Full text: Mecklenburgische Schulgesetzsammlung.

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97 (das 19. Jahrhundert braucht der Prüfling nur so weit zu 
kennen, wie für die etwaige unterrichtliche Tätigkeit in der Assistenten- 
zeit nötig ist). 
II. Mecklenburgische Geschichte nach C. Benjes, Grundriß der mecklen- 
burgischen Geschichte, mit Ausnahme des Feingedruckten. 
VI. Erdkunde. 
Die Prüflinge müssen die gesamte Schulerdkunde beherrschen. Be- 
sonderes Gewicht wird auf gründliche Kenntnis der engeren und weiteren 
Heimat (also auch Deutschlands) gelegt sowie auf die Fähigkeit, aus den 
natürlichen Verhältnissen eines Landes Schlüsse auf dessen Kulturstellung 
zu ziehen. (Für Heimatkunde vergl. Landeskunde der Großherzogtümer 
Mecklenburg-Schwerin und -Strelitz von F. Stade, Wismar, Bartholdi; 
für das weitere Vaterland und die übrigen Erdräume vergl. Ule, Lehr- 
buch der Erdkunde, 2. Teil, Freytag, Leipzig.) Die Antworten der 
Prüflinge müssen zeigen, daß sie vor allem nach einem guten Atlas ge- 
lernt haben. 
VII. Musik. 
A. Gesang. 
Die Prüflinge sollen die unten angegebenen Choralmelodien, die 
liturgischen Stücke des Hauptgottesdienstes sowie eine Anzahl der be- 
währtesten und gebräuchlichsten Volksweisen sicher innehaben und einfache, 
aus leicht treffbaren Intervallen bestehende Tonsätze vom Blatte singen 
können. Die für Reinheit der Melodie, Aussprache des Tertes, Dakt, 
Akzentuierung und Intonation bestehenden Regeln sind wohl zu beachten. 
Verzeichnis der Choralmelodien nach dem mecklenburgischen Gesang- 
buch: Nr. 2, 9, 19, 34, 49, 56, 59, 66, 79, 81, 82, 89, 95, 125, 126, 
129, 135, 139, 1441I, 146, 154, 158, 171, 195, 200, 229, 241, 
247, 248, 250, 257, 262, 26411, 270, 285, 296, 297, 301, 305, 
319, 324, 333, 349, 355, 357, 3591 u. II, 401, 432, 464, 466, 
491, 493, 507, 5081I, 5131 u. II, 523, 525, 531, 534, 537, 557, 
560, 566, 574, 579, 585, 586, 587, 589, 5911, 594, 605, 656, 
661, 678, 685. 
B. Geigen. 
Gefordert wird eine solche Fertigkeit, wie sie sich nach richtiger und 
gründlicher Durcharbeitung des 1. Teiles der Violinschule von Fr. Zimmer 
erwarten läßt. 
C. Orgeln. 
Die leichteren der unter A angeführten Kirchenlieder und 
die von der Gemeinde zu singenden liturgischen Sätze des Hauptgottes- 
dienstes sind 4stimmig auf einer Orgel mit Pedal fehlerlos und im rich- 
tigen Tempo nach Noten zu spielen.
	        
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