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nach 12 Dienstjahren eine Alterszulage von jährlich 700 Mk.,
„16 5½ ½ 1- » » 800 5
„ 20 5½% 7 ½% 7 5% 900 „
„ 21 5½%% 5½% ½% 7„ ½ 1000 „
» 28 „ 1100
Die Inhaber von Schusstellen, deren Anfangsbesoldung den Betrag.
von 1300 Mk. übersteigt, erhalten die Alterszulagen nur in dem Betrage,
daß die Anfangsbesoldung der Stelle (§ 3) und die Alterszulagen zu-
sammen sich belaufen
im 4. 5. 6. Dienstjahre af 14200 Mk.,
„ 7. S. 9. „ „ 110000 „
„ 10. 11. 12. » ,,....180()»
»13.14.15.16.» ,,....2000,,
,,17.18.19.20.,, ,,....21()0,,
,,21.)2.2«3.s-)4,, ,,....2200,,
,,-)3.)(»)-««8 ....-)z()0,,
„ 29. und jedem folgenden Jahre ... 2100
Für die Inhaber von Schulstellen, mit denen ein Kirchenamt ver-
bunden ist, bleibt bei der Berechnung der Alterszulagen der Betrag des.-
kirchlichen Voraus außer Betracht.
II. Diensteinkommen der Lehrerinnen.
& 8. Die Lehrerinnen erhalten:
1. als Anfangsbesoldung:
u) ein bares Jahresgehalt von 920 Mk,
l.) freie Wohnung und Feuerung, wie die sog. Klassenlehrer;
2. folgende bare Alterszulagen:
nach 3 Dienstjahren eine Alterszulage von jährlich 100 Mk.,
1 6 77 7’ 7“ 77 1 200 77
7 1 0 77 77 77 77 77 300 1
1 1 13 7 77 77 77 77 + 00 1
11 1 8 1 77 77 7 7y 500 *
II!I. Diensteinkommen der unverheirateten Lehrer.
§ 9. Das Diensteinkommen der Inhaber von Schulstellen an
Landschulen in Unserem Domanium, welche Familienschulstellen nicht sind
(Klassenlehrerstellen), besteht in
1. einem baren Jahresgehalt von 920 Mk.,
2. in freier Dienstwohnung und Feuerung.
Das bare Anfangsgehalt von 020 Mk. erhöht sich nach drei Dienst-
jahren um den Betrag einer Alterszulage von 100 Mk. auf jährlich.
1020 Mark.
IV. Besoldung der Schulassistenten.
§ 10. Das bare Gehalt der Schulassistenten, welche zur einst-
weiligen Verwaltung einer Klassenlehrerstelle abgeordnet werden, beträgt
720 Mk. jährlich.