1864 Preußens Erklärungen in Wien. 49
in solcher Weise rechtswidrigen Beschlusse gewaltsamen Widerstand
entgegen zu setzen, und legen Werth darauf, diesen
unsern Entschluß zweifellos zu constatiren. Unsere europäischen
Interessen und unsere monarchischen Grundsätze verbieten uns,
unsere Politik von einer Mehrheit kleinstaatlicher Regierungen
abhängig zu machen, welche ihrerseits wieder von ihren kleinstaatlichen
Parlamenten dirigirt werden.
lber Schleswig-Holstein bemerkte die zweite Depesche, daß
Preußen weder Oldenburg noch Augustenburg unbedingt ausschließe,
aber sich nicht dem Vorwurf einer übereilten Entscheidung
ohne rechtliche Prüfung aussetzen wolle. Wiederholt
habe Osterreich erklärt, daß keiner der Prätendenten einen
Anspruch auf die Gesammtheit der Herzogthümer würde nachweisen
können, und wir seien ganz derselben Ansicht. Bis das
Nähere ermittelt wäre, stehe der rechtliche Besitz den beiden
Mächten, und nur diesen zu. Er bilde den Status quo, von
dem Mensdorff ganz richtig sage, daß es zu einer Veränderung
desselben der Zustimmung jeder der beiden Regierungen
bedürfe. Preußen bekenne also rückhaltlos, daß es auch die
so vielfach gewünschte, für die Sicherheit Norddeutschlands
vortheilhafte Annexion Schleswig-Holsteins nicht ohne die
Zustimmung Osterreichs erlangen könne. Ebensowenig aber
seien wir verpflichtet, in ein Arrangement zu willigen, welches
unserem Interesse nicht entspräche oder gar dasselbe gefährden
würde. Die Einsetzung Augustenburg's würde uns Oldenburg,
Hannover und Rußland entfremden; auch seien die Brandenburger
Ansprüche noch nicht erwähnt, welche schon 1846 vielfach
zur Sprache gekommen seien. Vor Allem aber, fuhr
die Depesche fort, komme es auf die Frage an, unter welchen
Bedingungen wir vor dem eigenen Lande den Verzicht auf
v. Sybel, Begründung d. deutschen Reiches. IV. 4