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Veterinärwesen (Militär)
ment. Als technische Berater dienen dem Depar-
tement neben dessen Referenten (Veterinäroffizier)
die der Akademie beigegebenen wissenschaftlichen
Berater. Der Militär-Veterinär-Inspektion steht
als Veterinär-Inspekteur ein Stabsoffizier mit dem
Range eines Regimentskommandeurs vor. Er
ist Vorgesetzter der Veterinäre der Truppen und
des bei der Inspektion und den Lehrschmieden
angestellten oder kommandierten Personals; er
hat die Aufsicht über die Lehrschmieden und be-
sichtigt als Beauftragter des Kriegs Min den
Veterinärdienst in den Truppenteilen. Für sach-
liche Beratung in allen Fragen der Tierheilkunde
kann er die wissenschaftlichen Berater der Aka-
demie zur Abgabe von Gutachten in Anspruch
nehmen, auch solche von einzelnen Veterinären
der Generalkommandos und Truppenteile un-
mittelbar einfordern. Er hat ferner die Standorte
der Truppenteile, denen ständig Veterinäre zuge-
teilt sind, zu bereisen und hierbei die Handhabung
des Veterinärdienstes, die Seuchenmaßnahmen,
die Stallhygiene, den Hufbeschlag, die Rapport-
führung, die mit dem Veterinärdienst in Beziehung
stehenden baulichen Anlagen, das Futter, die
veterinären Kriegsbestände zu prüfen.
II. Die BVeterinäre des aktiven Dienst-
bestandes und des Beurlaubtenstandes
bestehen aus Veterinäroffizieren, Unterveterinären
(Portepeeunteroffizieren) sowie Veterinärbeam-
ten. (Eine Ernennung dieser letzteren findet nicht
mehr statt.)
Die Veterinäroffiziere gliedern sich
in folgende 3 Hauptklassen:
1. Generalveterinär mit dem Range als Oberst,
Korpsstabsveterinär mit dem Range als
Major; ist ein Korpsstabsveterinär mit
Wahrnehmung der Stelle des General-
veterinärs beauftragt, so wird ihm der
Rang als Oberstleutnant verliehen,
Oberstabsveterinär mit dem Range als
charakterisierter Major,
2. Stabsveterinär mit dem Range als Ritt-
meister (Hauptmann),
3. Oberveterinär mit dem Range als Ober-
leutnant,
Veterinär mit dem Range als Leutnant.
Stabsveterinäre, denen als Beamte der Cha-
rakter „Oberstabsveterinär“ mit dem persönlichen
Range der Räte V. Klasse verliehen wurde, führen
ihren bisherigen Titel weiter; eine Erhöhung des
Ranges als Veterinäroffizier ist damit nicht ver-
bunden. 1
Die Korpsstabsveterinäre, die Berater der
Generalkommandos sind, führen die Bezeichnung
„Korpsveterinäre“; der dienstälteste Ve-
terinär des Regiments (Bataillons, Abteilung)
führt die Dienstbezeichuung Regiments-
(Bataillons-, Abteilungs-)Veterinär.
Die Unterveterinäre und einjährig-frei-
willigen Tierärzte rangieren vor den Vizewacht-
meistern.
III. Ergänzung des aktiven Veterinäroffizier-
korps: 1. in der Regel aus den Unterveterinären
der Militär-Veterinär-Akademie, 2. aus appro-
bierten Tierärzten, die während oder mit Ablauf
ihrer Dienstpflicht zu einjährig-freiwilligen Tier-
ärzten oder zu Unterveterinären befördert werden
und demnächst im aktiven Dienst verbleiben, sowie
aus Veterinären des Beurlaubtenstandes, die zum
aktiven Dienst übertreten. Die Ausbildung der
unter 1 genannten Unterveterinäre erfolgt durch
halbjährige Dienstzeit mit der Waffe bei einem
berittenen Truppenteil, einen Hufbeschlagkursus
bei der Lehrschmiede Berlin, das Studium auf
der Akademie und einen an die Fachprüfung sich
anschließenden praktischen Kursus.
