Full text: Wörterbuch des Deutschen Staats- und Verwaltungsrechts. Zweiter Band. G bis N. (2)

  
  
Museen 
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Meisterwerken der Naturwissenschaft und Technik in Mün- 
chen, das durch typische Meisterwerke die historische Ent- 
wicklung der naturwissenschaftlichen Forschung, der Technik 
(erstmalig auch der Luftschisfahrt) und der Industrie in ihrer 
Wechselwirkung darstellen und veranschaulichen will. Zu- 
schüsse leisten das Reich, Bayern, München sowie Private 
(Satzung v. 28. 12. 03); die neueste, dem M. zuteil ge- 
wordene Stiftung besteht in einem Planctarium. Weitere 
Förderung wird dem M. dadurch, daß Stipendiaten von 
ihrem Wohnort nach München und zurück seitens der 
Staatsbahn inm der 3. Klasse zur Hälfte des Fahrpreises 
bejördert werden. 2. Das 1911 vom Deutsch- österreichi- 
schen Alpenverein gegründete Alpine M. in München, das 
erste wissenschaftliche Institut seiner Art in Deutschland. 
An städtischen Sammlungen sind die in Aschafsen- 
burg, Bamberg, Kaufbeuren, Nördlingen, Nürnberg, Speyer, 
Straubing und Würzburg zu nennen. 
III. In Sachsen goehören die königlichen 
Sammlungen zum Hausfideikommiß. Der Kultus- 
Min ist mit der Generaldirektion der Kgl Samm- 
lungen für Kunst und Missenschaft beauftragt, der 
folgende Institute in Dresden unterstehen: 
1. gal Gemäldegalerie (1722, Kurfürst August I.); 
2. Kupferstichkabinett: 3. Skulpturensammlung; 4. Kg1 
  
Nennenswerte städtische M. finden sich in Heidel- 
berg, Freiburg und Konstanz. 
VI. In Hessen sind dem Min Inn: 1. das Lan- 
des M. und 2. das botanische Kabinett zu Darm- 
stadt unterstellt. Die hessische Staatsregierung 
führt außerdem die Oberaufsicht über die Geschäfts- 
führung des 1852 gegründeten Römisch-Germani- 
schen Zentral M. zu Mainz, einer Schwesteranstalt 
des Germanischen M. zu Nürnberg; das M. hat 
die Aufgabe, die Denkmale deutscher Urgeschichte 
bis zur Zeit Karls d. Gr. in Nachbildungen und 
Originalen zu vereinigen (Zuschüsse leisten das 
Reich, Hessen und die Stadt Mainz). 
Außerdem verdienen der Erwähnung die städtischen 
M. zu Mainz und Worms. 
VII. JIn Sachsen-Weimar unterstehen der 
Oberaufsicht des Ministerial-Departements des 
Großherzoglichen Hauses und des Kultus: 1. das 
Goethe-National M. im Goethe-Haus; 2. Goethe- 
und Schiller-Archiv; 3. Liszt M.; 4. Großh. M.; 
5. Kunst= und Kunstgewerbe M. — sämtlich in 
Weimar — und 6. das Thüringer M. in Eisenach 
mit dem ihm angegliederten Armee-Museum. 
Historisches M. (hervorgegangen aus der Kunstkammer Au- 
gust I.) und Kl Gewehrgalerie (1586, Christian I.); 5. 
Porzellansammlung; 6. Schatzkammer des grünen Ge- 
wölbes; 7. 
logisch-ethnographisches M.: 9. mineralogisch--geologisches M 
und prähistorische Sammlung; 10. mathematisch-physikalischer 
Salon. 
Dem Min nn ist ferner das Kunstgewerbe M. 
zu Dresden unterstellt. Ein weiteres Kunstge- 
werbe M. befindet sich in Leipzig, das mit dem 
M. für Völkerkunde (neben dem Berliner dem 
reichsten in Deutschland) in dem 1893/96 aus dem 
Vermächtnis von Grassi erbauten Grassi. unter- 
gebracht ist. 
Das Hygiene M. in Dresden ist 1912 gearündek. 
Städtische M. z. B. in Leipzig und Bittau. 
IV. In Württemberg stehen unter dem 
Ministerialdepartement des Kirchen= und Schul- 
wesens, das eine ständige Kommission zur tech- 
nischen Beratung in Angelegenheiten der bilden- 
den Künste (Kunstlehranstalt und Kunstsamm- 
lungen) neben sich hat: 
1. Die plastische Sammlung: 2. Gemäldegalerie; 3. 
Kupferstichsammlung; 4. Staatssammlung vaterländischer 
Kunst= und Altertumsdenkmaler und 5. die Naturalien- 
sammlung — sämtlich zu Stuttgart. 
JIm Ressort des Ministerialdepartements des 
Inneren unter der Zentralstelle für Handel und 
Gewerbe steht das Landesgewerbe M. ebenda. 
An städtischen M. sind zu erwahnen die in Schwä- 
bisch. Gmünd und Rottweil. 
Münzkabinett; 8. zoologisches und anthropo 
  
