— 44 —
III. In den in §5B bezeichneten Fächern ist folgendes zu fordern:
1. Religion:
Kenntnis von der Abfassung und Sammlung sowie von dem Haupt-
inhalte der Schriften alten und neuen Testamentes, genauere Bekanntschaft
mit einer der Hauptschriften des alten Testamentes, mit einem der Evan-
gelien, mit der Apostelgeschichte und mit mindestens einer der epistolischen
Hauptschriften des neuen Testamentes, eingehende Kenntnis des Lebens
Jesu; Uebersicht über die Geschichte der christlichen Kirche mit besonderer
Berücksichtigung des Zeitalters der Reformation und der neuesten Zeit;
Bekanntschaft mit dem Gottesdienst und der Arbeit der inneren und
äußeren Mission, Kenntnis der Lehren der evangelisch-lutherischen Kirche
und die Fähigkeit, die Lehrstücke biblisch zu begründen; außer der genauen
Kenntnis des kleinen lutherischen Katechismus Bekanntschaft mit einer
der übrigen lutherischen Bekenntnisschriften, Kenntnis der evangelischen
Kirchenliederdichtung; Einsicht in die Methode des Unterrichts.
2. Im Deutschen:
Sichere Kenntnis der neuhochdeutschen Grammatik nach Lautlehre,
Formenlehre und Syntax, sowie übersichtliche Bekanntschaft mit der ge-
schichtlichen Entwickelung der Schriftsprache; Kenntnis der deutschen
Literaturgeschichte mit besonderer Berücksichtigung der beiden letzten Jahr-
hunderte, genauere Kenntnis einiger Hauptwerke der deutschen Dichtung
aus den verschiedenen Zeitaltern; eingehende Bekanntschaft mit dem Ent-
wickelungsgange und den Werken eines der namhaftesten Schriftsteller der
Neuzeit; Kenntnis der deutschen Jugend= und Volksliteratur; Bekannt-
schaft mit den Grundzügen der deutschen Metrik, Poetik und Siilistik;
Einsicht in die Methode.
3. In der französischen und englischen Sprache:
Richtige Aussprache und Bekanntschaft mit den Elementen der
Phonetik und der Aussprachlehre, Kenntnis der Formenlehre und der
Syntax, Fertigkeit, einen prosaischen oder einen leichteren poetischen Ab-
schnitt aus der fremden Sprache ins Deutsche vom Blatte richtig zu über-
setzen und sprachlich zu erklären; Uebung im mündlichen Gebrauch der
Sprache, allgemeine Kenntnis der Geschichte der französischen und der
englischen Literatur; nähere Bekanntschaft mit einigen Hauptwerken der
bedeutendsten Schriftsteller auf Grund eigener Lektüre; Kenntnis der
neueren Geschichte Frankreichs und Englands; Einsicht in die Methode
des Unterrichts.
4. In der Geschichte:
Uebersicht über die allgemeine Geschichte unter Berücksichtigung der
Beziehungen auf die vaterländische; genauere Kenntnis der deutschen und
der mecklenburgischen Geschichte mit Einschluß der kulturgeschichtlichen Ent-
wickelung; Kenntnis der deutschen Reichsverfassung; Bekanntschaft mit den
wichtigsten Erscheinungen des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens