Contents : Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Vierter Band. (4)

1864  Preußens  Erklärungen  in  Wien.  49

in  solcher  Weise  rechtswidrigen  Beschlusse  gewaltsamen  Widerstand
  entgegen  zu  setzen,  und  legen  Werth  darauf,  diesen
unsern  Entschluß  zweifellos  zu  constatiren.  Unsere  europäischen
Interessen  und  unsere  monarchischen  Grundsätze  verbieten  uns,
unsere  Politik  von  einer  Mehrheit  kleinstaatlicher  Regierungen
abhängig  zu  machen,  welche  ihrerseits  wieder  von  ihren  kleinstaatlichen
  Parlamenten  dirigirt  werden.

lber  Schleswig-Holstein  bemerkte  die  zweite  Depesche,  daß
Preußen  weder  Oldenburg  noch  Augustenburg  unbedingt  ausschließe,
  aber  sich  nicht  dem  Vorwurf  einer  übereilten  Entscheidung
  ohne  rechtliche  Prüfung  aussetzen  wolle.  Wiederholt
habe  Osterreich  erklärt,  daß  keiner  der  Prätendenten  einen
Anspruch  auf  die  Gesammtheit  der  Herzogthümer  würde  nachweisen
  können,  und  wir  seien  ganz  derselben  Ansicht.  Bis  das
Nähere  ermittelt  wäre,  stehe  der  rechtliche  Besitz  den  beiden
Mächten,  und  nur  diesen  zu.  Er  bilde  den  Status  quo,  von
dem  Mensdorff  ganz  richtig  sage,  daß  es  zu  einer  Veränderung
  desselben  der  Zustimmung  jeder  der  beiden  Regierungen
bedürfe.  Preußen  bekenne  also  rückhaltlos,  daß  es  auch  die
so  vielfach  gewünschte,  für  die  Sicherheit  Norddeutschlands
vortheilhafte  Annexion  Schleswig-Holsteins  nicht  ohne  die
Zustimmung  Osterreichs  erlangen  könne.  Ebensowenig  aber
seien  wir  verpflichtet,  in  ein  Arrangement  zu  willigen,  welches
unserem  Interesse  nicht  entspräche  oder  gar  dasselbe  gefährden
würde.  Die  Einsetzung  Augustenburg's  würde  uns  Oldenburg,
Hannover  und  Rußland  entfremden;  auch  seien  die  Brandenburger
  Ansprüche  noch  nicht  erwähnt,  welche  schon  1846  vielfach
  zur  Sprache  gekommen  seien.  Vor  Allem  aber,  fuhr
die  Depesche  fort,  komme  es  auf  die  Frage  an,  unter  welchen

Bedingungen  wir  vor  dem  eigenen  Lande  den  Verzicht  auf
v.  Sybel,  Begründung  d.  deutschen  Reiches.  IV.  4