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säumnis einzelner von mehreren auf
einander folgenden Unterrichtsstunden
lann nicht bestraft werden 106;
dies gilt auch vom Turnunterricht
106; Begriff d. S.-Vers. (Urt. d.
O. L. G.) 111; Behandlung der
S. V. in den Domaniallandschulen
124; Schulversäumnislisten 124; (bez.
auswärtiger Kinder vgl. 85 (8 3);:)
auch d. Turnlehrer haben solche zu
führen 121; der Lehrer hat monatl.
Auszüge aus d. Listen dem zustän-
digen Prediger einzureichen 124; der
sie nach Prüfung d. Amte überreicht
124; sind keine unentschuldigten VM
vorgekommen, so hat d. Prediger d.
Amt Anzeige zu machen 124; For-
mulare z. Schulvers.-Listen 125;
Muster z. Vers. Listen 125; Auf-
hebung der Diensterlaubnis im Falle
wiederholter S.-V. 124; Strafen 124;
die Schulversäumnisstrafgelder fließen
in d. Dom.-Hauptschulkasse 179
(§ 3V); die Bestraften haben kein
Anrecht auf dieselben 51; gleich-
mäßige Verteilung auf die ein-
zelnen Schulen 51; Behandlung d.
S.-V. in den ritter= u. landschaftlichen
Landschulen 361.
Schulvorstände in den Städten u. ritter-
schaftl. Flecken: Bildung u. Zusam-
mensetzung 36 I—IV; Befugnisse
36A u. B; alljährliche Besichtigung
der Schulgebäude und des Schulin-
ventars 36B1V: im Domanium: Un
jedem Schulorte sollen 2 Schulvor-
steher sein 15; erster in der Regel
d. Schulze 45: den 2. schlägt die
Dorfsversammlung vor 61; die Schul-
vorsteher sind d. Amte u. d Prediger
untergeordnet 45; sie sind nicht Vor-
gesetzte der Lehrer 15: Obliegenheiten
der S. V. 45; müssen bei öffentl.
Schulprüfungen zugezogen werden
45; desgl. bei Einführung c. neuen
Lehrers 45; Konferenzen d. Prediger
45; S. A. für ländl. Fortbildungs-
schulen 165 (3); bestimmen die Höhe
d. Schulgeldes 165 (12).
Schuszeit und Schulstunden 113, 132,
Schulzucht u. Schulerziehung: Züch-
tigungsrecht des Lehrers 87: Uecber-
schreitung desselben 967; bloße Striemen
sind nicht als Verletzung zu rechnen
87: Züchtigung darf nur mit e. Rohr-
stocke vollzogen werden 87, 100;
Schlagen an d. Kopf, Ohrfeigen u.
dg. sind untersagt 100; Entschei-
dungen über das Züchtigungsrecht
391, 395, 308; Beschwerden d. Eltern
pp. sind dem Pastor vorzutragen 46;
Verbot, den Lehrer wegen Behand-
lung d. Kinder zur Rede zu stellen
18: Bestrafung der von Schulkindern
außerhalb der Schule verübten straf-
baren Handlungen 58.
Sommerschulen Regulativ 132, 361.
Stoppelgras, Lieferung e. St. 351.
Tanzvergnügen, Teilnahme von Schul-
kindern 90.
Taufe darf an Schulkindern nicht mehr
vollzogen werden 77; über ungetaufte
Kinder ist zu berichten 77.
Taufscheine sind bei Aufnahme schulpfl.
Kinder einzufordern 28, 77, 361.
Torf s. Feuerung.
Treiberdienste: Heranziehung schulpfl.
Kinder z. Treiberdiensten nur außer-
halb der Schulzeit zulässig 123;
älteren Schulknaben ritterschaftl.
Schulen kann Dispensation z. Treiber-
diensten erteilt werden 373.
Trennung der Kirchen= u. Schullände-
reien 56.
Turnunterricht s. Unterricht.
Unterbringung von Kindern ohne Dienst-
schein in anderen Familien kann
nicht verwehrt werden 350.
Unterricht: Zahl der Unterrichtsstunden
113, 364, 367; Unterrichtszeit 113,
132, 364, 367, 370; Unterrichts-
gegenstände 113, 364, 367; Verteilung
d. Stunden auf die einzelnen Unter-
richtsfächer 113, 364, 367; Einteilung
der Schulkinder 367; U. i. der Re-
ligion: Biblische Geschichte, Katechis-
mus, Bibellesen, Kirchenlied 113, 367;
i. Deutschen 113, 367: i. Rechnen
113, 367; i. d. Erdkunde 113, 367
i. d. Geschichte 113, 367; i. d. Natur-
kunde 113, 367; i. Gesang 113, 367;
i. Zeichnen 113, 367; i. Turnen
113, 126, 137, 367; i. weibl. Hand-
arbeiten 113, 367; Halbtagsunterricht
115; zur Aussetzung d. U. auch nur
während einzelner Stunden Geneh-
migung d. Predigers erforderlich 122;
Unterricht katholischer Kinder 65.
Unterrichtsbücher sind vom Lehrer selbst
zu beschaffen 113.
Urlaub s. Beurlaubung.
Vakanz erledigter Schulstellen 318, 352.
Ventilation s. Schulgebäude.
Veranschlagungsgrundsätze f. das Dienst-
einkommen der an den Dom.-Land-
schulen, an d. ritter= u. landschaftl.
Landschulen u. an d. Volks= u. Bür-