Full text : Rosenheimer Anzeiger. 63. Jahrngang (63)

 

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Se##ms##ung  der  seichsbekleinangs=Oeffentliche

  Aufforderung.

Die  Veraulagung

zur  Vesitzst-  un  r  nach  dem  Reichsgesetze  vem  3.  Juli  1913

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außerordentlichen  Kriegseba-be  nuach  dem  Reichsgesetze  vom  21.  Juni  1916.

I.  Zur  Abgabe  einer  Besitzsteuererklärung  sind
alle  Nersonen  mit  einem  stenerbaren  Vermögen  von  zwannig.
tausend  Marl  und  darüber  verpflichlet,  wenn  sie  früher
nicht  zum  Webrbeitrag  veranlagt  worden  sind,  sowie  alle  Persanen,
  deren  Vermögen  sich  seit  der  Veranlagung  zum  Wchrveitrag
  oder  gegenüber  dem  für  eine  iünftige  Veranlagung  zur  i
Besitsteuer  als  maßgebend  festgestellten  Bermögeno#fland  um

Außer  den  zur  Abgabe  einer  Besitzwenererklärung  Verpflichleten
  haben  alle  Einzelpersonen,  deren  Vermögen  sich  seil  dem
1.  Januar  1914  bis  zum  31.  Dezember  1916  ummeyr  al?
teitausend  Marl  auf  mindestens  elftaufend  Marl  eröhtrt
  hat,  zum  Zwecke  der  Veranlagung  de  außerordentlichen
  Kriegabgabe  eine  ——ieuererllürung  al#n.
geben.  Letzter:  -Zeuererlärung  iĩt  mit  der  Beiĩitzsteuererliärnng
zu  derbinden.

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mehr  als  zehntausend  Markerhöht  hat.  %
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Die  Stleuererklärungorflicht  trifft  veranlaßtenfall  den
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Vertreterdoes-teuer-undAbgabcpflicissigcsm

Die-Vorständercriönliclzbasiendesthscllkclmitcr.Rand-Umlaute-hGefchäfissühtcsrodckLiqnidatosisndc-pfliHi

aen  Gesellschaften,  bei  ausländischen  Gesellickaf  len  die
Vorsteher  der  unländischen  Niederlassungen  sowie  die  Verlreer
der  vom  Bundesrate  für  pflichtig  erklärten  juristlschen
  Personen  sind  verpilichtel,  eine  riegesioererllärung
  eintureichen,  welche  die  für  die  Fensleilung  de:  adgabepflichtigen
  Mehrgewinns  erforderlichen  Angaben  zu  enthalten
  hat.

Die  Steuererklärungen  sind  unter  der  Versscherung  abzuschen,
  daß  die  Angaben  nach  beliem  Wissen  und  Gew##ssen
Lemacht  sind.

II.  Der  Erklärungepflicht  wird  genugt  durch  Ausf  äl.
lung  ernes  Erllärungsvordrucs  und  Eimendung  der
Erklärung  an  das  Renamt  oder  an  die  (bemeindebehörde
öder  dadurch,  daß  die  Erklärung  zu  Protokoll  des  Renlamis
ader  der  Gemeindebehörde  abgegeben  wird.

Vordrucke  für  die  Erklärung  slehen  bei  den  K.  Rontämtern
und  bei  den  Gemeindebehörden  unenigeltit.  zur  Verstune-:

IIl.  Die  Erklärnogspslicht  d##  Einzelver

sonen  muß  bis  zum  15.  F.b.  Bar  1917  eiuschl.
gentfgt  sein.

  
 

 

Rel#e  über  Eiskanisbücher.

Auf  Grund  der  Ermächtigung  des
rem  6.  Dezember  1910  (Reir-Geseybl.
dung  mit  S8  Abfatz6  und  8  der
die  Regelurg  des  Verkehrs  mit  Web
für  die  bürgerliche  Bevollerung  vom  10.
(esebl.  S.  463)  wird  hiermit  zur  Ausfüllrune
Belanntmachung  über  Bezugescheine  vom  31.  Oll
Greichs-  eGesetzbl.  S.  1218)  soigend  es  be  kanntgemacht:

§  1.  .-Tivbinlcnfpbüchckiindvo.il)rcJu1cdtaixsxs12uwnou


der  nach  §  13  der  Bekanntmachung  über  die  Regelung  de:  Ver
lehre  mit  Web.,  Wirl-  und  Slriswaren  für  die  bürgermu#
Beröllerung  vom  10.  Juni  1911  („Reich#  (Ceserbl.  S.  408)
zustãndigen  Behörde  des  Wohnories  oder  Bekriedvortes  des

Schneider,  der  Schneiberin  oder  des  Wandergewerbetreibenden
  aus  dem  ersten  Blait  abzustempeln.

Diese  Behörde  kann  die  Führun  merrrerer  E.mlauf  b###t####
nebeneinander  zulassen,  falls  der  Geschaftsverlehr  d#  S#n
ders,  der  Schneiderin  oder  des  Wandergewerketreit  enden  mt
einer  Mehrzahl  von  Geschäften,  mebesondere  von  auswärtigen
Geschäften  dies  erfordert:  in  diesem  Falle  ünd  die  Eintauf
bücher  bei  dem  Stempei  mit  einer  laufenden  Nummer  zu
rersehen.

