— 159 —
4. der Direktor und die Lehrer an der Navigationsschule zu
Wustrow a. F., sowie die Lehrer an der Vorbereitungsschule
zu Dierhagen;
5. die Rektoren und die Lehrer an den Ortsschulen zu Dargun,
Lübtheen und Zarrentin;
6. die Lehrer an den Landschulen im Großherzoglichen Domanium
einschließlich derjenigen Lehrer, welche auf eine Schulstelle
berufen werden, die nicht zu den Familienschulstellen gehört;
7. die Lehrer an der Bildungs= und Pflegeanstalt für geistes-
schwache Kinder in Schwerin.
Ist mit der Schusstelle im Großherzoglichen Domanium ein Küster-
amt verbunden, so hat der in die Küsterschulstelle berufene Lehrer in Zu-
kunft den in Anlage B vorgeschriebenen Diensteid körperlich abzuleisten
und schriftlich zu vollziehen.
Der Eid wird von den mit der Einführung Beauftragten ab-
genommen.
Eine Wiederholung der Beeidigung findet nicht statt, wenn der be-
treffende Lehrer oder Direktor als Lehrer oder Direktor an eine andere
Schule bezw. Lehranstalt versetzt ist
Gegeben durch das Großherzogliche Ministerium, Abteilung für
Unterrichts-Angelegenheiten.
Anlage A.
Jch.....·............................................................................... schwöre bei Gott dem
Allmächtigen und Allwissenden, daß Seiner Königlichen Hoheit dem Groß—
herzoge von Mecklenburg-Schwerin, meinem Allergnädigsten Herrn, ich
untertänig, treu und gehorsam sein, die Gesetze, Verordnungen und
Dienstanweisungen der vorgesetzten Schulbehörden befolgen und alle
Pflichten des mir anvertrauten Amtes eies.
nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen will, so wahr mir Gott helfe
und Sein heiliges Wort.
Anlage B.
Eid.
Ich schwöre bei Gott dem
Allmächtigen und Allwissenden, daß Seiner Königlichen Hoheit dem Groß-
herzoge von Mecklenburg-Schwerin, meinem Allergnädigsten Herrn, ich
untertänig, treu und gehorsam sein, die Gesetze und Verordnungen, sowie
die Verfügungen und Dienstanweisungen der mir vorgesetzten Kirchen= und
Schulbehörden befolgen, insbesondere dem mir vorgesetzten Paster (oder:
dem Pastor zu J.) alle Folgsamkeit und Ehrerbietung erweisen und alle
Pflichten des mir anvertrauten Amtes eines Küsters und Lehrers nach
bestem Wissen und Gewissen erfüllen will, so wahr mir Gott helfe und
Sein heiliges Wort.