Full text: Mecklenburgische Schulgesetzsammlung.

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den hierauf bezüglichen Anordnungen und Anweisungen ebensowohl, wie 
jedem anderen Teile der Haus- und Lebensordnung Folge zu leisten. 
Sowohl in Rücksicht hierauf, als auch aus den sonstigen bekannten Gründen 
muß schon bei der Aufnahme in das Präparandum darauf geachtet werden, 
daß die Aufzunehmenden nicht an hervortretenden körperlichen Schwächen 
und Gebrechen leiden, und werden darüber ärztliche Atteste gefordert werden. 
Sämtliche Präparanden und Seminaristen werden in Neukloster 
nicht, wie bisher in Ludwigslust, nur einen Teil ihrer Beköstigung, 
sondern ihre ganze Beköstigung mit Einschluß des Frühstücks und des 
Abendessens in dem Seminar erhalten. Sie haben dafür mit Einschluß 
der sonst gebräuchlich gewesenen Nebenabgaben aufs Jahr 40 Tlr. Cour. 
(Bemerkung: später 105 Mk.) zu bezahlen, und zwar in Jahresraten 
Draenumerando, also zuerst bei ihrem Eintritt. 
Wegen der Anmeldungen zu dem Seminar und dem Präparandum 
werden jährlich besondere Bekanntmachungen erlassen werden. Im Uebrigen 
muß das unterzeichnete Ministerium zu dem Zwecke, daß für das Amt und 
den Dienst an der Schule geeignete Persönlichkeiten gewonnen, ungeeignete 
davon fern gehalten werden, noch mehr, als schon bisher, auf die einsichtige 
und gewissenhafte Mitwirkung der Prediger des Landes rechnen. Je 
schwerer und verantwortungsvoller es ist, über die Qualifikation eines 
Menschen zum Lehramte schon in dem Alter von 15 Jahren ein begründetes 
Urteil zu gewinnen und auszusprechen, desto mehr wird es einer sorg- 
fältigen und rechtzeitigen Beobachtung und Prüfung bedürfen. Wenn 
übrigens auch jetzt schon in der Regel in demselben Alter die Wahl des 
künftigen Berufes getroffen wird und werden muß, so wird es nur darauf 
ankommen, diese Wahl, soweit das Schulamt dabei in Frage kommt, 
richtig zu leiten, und zwar so, daß dabei nicht bloß das Interesse des 
Individuums wahrgenommen, sondern auch von dem Standpunkte der 
Schule ihre Interessen, Bedürfnisse und Forderungen berücksichtigt werden. 
Es ist zu wünschen, daß die Prediger schon bei ihren Schulbesuchen ihr 
Augenmerk auch darauf richten, ob etwa ein Knabe die zu einem Schul- 
lehrer erfor derlichen Eigenschaften besitzen möchte, und, wenn sich die 
Meinung, daß es der Fall sei, durch fortgesetzte Beobachtung bestätigt, 
auch sonst in den persönlichen Verhältnissen nach allseitiger Erwägung kein 
Bedenken begründet finden, selbst eine Anregung dazu geben, daß von den 
Knaben und seinen Eltern bei der Wahl eines Berufes auch der Beruf 
des Schullehrers mit in Ueberlegung gezogen werde. Insbesondere würde 
das unterzeichnete Ministerium es als etwas Gutes betrachten, wenn öfter 
als bisher geschah, Hauswirte sich entschlössen, ihre nachgeborenen Söhne 
Schullehrer werden zu lassen. Auf der andern Seite ist stets im Auge 
zu behalten, daß nicht Geistesgaben und Lust zum Lernen allein über den 
wahrhaften Beruf zum Schullehrer entscheiden, sondern daß es dabei auch 
auf die Gemütsart und den Charakter ankommt, und daß hierauf auch 
die sittliche Atmosphäre, in welcher ein Knabe aufgewachsen ist, sowie die 
Traditionen der Familie von Einfluß zu sein pflegen. Das unterzeichnete 
Ministerium versieht sich zu den Predigern des Landes, daß sie durch 
Beachtung alles dieses der Schule in einer ihrer wichtigsten Angelegenheiten 
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