Full text: Mecklenburgische Schulgesetzsammlung.

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derselben anzubringen; letztere müssen aus farbigem hellen Stoffe be- 
stehen. Etwaige seitlich aufziehbare Vorhänge sind ebenfalls derart anzu- 
bringen, daß die Fenster auch bei zugezogenen Vorhängen geöffnet werden 
können. Die Nische unter der Fensterbank ist als nachteilig fortzulassen 
und die Fuge zwischen Blendrahmen und Fenstersohlbank außen durch 
einen Blechstreifen zu dichten. 
(I. Aus einem Schulzimmer darf keine Tür unmittelbar in einen 
Wohn-, Schlaf= oder Wirtschaftsraum der Lehrerwohnung, ausgenommen 
zum Flur derselben, führen. 
e. Bei der Anlage der Schulstuben ist auf eine künftig notwendige 
Vergrößerung oder Vermehrung der Unterrichtsräume Rücksicht zu nehmen. 
V. Heizung und Lüftung. a. Die Wahl und Konstruktion 
der Oefen ist abhängig von der Größe des Schulzimmers und davon, ob 
dasselbe eine oder mehrere Außenwände hat. Von diesen Außenwänden 
ist die Fensterwand der Festigkeit und der kurzen Fensterpfeiler wegen 
bei ein= oder zweigeschossigen Bauten 1⅛ Stein stark, die anderen Außen- 
wände der Wärme wegen 1½⅛ Stein stark mit Luftschicht herzustellen. 
Die Aufstellung der Oefen findet am besten annähernd in der Mitte der 
der Fensterwand gegenüberstehenden Innenwand, gegebenenfalls der Raum- 
ersparnis wegen in einer Nische statt. 
Für kleinere Schulstuben werden in der Regel große Kachelöfen 
mit Luftzuführung und mit Heiztüren an der Schmalseite genügen; für 
große Schulstuben werden sogenannte Mantelöfen aus eisernen Nippen- 
körpern bestehend (sog. Zimmerschachtöfen) und gegebenenfalls von außen 
heizbar mit Zuführung frischer Luft von außen vorzuziehen sein. 
b. Sämtliche Fensterflügel in den Schulzimmern sind zum Oeffnen 
einzurichten. Die Oberflügel der Fenster sollen ganz oder teilweise um 
die untere Kante drehbar und nach innen schlagend eingerichtet und seit- 
lich mit Blechwangen versehen werden, sodaß die äußere Luft nicht seitlich 
einfallen kann, sondern gezwungen wird, oberhalb des geöffneten Flügels 
ins Zimmer einzutreten (Aachener Konstruktion). Zum Oeffnen und 
Schließen dieser Kippflügel ist eine leicht und sicher wirkende Vorrichtung 
anzubringen. Bei Außenwänden geringerer Stärke als 1K Stein stark 
(in vorhandenen Schulhäusern) sind auch Oberflügel um die mittlere 
Achse drehbar zulässig. 
Zur Herbeiführung eines genügenden Luftwechsels sind außer den 
Fenstern noch weitere Einrichtungen für die Zuführung frischer, vorge- 
wärmter Luft von außen und Abführung der verunreinigten Stubenluft 
vorzusehen. 
Die Luftzuführung durch einen Kanal von außen muß mindestens 
25—-30 eim oberhalb des Erdreiches oder Traufpflasters im Mauerwerk 
beginnen, gegebenenfalls mittelst eines vertikal abfallenden Schachtes unter 
dem Fußboden bis zum Ofen weitergeführt und in demselben, hinter 
ihm oder seitwärts bis 10 cm über der Ofenhöhe fortgeführt werden. 
Der lichte Querschnitt ist entsprechend dem Kubikinhalt der Schul- 
stube nicht unter 800—900 Quadratzentimeter anzuordnen. Eine Vor- 
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