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den hierauf bezüglichen Anordnungen und Anweisungen ebensowohl, wie
jedem anderen Teile der Haus- und Lebensordnung Folge zu leisten.
Sowohl in Rücksicht hierauf, als auch aus den sonstigen bekannten Gründen
muß schon bei der Aufnahme in das Präparandum darauf geachtet werden,
daß die Aufzunehmenden nicht an hervortretenden körperlichen Schwächen
und Gebrechen leiden, und werden darüber ärztliche Atteste gefordert werden.
Sämtliche Präparanden und Seminaristen werden in Neukloster
nicht, wie bisher in Ludwigslust, nur einen Teil ihrer Beköstigung,
sondern ihre ganze Beköstigung mit Einschluß des Frühstücks und des
Abendessens in dem Seminar erhalten. Sie haben dafür mit Einschluß
der sonst gebräuchlich gewesenen Nebenabgaben aufs Jahr 40 Tlr. Cour.
(Bemerkung: später 105 Mk.) zu bezahlen, und zwar in Jahresraten
Draenumerando, also zuerst bei ihrem Eintritt.
Wegen der Anmeldungen zu dem Seminar und dem Präparandum
werden jährlich besondere Bekanntmachungen erlassen werden. Im Uebrigen
muß das unterzeichnete Ministerium zu dem Zwecke, daß für das Amt und
den Dienst an der Schule geeignete Persönlichkeiten gewonnen, ungeeignete
davon fern gehalten werden, noch mehr, als schon bisher, auf die einsichtige
und gewissenhafte Mitwirkung der Prediger des Landes rechnen. Je
schwerer und verantwortungsvoller es ist, über die Qualifikation eines
Menschen zum Lehramte schon in dem Alter von 15 Jahren ein begründetes
Urteil zu gewinnen und auszusprechen, desto mehr wird es einer sorg-
fältigen und rechtzeitigen Beobachtung und Prüfung bedürfen. Wenn
übrigens auch jetzt schon in der Regel in demselben Alter die Wahl des
künftigen Berufes getroffen wird und werden muß, so wird es nur darauf
ankommen, diese Wahl, soweit das Schulamt dabei in Frage kommt,
richtig zu leiten, und zwar so, daß dabei nicht bloß das Interesse des
Individuums wahrgenommen, sondern auch von dem Standpunkte der
Schule ihre Interessen, Bedürfnisse und Forderungen berücksichtigt werden.
Es ist zu wünschen, daß die Prediger schon bei ihren Schulbesuchen ihr
Augenmerk auch darauf richten, ob etwa ein Knabe die zu einem Schul-
lehrer erfor derlichen Eigenschaften besitzen möchte, und, wenn sich die
Meinung, daß es der Fall sei, durch fortgesetzte Beobachtung bestätigt,
auch sonst in den persönlichen Verhältnissen nach allseitiger Erwägung kein
Bedenken begründet finden, selbst eine Anregung dazu geben, daß von den
Knaben und seinen Eltern bei der Wahl eines Berufes auch der Beruf
des Schullehrers mit in Ueberlegung gezogen werde. Insbesondere würde
das unterzeichnete Ministerium es als etwas Gutes betrachten, wenn öfter
als bisher geschah, Hauswirte sich entschlössen, ihre nachgeborenen Söhne
Schullehrer werden zu lassen. Auf der andern Seite ist stets im Auge
zu behalten, daß nicht Geistesgaben und Lust zum Lernen allein über den
wahrhaften Beruf zum Schullehrer entscheiden, sondern daß es dabei auch
auf die Gemütsart und den Charakter ankommt, und daß hierauf auch
die sittliche Atmosphäre, in welcher ein Knabe aufgewachsen ist, sowie die
Traditionen der Familie von Einfluß zu sein pflegen. Das unterzeichnete
Ministerium versieht sich zu den Predigern des Landes, daß sie durch
Beachtung alles dieses der Schule in einer ihrer wichtigsten Angelegenheiten
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