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8 3. Verteilung der Stunden auf die einzelnen Unterrichtsfächer.
Die wöchentlichen Unterrichtsstunden sind auf die einzelnen Unter—
richtsfächer folgendermaßen zu verteilen:
a) für die einklassigen Schulen und die erste Klasse der zweiklassigen
Schulen:
Sommer Winter
Biblische Geschichte 2 2
Katechismus 2 2
Bibellesen — 1
Kirchenlied und Perikopen — 1
Lesen 3 4
Sprachliche Uebungen 1 2
Aufsatz 1
Schönschreiben (einschließlich Lesen
und Rechnen der Unterstufe) 2 2
Rechnen 3 4
Erdkunde 1 2
Geschichte 1 2
Naturkunde 1 1
Singen 1 2
b) für die zweite Kasse der zweiklassigen Schulen:
Sommer Winter
Biblische Geschichte einschl. Lernstoff 4 5
Lesen, Schreiben und Sprachliche
Uebungen 8 12
Rechnen 4 5
Anschauung bezw. Heimatkunde 1 2
Singen 1 2
Anmerkung. Bei Unterrichtsfächern, für die nur 1 Wochenstunde
zur Verfügung steht, kann wöchentlich zweimal ½ Stunde unterrichtet
werden.
§ 4. Einteilung der Schulkinder.
In der zweiklassigen Schule gehören in der Regel die 3 untersten
Jahrgänge der zweiten und die 5 weiteren Jahrgänge der ersten Klasse
an. In der einklassigen Schule werden die Kinder in drei Abteilungen
— Unter-, Mittel= und Oberstufe — unterrichtet (vergl. Verordnung
vom 31. Januar 1912 § 2).
C. Lehrplan für die einzelnen Unterrichtsfächer.)
1. Der Religionsunterricht.
I. Die einklassige Schule.
§ 1. Ziel und § 2 Gliederung vgl. Nr. 113.
*) Do dieser Lehrplan mit dem für die Domaniallandschulen in weitem
Umfange wörtlich übereinstimmt, ist in ihm bei den gleichen Stücken auf Nr. 113
verwiesen.
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