Full text: Wörterbuch des Deutschen Staats- und Verwaltungsrechts. Dritter Band. O bis Z. (3)

  
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Veterinärwesen (Militär) 
  
ment. Als technische Berater dienen dem Depar- 
tement neben dessen Referenten (Veterinäroffizier) 
die der Akademie beigegebenen wissenschaftlichen 
Berater. Der Militär-Veterinär-Inspektion steht 
als Veterinär-Inspekteur ein Stabsoffizier mit dem 
Range eines Regimentskommandeurs vor. Er 
ist Vorgesetzter der Veterinäre der Truppen und 
des bei der Inspektion und den Lehrschmieden 
angestellten oder kommandierten Personals; er 
hat die Aufsicht über die Lehrschmieden und be- 
sichtigt als Beauftragter des Kriegs Min den 
Veterinärdienst in den Truppenteilen. Für sach- 
liche Beratung in allen Fragen der Tierheilkunde 
kann er die wissenschaftlichen Berater der Aka- 
demie zur Abgabe von Gutachten in Anspruch 
nehmen, auch solche von einzelnen Veterinären 
der Generalkommandos und Truppenteile un- 
mittelbar einfordern. Er hat ferner die Standorte 
der Truppenteile, denen ständig Veterinäre zuge- 
teilt sind, zu bereisen und hierbei die Handhabung 
des Veterinärdienstes, die Seuchenmaßnahmen, 
die Stallhygiene, den Hufbeschlag, die Rapport- 
führung, die mit dem Veterinärdienst in Beziehung 
stehenden baulichen Anlagen, das Futter, die 
veterinären Kriegsbestände zu prüfen. 
II. Die BVeterinäre des aktiven Dienst- 
bestandes und des Beurlaubtenstandes 
bestehen aus Veterinäroffizieren, Unterveterinären 
(Portepeeunteroffizieren) sowie Veterinärbeam- 
ten. (Eine Ernennung dieser letzteren findet nicht 
mehr statt.) 
Die Veterinäroffiziere gliedern sich 
in folgende 3 Hauptklassen: 
1. Generalveterinär mit dem Range als Oberst, 
Korpsstabsveterinär mit dem Range als 
Major; ist ein Korpsstabsveterinär mit 
Wahrnehmung der Stelle des General- 
veterinärs beauftragt, so wird ihm der 
Rang als Oberstleutnant verliehen, 
Oberstabsveterinär mit dem Range als 
charakterisierter Major, 
2. Stabsveterinär mit dem Range als Ritt- 
meister (Hauptmann), 
3. Oberveterinär mit dem Range als Ober- 
leutnant, 
Veterinär mit dem Range als Leutnant. 
Stabsveterinäre, denen als Beamte der Cha- 
rakter „Oberstabsveterinär“ mit dem persönlichen 
Range der Räte V. Klasse verliehen wurde, führen 
ihren bisherigen Titel weiter; eine Erhöhung des 
Ranges als Veterinäroffizier ist damit nicht ver- 
bunden. 1 
Die Korpsstabsveterinäre, die Berater der 
Generalkommandos sind, führen die Bezeichnung 
„Korpsveterinäre“; der dienstälteste Ve- 
terinär des Regiments (Bataillons, Abteilung) 
führt die Dienstbezeichuung Regiments- 
(Bataillons-, Abteilungs-)Veterinär. 
Die Unterveterinäre und einjährig-frei- 
willigen Tierärzte rangieren vor den Vizewacht- 
meistern. 
III. Ergänzung des aktiven Veterinäroffizier- 
korps: 1. in der Regel aus den Unterveterinären 
der Militär-Veterinär-Akademie, 2. aus appro- 
bierten Tierärzten, die während oder mit Ablauf 
ihrer Dienstpflicht zu einjährig-freiwilligen Tier- 
ärzten oder zu Unterveterinären befördert werden 
und demnächst im aktiven Dienst verbleiben, sowie 
aus Veterinären des Beurlaubtenstandes, die zum 
  
