Full text: Mecklenburgische Schulgesetzsammlung.

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Winter Sommer 
13. Schönschreiben (einschließlich Lesen und 
Rechnen der Unterstufe) 2 2 
14. Zeichnen (einschließlich Schreiben und 
Lesen der Unterstufes 1 
b. für die zweite Klasse der zweiklassigen Schule 
1 Biblische Geschichte einschließlich Lernstoff 5 5 
2. Lesen, Schreiben und Deutsch 10 8 
z. Sprachliche Uebungen ... 2 2 
4. Rechnen . .. .. 5 5 
5. Anschauung 2 2 
6. Singen 2 2 
Für die erste Klasse bleibt die Stundenverteilung dieselbe, wie in 
der einklassigen Schule, nur daß hier während des Sommers noch 2 
Turnstunden hinzutreten, welche der unverheiratete zweite Lehrer bezw. 
Assistent zu erteilen hat. 
Wegen der Einrichtung des Turnunterrichts bei den einklassigen 
Schulen behält sich das Ministerium, Abteilung für Unterrichts-Ange- 
legenheiten, die Bestimmung im einzelnen Falle vor. (Vgl. Nr. 126. 137.) 
§ 3. Verteilung der Altersstufen bei zweiklassigen 
Schulen. 
Bei den zweiklassigen Schulen gehören die 3 ersten Jahrgänge der 
zweiten Klasse, die 5 weiteren Jahrgänge der ersten Klasse an. 
2. Der Religionsunterricht. (Vgl. Nr. 142.) 
I. Die einklassige Schule. 
S 1l. Ziel. 
Der evangelisch-lutherische Religionsunterricht hat die Aufgabe, die 
Kinder durch Einführung in das Verständnis der heiligen Schrift, des 
Katechismus und des Gesangbuches auf Grund ihrer Taufe zu wahren 
Christen und lebendigen Gliedern der Kirche zu erziehen, so daß sie fähig 
und willig werden, die Erbauungsmittel der Kirche, besonders die heilige 
Schrift, selbständig zu gebrauchen, am kirchlichen Leben lebendigen Anteil 
zu nehmen und ein dem Glauben entsprechendes gottseliges Leben zu führen. 
  
§ 2. Gliederung. 
Der Religionsunterricht umfaßt: Biblische Geschichte, Katechismus, 
Bibellesen, Kirchenlied und Perikopen. Diese Zweige müssen in viel- 
seitige und innige Beziehung zu einander gesetzt werden, nehmen aber 
wenigstens für die Oberstufe ihren besonderen Gang. Die Unterstufe hat 
nur Biblische Geschichte, an die der religiöse Lernstoff angeschlossen wird. 
& 3. Stundenzahl. 
Die Kinder der einklassigen Schule haben im Sommer 6, im 
Winter 7 Religionsstunden in jeder Woche, nämlich: 2 (im Winter 3) 
Biblische Geschichte, 2 Katechismus, 1 Bibellesen, 5½ Kirchenlied und 
½⅛ Perikopen.
	        
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