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5) Es sind in neuerer Zeit so viele Assistenten gesucht, daß das
Seminar-Kuratorium um die Erlaubnis gebeten, und sie auch erhalten
hat, in Fällen, wo Seminar-Zöglinge nicht mehr zur Verfügung stehen,
geprüfte Seminar-Expektanten absenden zu dürfen. Damit dies jedoch
nur in geeigneten Fällen geschehe, z. B. nicht da, wo eine zahlreiche
Schule abzuwarten ist, wird eben die Nachweisung der Schülerzahl not-
wendig.
Schema.
1) Die Zeit ist anzugeben, für welche ein Assistent erforderlich ist (für
den Winter 1835 ist ein Assistent erforderlich.)
wUnlhn
2) Der Ort (für die Schule zu N. N., Parochie N. N., Amts N. N.)
3) Veranlassung, weshalb er eines Assistenten bedarf (der Schullehrer
ist krank, oder es findet Vakanz statt u. s. w.)
4) Zahl der die Schule besuchenden Kinder (67 Schulkinder).
5) Angabe, ob sämtliche Verhältnisse zur Aufnahme des Assistenten
geordnet sind.
Ort und Datum Unterschrift des kompetierenden Predigers.
383. Reskript des Unterrichts-Ministerium vom 15. Februar 1853,
betr. Abordnung von Assistenten durch den Seminardirektor.
Die Beamten haben hierher berichtet, wie ihnen zur Schulkassen-
rechnung moniert worden, daß der Wechsel der Assistenten an der Schule
in B. nicht durch spezielle Verordnung justifiziert sei. Das Ministerium
nimmt davon Veranlassung, darauf aufmerksam zu machen. daß die Ab-
ordnung von Assistenten nicht direkt durch das Unterrichts-Ministerium
geschieht, sondern auf Verfügung desselben durch den Seminar-Direktor.
Diesem wird nur aufgegeben, einen für die jedesmalige Stelle geeigneten
Assistenten abzuordnen. Das Ministerium weiß weder zum Voraus, noch
erfährt es nachher den Namen des Assistenten. Es weist also auch die
Beamten ohne Nennung eines Namens an, dem Assistenten den Wochen-
lohn zu zahlen. Bei den Beamten legitimiert sich der Assistent einfach
durch die Ordre des Seminar-Direktors. Wenn im Laufe eines Halb-
jahrs bei eintretendem Bedürfnisse dem Seminar-Direktor aufgegeben wird,
einen Assistenten von bestimmten Eigenschaften, z. B. bei eingetretener
Krankheit oder Vakanz einen zur selbständigen Leitung der Schule befä-
higten Assistenten abzuordnen, so sind nicht selten die qualifizierten Indivi-
duen schon anderweitig verwendet. Der Seminar-Direktor muß also einen
geeigneten Assistenten von dem Orte, wo er ist, abrufen und ihn dort
durch einen andern ersetzen. Das Ministerium braucht davon nichts zu
erfahren. Es würde viel zu großen Zeitverlust verursachen, wenn der
Seminar-Direktor erst anfragen sollte, und unnötige Schreibereien, wenn
er jedesmal Anzeige machen sollte. Die Wahl der Assistenten bleibt seinem
Ermessen und seiner Verantwortung überlassen. Unter diesen Umständen