Full text: Mecklenburgische Schulgesetzsammlung.

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Der Kurfus der Fibelstufe ist einjährig, jede Lesebuchabteilung aber 
umfaßt zwei bezw. drei Jahreskurse. (Vgl. Nr. 116.) 
Zulässig ist auch die Bildung von vier Abteilungen, nämlich Fibel- 
stufe mit einjährigem Kursus, Unter-, Mittel= und Oberstufe je 2 (zuletzt 
3) Schuljahre mit zweijährigen Kursen. 
§ 5. Ziel der Unter= oder Fibelstufe. 
Die Schüler sind im ersten Schuljahre möglichst dahin zu bringen, 
daß sie am Schluß des Jahres kleine, leichte Lesestücke in deutscher Schreib- 
und Druckschrift lautrein und langsam lesen und ohne nennenswerte 
Fehler abschreiben können, so daß sie erfolgreich mit der nächstfolgenden 
Leseabteilung im weiteren Leseunterricht verbunden werden können. 
Die Buchstabiermethode darf nicht angewandt werden. 
Anmerkung: Um den Fibellesestoff in einem Jahre bewältigen 
zu können, empfiehlt es sich, solche Fibeln zu wählen, die die schweren 
Konsonantenverbindungen und die Lateinschrift ausgeschlossen haben. 
§ 6. Ziel der Mittelstufe. 
Die Mittelstufe soll Lesestücke in deutscher und lateinischer Schrift 
sinnrichtig lesen, die statarisch behandelten Stücke wieder erzählen und 
über den Inhalt des Gelesenen auf Fragen in einfachen, klaren Sätzen 
Auskunft geben können. Etwa 12 Lesestücke werden jährlich als Muster- 
stücke ausführlich behandelt. 
§ 7. Ziel der Oberstufe. 
Der Leseunterricht auf der Oberstufe hat die Aufgabe, nicht nur 
durch fortgesetzte Ubungen die Geläufigkeit und Sicherheit im sinnge- 
mäßen Lesen zu erhalten und zu vermehren, sondern auch ein ausdrucks- 
volles Lesen zu erzielen. Er hat weiter zu erstreben, daß die Kinder auch 
schwierige, ihrem Gedankenkreise naheliegende Sprachstücke vom Blatt leicht 
und mit Ausdruck lesen können. Mindestens 12 Lesestücke werden jähr- 
lich als Musterstücke ausführlich behandelt, sicher eingelesen und häufig 
wiederholt. Wenigstens 6 poetische und 3 Prosastücke sind jährlich fest 
einzuprägen. 
* 8. Sprachliche Ubungen und Rechtschreibung. 
Die Kinder des 1. Schuljahres haben keinen besonderen sprachlichen 
Unterricht; die übrigen Kinder sind in drei Abteilungen zu unterrichten. 
Zur Unterstufe gehören das 2.— 4., zur Mittelstufe das 5. und 6., zur 
Oberstufe das 7. und 8. Schuljahr. 
Aufgabe und Ziel: Die Kinder sollen durch anschauliche Ver- 
mittelung der praktisch wichtigsten Sprachgesetze zu richtigem und klarem 
sprachlichen Ausdruck gebracht werden und durch geeignete Ubungen Sicher- 
heit in der amtlich vorgeschriebenen Rechtschreibung gewinnen. 
Wöchentlich sind zwei Stunden für sprachliche Ubungen in Ver- 
bindung mit Rechtschreibung anzusetzen.
	        
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