Korpsgene-
ralarzt, Korpsauditeur, Korpsroßarzt, Feldpost-
amt, Stab des Trainbataillons. An Trains sind
zugeteilt: 2 Munitionskolonnenabteilungen (zu
2 Infanterie= und 3 Artilleriemunitionskolonnen),
1 Korpsbrückentrain, 5 Proviantkolonnen, 5 Fuhr-
parkkolonnen, 12 Feldlazarette, 3 Sanitätsdetache-
ments, 1 Pferdedepot, 1 Feldbäckereikolonne.
B. VerwBehörden finden ebenfalls ihre Spitze im
Großen Hauptquartier, und zwar stehen sich gleich
der General der Artillerie, der General des In-
genieurkorps und der General-Inspekteur des
Etappen= und Eisenbahnwesens. Das Ressort des
letzten ist aber das weitaus bedeutendste und um-
fangreichste, denn ihm sind alle leitenden Organe
der verschiedenen Dienstzweige (außer Justiz= und
Kirchenwesen) untergeordnet. Diese Zweige sind
folgende:
1. Das Etappenwesen. Es umfaßt Ein-
richtung und Ausnutzung der rückwärtigen Ver-
bindungen der Feldarmee mit der Heimat, dient
zur Heranziehung des Nachschubs aller Bedürfnisse,
zur Rückführung aller von der Feldarmee abgehen-
den Menschen und Gegenstände, sorgt für Unter-
bringung und Verpflegung der zu und von der
Armee gehenden Personen, für Erhaltung und
Sicherung der Verbindungen im feindlichen Ge-
biete, endlich für dessen Verwaltung bis zur Ein-
setzung besonderer Behörden. Der Wirkungskreis
der Etappenbehörden erstreckt sich bis zur vater-
ländischen Grenze, falls der Krieg im Inlande
geführt wird, über den Kriegsschauplatz. Für jede
lemee wird eine Etappen-Inspektion aufgestellt,
die die Etappenlinien und -punkte festsetzt; dem
Etappen-Inspekteur ist ein Stab beigegeben (u. a.
auch ein Kriegsgerichtsrat und ein Zivilverwal-
tungs beamter). Im Inland wird für jedes Korps
ein Etappenanfangsort (für Sammlung bzw. zer-
teilung) bestimmt. Von da gehen die Transvorte
Militärwesen (6.
zur „Sammelstelle“ jeder Bahnlinie, dann zu den
Etappenhauptorten, von denen Etappenposten zur
Mobilmachung)
Feldarmee führen. Auf diesen Straßen sind
Etappenorte mit Etappenkommandanturen. Für
jede Etappeninspektion wird ein or- der
Feldgendarmerie zur Ausübung der Polizei ge-
bildet (1 Gendarmerie § 9, Regl v. 15. 8. 721.
2. Das Eisenbahnwesen. Für jede
Linie, die für den Feldzug in Betracht kommt,
wird eine Uebergangsstation bestimmt, von der
ab Kriegsbetrieb durch mobile Eisen-
bahnbehörden beginnt; aber auch über die rück-
wärtig belegenen Bahnteile hat der Chef des
Feldeisenbahnwesens die oberste Leitung. Besetzte
Bahnen in Feindesland werden durch einen Mili-
täreisenbahndirektor (Rang eines Regimentskom-
mandeurs) verwaltet; darunter Betriebsinspek-
tionen; unabhängig davon werden Bahnhofs-
kommandanturen eingerichtet.
3. Die Feldintendantur unter einem General-
intendanten der Armee.
4. Das in gleicher Weise wie die Intendantur
geggüe erte Feldsanitätswesen (# Kriegssanitäts-
wesenl.
5. Das Feldtelegraphenwese n. Es
teilt sich in Feld- und Etappentelegraphie. Erstere
ressortiert vom Chef des Generalstabes, letztere
vom Generalinspekteur des Etappenwesens, so daß
der Chef der Militärtelegraphie im Großen Haupt-
quartier im doppelten Rechtsverhältnis steht.
6. Das Feldpostwesen.
z 4. Bildung der Ersatz= und Besatzungs-
truppen. Eine weitere Aufgabe der M. ist die Bil-
dung der Besatzungsarmee und der Ersatztruppen.
Besatzungsarmee nennt man denjenigen
Teil des Heeres, der in der Heimat zurückbleibt.
Er wird im allgemeinen wie die Friedensarmee
verwaltet. Er umfaßt 1. die stellvertretenden
Kommando= und VerwBehäörden, hauptsächlich die
Generalkommandos und Brigadekommandos, die
das MilErsatzgeschäft (JI im Kriege leiten:; 2. die
Ersatztruppenteile, deren jeder gleich bei der M.
die gesamte Oekonomie des Truppenteils, an des-
sen Stelle er tritt, übernimmt; 3. die Besatzungs-
truppen und 4. die Landsturmtruppen, welche#
letztere Ersatz= und Besatzungstruppen zur Ver-
wendung frei machen sollen.
Für die Festungen ( ist die M. der Gou-
vernements je nach ihrer Bedeutung in Aussicht
genommen. Sofort mobil gemacht werden nur die
Gouvernements von Metz, Straßburg, Mainz
Ulm, (Posen) Königsberg.
5 5. Umgestaltung der Militärverwaltung im
Falle der Mobilmachung. Die M. wirkt selbst-
verständlich auf die gesamte Militärverwaltung
ein. Für manche Zweige hört die Verwaltung der
mobilgemachten Truppen auf und geht, so z. B.
die Bekleidungswirtschaft, auf die Ersatztruppen
über. Ganz besonders ist die Sicherstellung und
Beschaffung des Bedarfs im Falle der M. von
durchaus eigenartigen Verw Grundsätzen geleitet;
das Zufuhrwesen vorzüglich tritt in den Vorder-
grund. Bei der Versorgung der Feldarmee machen
die entgegengesetztesten Anforderungen, taktische
und administrative, Anspruch auf Erfüllung. Für
den ersten Bedarf ist bei der M. durch vorgängige
Anordnungen gesorgt. Die Beschaffung des Be-
darfs bei der M. selbst und während der Konzen-
trierung der Truppen ändert sich wenig gegen die
Verpflegung im Frieden, da die Truppen, Maga-
zine, Bäckereien usw. auf Augmentation einge-