Full text: Mecklenburgische Schulgesetzsammlung.

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§ 5. Die erste Klasse. 
Für die erste Klasse gilt das Ziel der beiden oberen Abteilungen 
der eintlassigen Schule mit der Aufgabe einer gründlicheren Durcharbeitung 
des schriftlichen Rechnens und größerer Berücksichtigung des Kopfrechnens. 
5. Der erdkundliche Unkerricht. 
I. Die einklassige Schule. 
§ 1. Ziel. 
Der erdkundliche Unterricht soll zu verständigem Gebrauche der Karte 
erziehen, den Sinn für die Beziehungen der natürlichen Verhältnisse eines 
Erdraumes (als Lage, Gliederung, Bodengestalt, Bewässerung, Klima und 
Erzeugnisse) unter einander und besonders zu dem Kulturzustand seiner 
Bewohner wecken, das engere und weitere Vaterland kennen und lieben 
lehren, auch in Bezug auf die Fremde die nötigsten Kenntnisse mitteilen 
und durch anschauliche Entwicklung der Grundlehren der Himmelskunde 
das Verständnis der auffälligsten Himmelserscheinungen vermitteln. 
5 2. Abteilungen. 
Das 3, 4., 5. Schuljahr bilden die Unterabteilung, das 6, 7., 8. 
die Oberabteilung. Beide Abteilungen sind in denselben Stunden und 
womöglich getrennt zu unterrichten. 
§ 3. Stoffauswahl und -Verteilung. 
Der gesamte Stoff wird zweimal in dreijährigen Kursen behandelt. 
Werden Unter= und Oberabteilung getrennt unterrichtet, so hat 
A. Die Unterabteilung durch Erwerbung sicherer Kenntnisse 
den Grund für die vertiefende Behandlung der Oberabteilung 
zu legen — Der Unterricht geht aus vom Schulzimmer, Schul- 
haus, Schulgehöft, Schulort und dessen nächster Umgebung, 
gewinnt in den davon zu zeichnenden Grundrissen und Plänen 
die Grundlagen für das spätere Kartenverständnis und vermittelt 
gleichzeitig au fanschaulicher Grundlage die erdkundlichen Grund- 
begriffe. 
In je einem Jahre sind folgende Stoffe zu behandeln: 
a) Heimatskunde und Mecklenburg, 
b) Deutschland; Gestalt, Achsendrehung und Gradnetz der Erde. 
C) Das übrige Europa; die jährliche Bewegung der Erde, die 
Zonen; die fremden Erdteile mit Hervorhebung der deutschen 
Kolonien und der Gebiete unserer Mission, und die Weltmeere. 
Zu Anfang jedes zweiten und dritten Jahres sind 1 bis 2 Monate 
dauernde Ausgleichungskurse einzuschieben, um den neu in die Unterab- 
teilung eintretenden Schülern, die mit Deutschland oder dem außerdeutschen 
Europa den Anfang machenmüssen, die notwendigsten erdkundlichen Grund- 
begriffe zu vermitteln.
	        
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