Full text: Mecklenburgische Schulgesetzsammlung.

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Anlage A. 
Uebersicht 
der jährlichen Zahlungen bei einer Anleihe von 200 Mk., welche mit 10% 
vom Nominalschuldbetrage abzutragen 
und mit 20% von dem jedesmal verbliebenen wirklichen Schuldrest zu verzinsen ist. 
  
  
Jährlicher|Zährlich am 1. Januar Summe der 
am izzu zahlende 20% Zinsen jährlichen 
  
  
  
□ 
Bezeichnung 1. Januar Zahlungen 
9 „ fälliger an 
der Abtrags= 2c. Jahre. Lüll Kovital= am 
Kapital-Kaptital— 1. Januar 
abtrag schuldrest ** 
Al. Al. JJ J7 
Nach Ablauf des 1. Jahres 20 200 4.— 24 — 
» « »2.,,.. 20 180 3 60 60 
„ „ „ „„ 20 160 3 203 20 
„ „ „ 4., 20 140 2 8022 80 
„ „ „ 5 ».. 20 120 2 401022 40 
„ „ „"„ 6, 20 100 2 — 22 —. 
77 77 77 7. 7% s - 20 80 1 60 21 60 
„ „ „„„ 20 60 1 2021 20 
7% 77 77 9. 14 . 20 40 – 80 20 1 80 
„ « ,,1().».. 20 20 — 40020 10 
l 
Summe 200 — 22 —222 — 
Die Gesamtzahlungen in 10 
Jahren betragen: — 222 Met. 
Die jährliche, für alle 10 Jahre 
gleichmäßig zu zahlende, am I1. 
Januar jeden Jahres fällige Summe 
52.r 
222 
beträgt: 10 22 + 20— 
  
  
  
  
1 1 
173. Reskript des Unterrichts-Ministerium vom 4. Juni 1907, betr. 
Geldentschädigung für Bestellungsarbeiten als Hol-Schuld. 
Dem Amt wird erwidert, daß der § 35 der Verordnung vom 
9. April 1899 zur Ausführung des BGB., wonach Zahlungen aus 
Kassen der Landgemeinden, soweit nicht ein Anderes bestimmt ist, an der 
Kasse in Empfang zu nehmen sind, auch auf die von der Gemeindekasse 
in Erfüllung einer öffentlich amtlichen Verbindlichkeit zu leistenden 
Zahlungen Anwendung findet. Es ist also auch die aus der Gemeinde- 
kasse zu B. an den dortigen Lehrer zu zahlende Geldentschädigung für 
den Wegfall der Bestellungsarbeiten eine Hol-Schuld.
	        
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