Vor der Anmeldung bei einem berittenen Truppenteil
ist zunächst ein Annahmeschein bei dem Direktor ver Aka-
demie nachzusuchen. Boraussetzung hierfür ist u. a. das
Beugnis der Reise eines deurschen Gymnasiums, Neal-
aymnasiums oder einer Oberrealschule und die Berpflich-
tung des Baters oder Bormundes, während des Studiums
eine von dem Direktor der Akademie festgesetzte Zulage zu
gewähren. Die Bewerber dürfen das 23. Lebensjahr nicht
überschritten haben. Ausnahmen hiervon kann das Allg.
Kriegs-Departement genehmigen. Ist ihnen der Annahme.
schein erteilt worden, so haben sie als einjährig= ober mehr-
ährig-freiwillige „Beterinäraspiranten“ bei einer berittenen
Truppe, die sie selber wählen können, einzutreten. Als
solche haben sie während der ersten sechs Monate Dienst mit
der Waffe zu tun und sind daneben in den Truppenschmieden
soweit im praktischen Hufbeschlage zu fördern, baß sie ein
Hufeisen schmieden, einen Huf zurichten und beschneiden
können; auch nehmen sie an dem Unterricht in der Beschlag-
schmiede teil. Nach dem ersten Halbiahr wird von der
Militärveterinär-Inspektion, der ein Stabsoffizier mit dem
Range eines Regimentskommandeurs vorsteht, in Gemein-
schaft mit der Akabemie entschieden, ob die Aspiranten sich
zur weiteren Verfolgung der Laufbahn eignen; im Ver-
neinungsfalle werden sie ausgeschlossen. Die zur weiteren
Ausbildung zugelassenen Aspiranten werden nun zu einem
sechsmonatigen Hufbeschlagkurfus an der Lehrschmiebde
Berlin einberufen, nach dessen Erledigung sie eine Prüfung
abzulegen haben, nach deren Bestehen sie unter Beförderung
du überzähligen Fahnenschmieden zur Reserve beurlaubt
und der Akademie üÜberwiesen werden.
Der Direktor der Akademie (Beterinäroffizier) ist bem
Allg. Kriegs-Departement unterstellt, zu dessen wissenschaft-
lichen Beratern er gehört. Als Beauftragter des Departe-
ments vertritt er die Interessen seines Dienstbereiches bei
der tierärztlichen Hochschule in Berlin, hat für die Heran-
bildung tüchtiger Beterinäre zu sorgen, die Fortschritte
der Tierheilkunde zu verfolgen und den Unterricht sowie
die Zusammenstellung des die Krankheiten der Truppen-
pferde betreffenden statistischen Materials zu leiten. Er
übt in sinngemäßer Anwendung des 1 22 DtO. über die
du der Akademie gehörigen oder dahin kommandierten
Veterinäroffiziere, Militärbeamten und Unterveterinäre die
Disziplinarstrafgewalt und Beurlaubungsbefugnisse eines
Regimentskommandeurs. Dem Direktor untersteht auch
der Leiter des der Akademie angegliederten bakteriologischen
Laboratoriums, in welchem Untersuchungen ausge führt.
werden, welche zum Veterinärdienst in Beziehung stehen.
Die Studierenden werden bei der Akademie durch deren
Direktor immatrikuliert und hören an der tierärztlichen
Hochschule in Berlin vieselben Borlesungen, wie die bei
dieser immatrikulierten Zivilstudierenden und gemeinsam
mit diesen; nur der Unterricht in Huf= und Hufbeschlagkunde
wird ihnen besonders von Inspizienten (an die
Akademie einberufene Beterinäroffiziere) erteilt, welche
auch den sonstigen Lehrstoff mit ihnen wiederholen, ihren
Besuch der Vorlesungen usw. überwachen und für ihre
militärische Erziehung, sittliche Führung und wissenschaft-
liche Ausbildung verantwortlich sind. Die Dauer des Stu-
diums und die Prüfungen (Vor. und Nachprüfung) bemessen
sich nach den Vorschriften der für alle Studierende der
Tierheilkunde geltenden Prüfungs O der Tierärzte v. 24. 12.
1912.