aktiven Dienst übertreten. Die Ausbildung der 
unter 1 genannten Unterveterinäre erfolgt durch 
halbjährige Dienstzeit mit der Waffe bei einem 
berittenen Truppenteil, einen Hufbeschlagkursus 
bei der Lehrschmiede Berlin, das Studium auf 
der Akademie und einen an die Fachprüfung sich 
anschließenden praktischen Kursus. 
Vor der Anmeldung bei einem berittenen Truppenteil 
ist zunächst ein Annahmeschein bei dem Direktor ver Aka- 
demie nachzusuchen. Boraussetzung hierfür ist u. a. das 
Beugnis der Reise eines deurschen Gymnasiums, Neal- 
aymnasiums oder einer Oberrealschule und die Berpflich- 
tung des Baters oder Bormundes, während des Studiums 
eine von dem Direktor der Akademie festgesetzte Zulage zu 
gewähren. Die Bewerber dürfen das 23. Lebensjahr nicht 
überschritten haben. Ausnahmen hiervon kann das Allg. 
Kriegs-Departement genehmigen. Ist ihnen der Annahme. 
schein erteilt worden, so haben sie als einjährig= ober mehr- 
ährig-freiwillige „Beterinäraspiranten“ bei einer berittenen 
Truppe, die sie selber wählen können, einzutreten. Als 
solche haben sie während der ersten sechs Monate Dienst mit 
der Waffe zu tun und sind daneben in den Truppenschmieden 
soweit im praktischen Hufbeschlage zu fördern, baß sie ein 
Hufeisen schmieden, einen Huf zurichten und beschneiden 
können; auch nehmen sie an dem Unterricht in der Beschlag- 
schmiede teil. Nach dem ersten Halbiahr wird von der 
Militärveterinär-Inspektion, der ein Stabsoffizier mit dem 
Range eines Regimentskommandeurs vorsteht, in Gemein- 
schaft mit der Akabemie entschieden, ob die Aspiranten sich 
zur weiteren Verfolgung der Laufbahn eignen; im Ver- 
neinungsfalle werden sie ausgeschlossen. Die zur weiteren 
Ausbildung zugelassenen Aspiranten werden nun zu einem 
sechsmonatigen Hufbeschlagkurfus an der Lehrschmiebde 
Berlin einberufen, nach dessen Erledigung sie eine Prüfung 
abzulegen haben, nach deren Bestehen sie unter Beförderung 
du überzähligen Fahnenschmieden zur Reserve beurlaubt 
und der Akademie üÜberwiesen werden. 
Der Direktor der Akademie (Beterinäroffizier) ist bem 
Allg. Kriegs-Departement unterstellt, zu dessen wissenschaft- 
lichen Beratern er gehört. Als Beauftragter des Departe- 
ments vertritt er die Interessen seines Dienstbereiches bei 
der tierärztlichen Hochschule in Berlin, hat für die Heran- 
bildung tüchtiger Beterinäre zu sorgen, die Fortschritte 
der Tierheilkunde zu verfolgen und den Unterricht sowie 
die Zusammenstellung des die Krankheiten der Truppen- 
pferde betreffenden statistischen Materials zu leiten. Er 
übt in sinngemäßer Anwendung des 1 22 DtO. über die 
du der Akademie gehörigen oder dahin kommandierten 
Veterinäroffiziere, Militärbeamten und Unterveterinäre die 
Disziplinarstrafgewalt und Beurlaubungsbefugnisse eines 
Regimentskommandeurs. Dem Direktor untersteht auch 
der Leiter des der Akademie angegliederten bakteriologischen 
Laboratoriums, in welchem Untersuchungen ausge führt. 
werden, welche zum Veterinärdienst in Beziehung stehen. 
Die Studierenden werden bei der Akademie durch deren 
Direktor immatrikuliert und hören an der tierärztlichen 
Hochschule in Berlin vieselben Borlesungen, wie die bei 
dieser immatrikulierten Zivilstudierenden und gemeinsam 
mit diesen; nur der Unterricht in Huf= und Hufbeschlagkunde 
wird ihnen besonders von Inspizienten (an die 
Akademie einberufene Beterinäroffiziere) erteilt, welche 
auch den sonstigen Lehrstoff mit ihnen wiederholen, ihren 
Besuch der Vorlesungen usw. überwachen und für ihre 
militärische Erziehung, sittliche Führung und wissenschaft- 
liche Ausbildung verantwortlich sind. Die Dauer des Stu- 
diums und die Prüfungen (Vor. und Nachprüfung) bemessen 
sich nach den Vorschriften der für alle Studierende der 
Tierheilkunde geltenden Prüfungs O der Tierärzte v. 24. 12. 
1912.
	        
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