Full text: Mecklenburgische Schulgesetzsammlung.

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lichen Unterricht von Schröder-Kull, erschienen im Verlag von Paul 
Parey in Berlin, Hedemannstraße 20, das jetzt in 10 Serien (= 50 
Tafeln) vollständig vorliegt, in verschiedenen Schulen des Domnniums 
nicht alle Serien angeschafft worden sind. 
Das unterzeichnete Ministerium muß Wert darauf legen, daß das 
Bilderwerk nicht bruchstückweise, sondern vollständig in den Domanial= 
landschulen vorhanden ist, weil es nach den Anforderungen des Lehrplans 
für die Domaniallandschule angefertigt worden, so daß das Fehlen einiger 
Dafeln dem betreffenden Lehrer die Behandlung des naturgeschichtlichen 
Pensums erschwert. 
Das unterzeichnete Ministerium fordert daher das Amt auf, nach 
Benehmen mit den zuständigen Geistlichen das etwa Erforderliche zu 
veranlassen. " 
—— — — — 
139. Nundschreiben des Unterrichts-Ministerium vom 5. August 1912, 
betr. die Anschaffung von heimatlichen Schulwandbildern. 
Der Heimatbund Mecklenburg beabsichtigt, Schulwandbilder in künst- 
lerischer Herstellung herauszugeben, auf denen heimatkundliche Gegenstände 
dargestellt werden. Insbesondere sollen die fünf je 750055 cm großen 
Blätter varstellen- 
ein Küstenbild (Stolteraa), 
ein Hünengrab (etwa Klein Görnow), 
ein Dorfbild (Göhlen oder Görries), 
ein altes Stadtbild mit Hafen (Wismar), 
das Schweriner Schloß. 
Diese Absicht des Heimatbundes erscheint durchführbar, wenn mindestens 
400 ganze Serien zum Preise von 20 Mk. die Serie in Schulen mit 
Sicherheit abgesetzt werden. 
Das unterzeichnete Ministerium wünscht, diese Bestrebungen zur 
Förderung des Heimatsinns in der Schuljugend um so mehr zu fördern, 
als diese Bilder auch ein treffliches Anschauungsmaterial für den ersten 
erdkundlichen Unterricht (Heimatkunde) bieten werden, und beabsichtigt 
deshalb, die zur Anschaffung je einer Serie für jede Schule erforderlichen 
Mittel aus den Zinsen der bei den Aemtern verwalteten Schulfonds zu 
bewilligen. 
Die Aemter werden aufgefordert, bei Mitteilung der Höhe der An- 
schaffungskosten für die Schulen des Amtes zu berichten, ob bei Aus- 
bescheidung einer angemessenen Summe für Bestreitung anderer Bedürf- 
nisse der Schulen ausreichende Mittel des Schulfonds zur Verfügung stehen. 
s-- - 
Reskript des Unterrichts-Ministerium vom 14. November 1912, betr. Fuhr- 
kosten der Prediger bei Einführungen von Lehrern. 
Vgl. Nr. 162.
	        
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