Full text: Mecklenburgische Schulgesetzsammlung.

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nach unten gezogene Linie auf die Sitzbank treffen, letztere muß also mit 
ihrem vorderen Teile unter der Tischplatte liegen (sog. Minusdistanz.) 
C. Trotzdem muß das Kind, wenn es aufgerufen wird, völlig 
grade stehen können. 
d. Die einzelnen Teile der Bank müssen in ihren Abmessungen 
den verschiedenen Größen der Kinder möglichst angepaßt sein 
Allen diesen Anforderungen entspricht unter allen Schulbanksystemen 
am meisten die Landschulbank nach Rettig's System, welche 2 sitzig, 
keinerlei bewegliche Teile hat, eine feste Minusdistanz zeigt, drehbar am 
Fußboden befestigt ist, so daß nach dem Aufklappen derselben der Fußboden 
auch unter derselben leicht und gründlich gereinigt werden kann. Der 
Schüler kann in der Bank nicht aufstehen, kann aber ohne Störung des 
Nachbarn und ohne Geräusch aus der Bank heraustreten; der Lehrer 
kann überall zu dem Schüler gelangen. Die Bank kann auch von dem 
weniger geübten Tischler in kleinen Ortschaften ohne Schwierigkeiten 
hergestellt werden, da die das Patent ausnutzende Firma P. Joh. Müller 
u. Co., Berlin SW. 46, Hedemannsstraße 15, sich nur die Lieferung 
der Eisenteile vorbehält und nach Einsendung der Grundrißfkizzen der 
Schulzimmer-Platzverteilungspläne Werkzeichnungen in natürlicher Größe 
und Verdingungsbedingungen kostenfrei liefert. (Vgl. Nr. 346.) 
Wo die vorhandenen Mittel und der verfügbare Raum die Be- 
schaffung dieser Bänke nicht gestatten, ist die in Anlage A, Zeichnung 3 
beschriebene Bank zu verwenden, die versuchsweise in einigen Schulen 
eingeführt ist und sich zu bewähren scheint. Dem aufgerufenen Kinde 
wird das Stehen in natürlicher Körperhaltung dadurch möglich, daß 
zwischen den Sitzen in bestimmter Weise Ausschnitte in der Bank gemacht 
sind, sodaß die Kinder teils seitwärts aus der Bank heraustreten, teils 
in die Ausschnitte hineintreten können. Es kommen hiernach für die 
größten Kinder bei einer 4 sitzigen Bank zwei Ausschnitte, bei einer 
5 sitzigen Bank drei Ausschnitte zur Berücksichtigung, wobei die Aus- 
schnitte 0,28 m, die slehen gebliebene Sitzfläche 0,395 mn breit sind. 
Bei Kindern mittlerer Größe, für welche 0,55 mn Tischlänge ge- 
rechnet wird, ist die Tischplatte einer # sitzigen Bank = 2,20 m lang, 
die um 2 —W 0,13 m kürzere Sitzbank wird dann 1,94 m lang und 
bei zwei Ausschnitten von 0,25 m jeder der 4 Sitze = 0,36 m breit, 
was genügen dürfte. Entsprechend werden die Abmessungen einer 
5 sitzigen Bank für die größten Kinder und für die Kinder mittlerer Größe. 
Die Gemeindevorstände sind anzuweisen, daß sie, falls neue 
Schulbänke angeschafft werden müssen, neben dem Rat der Pastoren die 
Zustimmung des Amtes einzuholen haben. Das Amt hat vor der Ent- 
scheidung über die Wahl der Schulbank den zuständigen Kreisphysikus 
und den Baubeamten zu hören. 
4. Außer den Schulbänken muß das Schulzimmer ein einstufiges 
Podium für den Lehrer mit Sitz und Katheder, eine Wandtafel, die 
matt sein und nicht glänzen soll, einen Wasserspucknapf für den Lehrer 
und mindestens einen zweiten Spucknapf für die Kinder und ein Ther- 
mometer enthalten.
	        
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