Full text: Mecklenburgische Schulgesetzsammlung.

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Stempel 20 Pf. Muster A. 
Zeugnis der Anstellungsfähigkieit 
an evangelisch-lutherischen ritten und landschaftlichen Landschulen 
e 
Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin. 
  
geb. den zu 
ist von Michalliis. bis dahn. Zögling des hiesigen 
Schullehrerseminars gewesen und hat 40ah während dieser Zeit wohl verhalten und 
ein solches Maß von Kenntnissen und Fertigkeiten erworben, daß er, fortwährende 
Treue und Fleiß in dem erwählten Beruf vorausgesetzt, einer Schule mit Erfolg 
vorzustehen vermag. Nachdem er die vorschriftsmäßig abgehaltene Entlassungs- 
prüfung bestanden hat, erklären wir ihn für anstellungsfähig an den evangelisch- 
lutherischen ritter= und landschaftlichen Landschulen des Großherzogtums Mecklen- 
burg-Schwerin und entlassen ihn damit aus der Anstalt. 
Zum Küsterdienste , 
Zum Organistendienst 
Bemerkung: 
  
  
  
  
Lübtheen, den 
Kuratorium, Direktor und Tehrer des Grotkhkzerzoglichen 
Schullehrerseminars. 
  
Regierungs- kirchlicher Direktor. 
kommissar. Kommissar. 
(S.) (S.) (S.) 
Stempel 20 Pfg. Muster B. 
Zeugnis der Anstellungsfähigkeit 
an evangelisch-lutherischen ritter und landschaftlichen Landschulen 
8 
e 
Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin. 
  
  
  
geb. den zu - 
ist, nachdem er die gesetzlich erforderlichen Zeugnisse vorgelegt hat, zu der am 
vorschriftsmäßig hier abgehaltenen Prüfung 
der Bewerber um Anstellung an ritter- und landschaftlichen Landschulen des 
Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin zugelassen worden. 
Die Kenntnisse und Fertigkeiten, welche er in dieser Prüfung dargelegt hat, 
sind so befunden worden, daß er hiermit für 
bestanden 
und demnach für fähig zur Verwaltung des Schulamtes an evangelisch-lutherischen 
ritter= und landschaftlichen Landschulen erklärt wird. 
Zur Verwaltung des Küsterdienstes 
r Verwaltung des Organistendienstes 
Bemerkung: 
Lübtheen, den 
Kuratorium, Direktor und Tehrer des Grokhkhertfoglichen 
Schullehrerseminars. 
  
  
  
  
  
Regierungs- kirchlicher Direktor. 
kommissar. Kommissar. 
(S.) (S.) (S.)
	        
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