V. In Baden ressortieren vom Min des 
Kultus und Unterrichts: 
1. Die Großherzoglichen vereinigten Sammlungen für 
Altertums-- und Völkerkunde: 2. das Münzkabinett und 
3. das Naturalienkabinctt (bestehend aus einer zoologischen 
und einer mineralogisch-geologischen Abteilung), sämtlich in 
Karlsruhe. 
Dem Min Inn untersteht das mit der Kunst- 
gewerbeschule räumlich verbundene und deren 
Leitung unterstellte Kunstgewerbe M. in Karlsruhe, 
der Generalintendanz der Großherzoglichen Zivil- 
liste ferner untersiehen: 
1. Kunsthalle und Majolikamanufaktur zu Karleruhe; 
2. Gemaldegalerie und Hofantiquarium zu Mannheim. 
–. I 
VIII. Sammlungen kleinerer deut- 
scher Staaten und fürstlicher Häu- 
ser finden sich z. B. in Altenburg, Arolsen, 
Braunschweig (Herzogliches M., Naturhistorisches 
M., Vaterländisches M.), Cöthen, Tessau, Wörlitz, 
Feste Koburg, Gotha, Hamburg (Kunsthalle, M. 
für Kunst und Gewerbe, naturhistorisches M., 
M. für Völkerkunde), Jever, Meiningen, Sig- 
maringen, Oldenburg und Schwerin. 
1IX. In den Reichslanden sind die 
Sammlungen von Straßburg, Metz, Kolmar, 
Mühlhausen und Zabern erwähnenswert. 
§s 4. Beamtenpersonal. Die Beamten der M. 
scheiden sich: 1. in die höheren Beamten. Zu 
ihnen gehören die Direktoren; Direktorialassisten- 
ten und Kustoden (ältere Direktorialassistenten mit 
selbständigerer Stellung), die zur Unterstützung 
und Vertretung der Direktoren berufen sind; 
Restauratoren und ihre Assistenten; Justitiare; 
Bibliothekare; 2. die Subalternbeamten (Inspek- 
toren, Burcau= und Kassenbeamten); 3. die Unter- 
beamten (Kastellane, Türsteher, Hausdiener und 
Galeriediener). Bei kleineren M. ist allerdings 
diese Scheidung nicht überall durchgeführt, auch 
die angegebene Rangordnung nicht gleichmäßig 
festgehalten. Häufig sind ferner die Dircttoren 
zugleich Restauratoren: namentlich dann, wenn 
die Direktorenstellungen nicht mit Beamten aus 
der sog. M. Karriere sondern noch mit Künstlern 
besetzt sind, wie dies früher regelmäßig der Fall 
war. — Zwecks Vorbereitung auf den M. Dienst 
hat die Berliner M. Verwaltung neuerdinge einen 
besonderen Kurfus für Volontäre eingerichtet, 
der eine praktische und theoretische Unterweisung 
umfaßt und eine Ergänzung des Universitäts- 
studiums bezweckt. 
Ueber die Stellung der Konservatoren Denk- 
malpflege & 4, Band 1 S5357. 
Duellen: Außer den im Text angeführten: die 
Statuten und Drucschriften der einzelnen Anstalten. 
Literatur: Bode, Die Entwicklung der össent- 
lichen Sammlungen der Kunst des Mittelalters und der 
Renaissance in Deutschland seit dem Kriege 1870/71 (Deutsche 
Rundschau, Jahrg. 1889, Heft 10)) Furtwängler, 
Ueber Kunstsammlungen in alter und neuer Zeit, 1899;
	        
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