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Stempel 20 Pf. Muster A.
Zeugnis der Anstellungsfähigkieit
an evangelisch-lutherischen ritten und landschaftlichen Landschulen
e
Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin.
geb. den zu
ist von Michalliis. bis dahn. Zögling des hiesigen
Schullehrerseminars gewesen und hat 40ah während dieser Zeit wohl verhalten und
ein solches Maß von Kenntnissen und Fertigkeiten erworben, daß er, fortwährende
Treue und Fleiß in dem erwählten Beruf vorausgesetzt, einer Schule mit Erfolg
vorzustehen vermag. Nachdem er die vorschriftsmäßig abgehaltene Entlassungs-
prüfung bestanden hat, erklären wir ihn für anstellungsfähig an den evangelisch-
lutherischen ritter= und landschaftlichen Landschulen des Großherzogtums Mecklen-
burg-Schwerin und entlassen ihn damit aus der Anstalt.
Zum Küsterdienste ,
Zum Organistendienst
Bemerkung:
Lübtheen, den
Kuratorium, Direktor und Tehrer des Grotkhkzerzoglichen
Schullehrerseminars.
Regierungs- kirchlicher Direktor.
kommissar. Kommissar.
(S.) (S.) (S.)
Stempel 20 Pfg. Muster B.
Zeugnis der Anstellungsfähigkeit
an evangelisch-lutherischen ritter und landschaftlichen Landschulen
8
e
Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin.
geb. den zu -
ist, nachdem er die gesetzlich erforderlichen Zeugnisse vorgelegt hat, zu der am
vorschriftsmäßig hier abgehaltenen Prüfung
der Bewerber um Anstellung an ritter- und landschaftlichen Landschulen des
Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin zugelassen worden.
Die Kenntnisse und Fertigkeiten, welche er in dieser Prüfung dargelegt hat,
sind so befunden worden, daß er hiermit für
bestanden
und demnach für fähig zur Verwaltung des Schulamtes an evangelisch-lutherischen
ritter= und landschaftlichen Landschulen erklärt wird.
Zur Verwaltung des Küsterdienstes
r Verwaltung des Organistendienstes
Bemerkung:
Lübtheen, den
Kuratorium, Direktor und Tehrer des Grokhkhertfoglichen
Schullehrerseminars.
Regierungs- kirchlicher Direktor.
kommissar. Kommissar.
(S.) (S.) (S.)