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5. Die Industrieschulstube, welche im Dachgeschoß hell und geräumig
angelegt werden kann, muß zweckentsprechend ausgerüstet werden.
VII. Die Abortanlagen. Die Aborte für die Schulkinder
sind nicht im Schulhause selbst und so anzulegen, daß vom Schulzimmer
oder von der Lehrerwohnung aus eine Ueberwachung der Eingänge
möglich ist.
Die Abortanlagen sind so anzuordnen, daß die Eingänge für die
Knaben an einer anderen Seite des Gebäudes liegen, als die Eingänge
für die Mädchen.
Während für die Mädchen ein oder mehrere Sitze mehr angelegt
werden müssen, als für die Knaben, ist für letztere außer der geringeren
Zahl der Sitze noch ein Pissoirraum einzurichten. Die Scheidewände
von Aborten für Kinder desselben Geschlechts müssen mindestens 2 m Höhe
haben. Falls Türen vor den einzelnen Abortsitzen angebracht werden
sollen, so sollen sie so eingerichtet werden, daß zwischen Türflügel und
Fußboden ein Zwischenraum von 0,15 mn bleibt.
Bei allen Aborten ist für gute Lüftung und Beleuchtung der ein-
zelnen Sitze Sorge zu tragen.
Gemauerte Gruben unter Abortsitzen sind im allgemeinen als
praktisch nicht anzuerkennen und nur in Ausnahmefällen zu gestatten.
Zur Aufnahme der Fäkalien sind statt ihrer besonders konstruierte
Eimer, Kübel oder Kasten auf Rollen mit Haken zum Oinausziehen, je
nach der Entfernung bis zu den Entleerungsstellen, zu verwenden. Für
die Familie des Lehrers ist ein besonderer Abort anzulegen.
VIII. Lehrerwohnungen. Die Wohnung soll die erforder-
lichen Stuben, Kammern, Vorratsraum, Boden und Kellerraum haben.
Ob ein Rauchboden anzulegen ist, richtet sich nach den örtlichen und
wirtschaftlichen Verhältnissen.
Beim Bau ist zu beachten:
a. daß die Fenster der Wohn= und Schlafstuben möglichst nach der
Sonnenseite hin liegen;
h. daß bei den Fenstern auch der Teil über dem Kreuzholz sich
öffnen läßt;
c. daß die Kellerfenster da, wo das umgebende Erdreich es irgend
gestattet, so hoch über demselben angelegt werden, daß die unzweckmäßigen
Kellerhälse vermieden werden;
(1. daß in den Küchen ein Qualmrohr von genügendem Querschnitte,
womöglich 0,27 m im Quadrat, nicht fehlt.
Die Zahl und Größe der Oekonomiegebäude richtet sich nach dem
Umfang der zur Stelle gehörigen Schulländereien.
IX. Spiel= und Turnplatz. Die Spiel= und Turnplätze
sind am Rande mit Schatten gebenden Bäumen zu bepflanzen.
X. Allgemeine Bestimmungen. 1. Die vorstehenden
Grundsätze, welche sich nur auf Landschulhänser kleinerer Gattung (1= und
2 klassige Schulhäuser) erstrecken, finden auf größere Landschulhäuser sinn-
gemäße Anwendung.