Diese  Behorde  hat  eine  Lisie  zu  jühre  1.  Gue  der  ersichllich
ist,  welchen  Schneidern,  Schneiderinnen  oder  Wandergewerbeetreibenden
  Einkaufsbücher  obnesiempeln  find.  Im  Falie  der

Führung  mehrerer  Einlaufsbücher  nebencinander  sind  deren
lausende  Nummern  in  der  Liste  zu  vermerken.

Falls  nicht  die  Genehmigung  zur  Führung  mehrerer  Einlaufsbücher
  nebeneinander  erteilt  ist,  darf  ein  neue:  Einkanisbud,
  nur  abgestempelt  werden,  wenn  die  Roltwenoigkeit  hierzu
glaubhaoft  dargetan  wird.

 

§  2.

Die  Einkaufsbücher  sind  vor  der  Absiempelung  mit  foctlaufenden
  Bkattzahlen  und  auf  dem  ersten  Blatt  mit  Namen,
Firma  und  Wohnort  oder  Betriebsort  des  Schneiders,  der
S#teeim  oder  des  Wandergewerbetreibenden,  zu  versehen.

in  Urigen  ist  keine  besondere  orgeschrieben.
——  eodele  S  di  3  S  d
ragung  ##  n  ie  Ver  ung  des  *i
rs,  ———  rin  8  des  Wande  eerrbeetreibere  das
eule  wahrend  bes  Gewerbeb  ebs  ständig  bei  sich  zu

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Ebrnech  earianurn
Imäntigen  Argaben  in  de-Ad-.

 

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geiührdeit  arden  in,  mindel

Rosenheimer  Anzeiger.  SZemstag,  20.  Januar  1912

Eine  die  beiden  erten  i-ie  314  Ilsaurr  wialende  zum  zwanzigfochen  Betrage  der  gefährdeten  Steuer  be—

ben  der  Geldstrase  auf  Gen
  erlannt  werden,  wenn  die

unrellndigen  Angaben  in  der  Absicht,  die

zl  worden  find  und  wenn  der

der  kurch  die  u  nrichtigen  doer  Umolländigen
vekgsrrt  3  en  in,  nicht  weniger  al?  1  oom  Hun
Ehületn:#:  Stenlcz  indeflene  ##er  dre  hundert  Mark

bilicktige  wenen  Besinleuer.

#rat  .  Nociner  Steuergeährdung  dieser

irden,  daßz  bic  Beiftrafung
amilich  bekar#!  zu  mahen

st#euergesotze:

der  als  Brerireet  eines  Ab.

 

n  der  Geoid'.  ase  E  Geiangnis  bis

er  Cestinnzsptrase  auch  auf
i#  werden.

 

 

d  morden  sind.  und
ie  Unr  igen  oder  unvoll.

#u  fünfhunderl
bgabeu#sf  *¾§êv  oder  der  Ver-  


   

 

rigen  Vermögen  vom  Inland  ins  Ausdietes

  Vermoögen  der  Steueraier
  Slenergefährdung  dieire
werden,  datz  de  Bestrafing

  an  nen  der  Verurleien  offentlich  bekannt  zu

lar  1917.

Strafbeßimmunger.  T  KRcuiåmL

R«r;,(d«1ie  ngjigsiemtsgeseixc:
Vein,  n  S.

  
  
  
 
  

     

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Reichs  henei

  

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ug  ibres  Vetrieb

nanzrat.

E  S.  463)  bepraft.  Auch  haben
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rten  Belanntmach

 

Verlin.  den  3.  Dez#embe:  1910.

eghfene

a:  Dr.  Beutler.

urgerücke  Kieidung.

 

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Adaisert  Eiarcmeyze,

 

 

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Ilvkcrwahmac1s5ms-abtucfchlwncdats  Nre«71b"«m---nelung
  des  ier  Sglaufebucken  nur  vornehmen,  wenn  ibr  die
vorschreftsmähige  Bellandsan  abme  zur  Abstempclung  vorge.Aat  ein  tiemed  #  —
legt  worden  ist.  werden  öltere

6%  Hunsisuhschuln
Zumiderbeannfen  gegen  die  Vorschriften  in  §  3.  834  Ameis  1
%  7  keer  Belanmtma  ung  sowie  el  Angaben  sofort  gesucht.  Näheres  det,.

in  ber  na  ieser  Bekam  *Wrl  vorgeschriebenen  Bestandsaufnahme

  werden  nach  820  bel  1  Nummer  1  der  Ve-  Losisser,  Lnuen
lanntmachung  über  die  Regelung  Verkehrs  mit  Web-,  Telepdon  67.

Wirk-  und  Strickwaren  für  die  harden#e  Beoölkerung  vom

 

 

 

 

 

Erer.

4  etentern

 

A  Lenoto  erbille:

rduns.  Manchen  So.

j  Pferdeknecht
1  Säweher
licht.  Schwehzrrin

sucht  1280

—  Vidnrun

Oltrauboif,

 

Cire  verlässige

Li#dsmag#
Alter  20—20  Jahre,  wird  zu
großeren  Kindern  gesucht,  felbe

muß  im  Uähen  gut  bewandert

ein  und  auch  nebenbeie  Simmerarbeit
  verichten

Näh.  Exped.  1200

Gefunden

—  mit  Jnhalt,  von  Wendel.

stein  bis  Btet.  Nah.  Erp.

Inserale  tE