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willen darauf gerechnet ist, daß ein Teil des Ackers zur Erzeugung von
Futter verwendet werde; andernteils nach den eingezogenen Berichten ihr
Vieh ebenso gut wie das der übrigen Dorfbewohner im vorigen Sommer
hätte durchgebracht werden können, ohne es mit dem schon geworbenen
Kleehen zu füttern.
2. Nach der Verordnung über die Auseinandersetzung ab= und
zuziehender Schulmeister auf dem Lande vom 12. Juli 1781 Nr. 10
hängt es von dem neuen Küster oder Schulmeister ab, wie viele von
den jungen Bäumen, welche der abgehende gepflanzt, welche aber noch
keine Früchte getragen haben, er gegen Vergütung behalten will. Da
Sie dieselben eigenmächtig und ohne ihren Amtsnachfolger zu fragen,
weggenommen haben, so müssen Sie dafür Ersatz leisten, und da Sie
selber die nachgebliebenen jungen Bäume Ihrem Amtsnachfolger zu 16 Hl.
das Stück angerechnet haben, so ist es billig, daß Sie für die fehlenden
eben so viel zahlen. (Vgl. Nr. 219. 318).
309. Reskript des Unterrichts-Ministerium vom 3. April 1855, betr.
Menge des zu hinterlassenden Heues.
Die einem Schulilehrer reglementsmäßig zukommende Wiese braucht
zwar nicht größer zu sein, als daß von derselben 2 Fuder Hen — in der
Vormaht — gewonnen werden. Daraus folgt jedoch nicht, daß, wo
eine größeren Ertrag liefernde Wiese einer Stelle beigelegt ist, der
Mehrertrag verkauft werden solle, oder von dem zu Michaelis abziehenden
Amtsvorgänger dem Amtsnachfolger nur gegen Bezahlung brauche zurück-
gelassen zu werden. Vielmehr hat der Satz, daß OHeu und Stroh, insoweit
es nicht schon hat verfüttert werden müssen, sondern nur wirklich vor-
handen ist, unentgeltlich zur Stelle bleiben muß, allgemeine Geltung, ist
auch, soweit hierher davon Kenntnis gelangt ist, da zur Anwendung ge-
kommen, wo nicht 2, sondern 3 oder 4 Fuder Wiesenheu geworben find.
Freilich ist die ungewöhnlich große mit der Küster und Schulstelle in
3. verbundene Wiese derselben früher ausdrücklich deshalb zuge-
sprochen worden, um die nur geringe Einnahme zu verbessern. Aber
daraus ist nicht ohne Weiteres zu schließen, daß eine Verbesserung vor-
zugsweise durch Heuverkauf zu erzielen sei: vielmehr würde eine solche
in viel größerem Maße erreicht werden, wenn ein größerer Viehstand
gehalten, mehr Dung gewonnen und dadurch der Acker zu höherer Er-
tragsfähigkeit gebracht würde.
Indessen sprechen Rücksichten der Billigkeit dafür, daß dem vor-
maligen Schullehrer — eine größere Vergütung zu Teil werde. Bei der
pöllig ausreichenden Menge von Futter, welches aus der Wiese gewonnen
wird, hatte der Schullehrer — nicht nötig, auf dem Acker noch Futter-
kräuter zu bauen, und Hen davon zu werben. Er konnte den Acker
anderweitig benutzen, so daß der Ertrag vorzugsweise ihm zu Gute kam.
Hat er dies nicht getan, hat er vielmehr so gewirtschaftet, daß seinem
Nachfolger ein nicht zu erwartender Vorteil dadurch erwuchs, so wird