Full text: Mecklenburgische Schulgesetzsammlung.

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Beispiel: 
Mai 
i « - E 
3.] 7. 14. 21. 28. — 
S 
1. 4 — — — —— 6 
6 15 
2. 5., 12. 19 26. 31 r 
3 
A 52 Z 1. 
2 
  
Der Schüler hat versäumt am 
Montag, 7. Mai: 6 Stunden wegen Krankheit 
Dienstag, 8. „ : 
Mittwoch, 9. „ : 
Donnerstg., 10. „ : 
Freitag, 11. „ : „ unentschuldigt 
Sonnabend, 12. „ : „ uAnentschuldigt 
Summe: an 3 Tagen wegen Krankheit 
„ 1 Tage entschuldigt 
„ 2 Tagen unentschuldigt. 
In die einzureichenden Versäumnislisten werden nur die Ziffern für 
die unentschuldigten Versäumnisse eingetragen, sonst in gleicher Weise. 
— « » 
entschuldigt " 
— OO½ 
126. Rundschreiben des Unterrichts-Ministerium vom 1. Juni 1908“ 
betr. Erteilung des Turnunterrichts (vgl. Nr. 137). 
Aus den auf das Rundschreiben vom 11. Februar d. J. erstatteten 
Berichten der Großherzoglichen Aemter hat das unterzeichnete Ministerium 
ersehen, daß die Bestimmungen des Lehrplans für die ein= und zwei- 
klassigen Landschulen im Domanium bezüglich der Erteilung des Turn- 
unterrichts bisher nur in beschränktem Umfange zur Ausführung gelangt 
sind. Das unterzeichnete Ministerium muß wünschen, daß diesem Unter- 
richtsgegenstand im allgemeinen größere Beachtung und Förderung seitens 
der Amtsschulbehörden zuteil wird, und sieht sich daher veranlaßt, den 
Amtsschulbehörden das Nachstehende zu eröffnen: 
1. Was die mehrklassigen Schulen betrifft, so ist nach den Berichten 
der Aemter die Einführung des Turnunterrichts an diesen Schulen viel- 
fach auf Hindernisse gestoßen. Hindernd ist namentlich der Umstand ge- 
wesen, daß die Stelle des unverheirateten zweiten Lehrers, der den Turn- 
unterricht zu erteilen hat, während der letzten Jahre zeitweilig unbesetzt 
gewesen ist. An mehreren Orten ist ferner der Turnunterricht nicht zur 
Einführung gelangt, weil es angeblich an einem geeigneten Turnplatz 
fehlt. Stellenweise ist auch der Umstand hindernd gewesen, daß infolge 
der ausgedehnten Erteilung von Diensterlaubnis zu wenig Knaben für die 
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