Full text: Mecklenburgische Schulgesetzsammlung.

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Bedingung der Zulassung. 
§s 3. Zur Prüfung werden zugelassen: mecklenburgische Lehrer, 
welche das Zeugnis der Anstellungsfähigkeit beim Schullehrer-Seminar zu 
Neukloster erworben und mindestens drei Jahre im öffentlichen Schuldienst 
gestanden haben, sowie mecklenburgische Kandidaten des höheren Lehramts 
oder der Theologie. 
Als Kandidaten des höheren Lehramts oder der Theologie im Sinne 
dieser Prüfungsordnung sind die anzusehen, welche mit dem Zeugnisse der 
Reife die Universität bezogen haben und sich darüber ausweisen, daß sie 
sich mindestens drei Jahre hindurch den entsprechenden Universitäts-Studien 
ordnungsmäßig gewidmet haben. 
Meldung zur Prüfung. 
§ 4. Anträge auf Zulassung zur Prüfung sind bis zum 1. Juli 
jedes Jahres an das Ministerium, Abteilung für Unterrichts-Angelegen- 
heiten, zu richten. 
Der Meldung sind beizufügen: 
1. ein selbstgefertigter Lebenslauf, auf dessen Titelblatte der voll- 
ständige Name, der Geburtsort, das Alter, das Religionsbe- 
kenntnis und das augenblickliche Amtsverhältnis des Bewerbers 
anzugeben sind; 
die Zeugnisse über die bisher empfangene Schul= oder Universitäts- 
bildung, über die abgelegten Prüfungen und über die bisherige 
Tätigkeit im öffentlichen Schuldienst in Ur= oder beglaubigter 
Abschrift. 
Die nicht im Schuldienste stehenden Bewerber haben außerdem ein- 
zureichen: 
3. einen Taufschein, 
4. ein amtliches Führungszeugnis und 
5. ein Gesundheitszeugnis, welches von einem zur Führung eines 
Dienstsiegels berechtigten Arzte auszustellen ist. 
In der Meldung ist anzugeben, in welchen Fächern (§ 5 B.) der 
Bewerber die Lehrbefähigung zu erlangen beabsichtigt, sowie aus welchem 
Fache ihm die Aufgabe für die häusliche Arbeit (§ 7) besonders erwünscht 
sein würde. 
1 
Prüfungsbehörde. 
l5. Die Prüfung ist abzulegen: 
A. von allen Bewerbern in Pädagogik, 
B. nach Wahl der einzelnen Bewerber in zweien der nachbezeich- 
neten Fächer: 1. Religion, 2. Deutsch, 3. Französisch, 
4. Englisch, 5. Geschichte, 6. Erdkunde, 7. Mathematik, 
8. Botanik und Zoologie, 9. Physik und Chemie nebst 
Mineralogie. 
Im unterrichtlichen Interesse sind besonders folgende Verbindungen 
zu berücksichtigen: 
Religion mit Deutsch,
	        
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