A. Vorbildung der Tehrer und Tehrerinnen.
1. Rundschreiben des Unterrichts-Ministerium an die Landes-Super-
intendenten vom 22. April 1862, betr. Seminar.
Das Schullehrer-Seminar wird Michaelis d. J. von Ludwigslust
nach Neukloster verlegt werden. In Bezug darauf und im Zusammen-
hange damit findet sich das Ministerium veranlaßt, Ihnen Folgendes zu
eröffnen.
Die mit dem Schullehrer-Seminar beabsichtigte Veränderung wird
nicht blos in einem Wechsel des Ortes bestehen, sondern sich auch auf
den Umfang und die Einrichtung der Anstalt erstrecken.
Die jungen Leute, welche das Schulfach zu ihrem Berufe erwählt
hatten, empfingen die erste Vorbereitung und Anleitung dazu bisher in
der Regel in Privat-Anstalten, den sogenannten Präparanden-Anstalten.
Aber auch abgesehen davon, daß in vielen dieser Anstalten die Unterweisung
zum Zweck des demnächstigen Eintritts in das Schullehrer-Seminar und
die Vorbereitung auf den sofortigen Eintritt in ein selbständiges Schulamt
(in dem ritterschaftlichen Landesteile) in unzuträglicher Weise vereinigt
wurden, war diese Vorbildung eine sehr ungleichartige; und wenn so auf-
fällige Ungleichmäßigkeiten noch bei dem Eintritte in das Seminar hervor-
traten, war es in einem zweijährigen Seminarkursus nicht mehr möglich,
sie hinlänglich auszugleichen: sowohl die am weitesten Vorgeschrittenen, als
auch die am unvollkommensten Vorbereiteten hatten davon dauernde Nach-
teile, und nicht wenige wurden zu ihrem großen Schaden erst in viel zu
späten Jahren inne, daß sie ihren Beruf verfehlt hatten. Zur Vermeidung
dieser Unzuträglichkeiten wird mit dem Seminar in Neukloster ein
Präparandum als öffentliche Anstalt verbunden werden. In das Prä-
parandum werden zu Michaelis jedes Jahres solche junge Leute auf-
genommen werden, welche im Laufe desselben Kalenderjahres das fünfzehnte
Lebensjahr zurücklegen. Gefordert werden wird, daß die Aufzunehmenden
gelernt haben, was in einer guten ein= oder zweiklassigen Volksschule
gelehrt und bei den erforderlichen Anlagen und hinlänglichem Fleiße gelernt
zu werden pflegt. Wenn eine größere Zahl junger Leute angemeldet wird,
als ausgenommen werden kann, so wird unter Mitberücksichtigung der
anzustellenden Prüfung eine Auswahl getroffen werden, wie auch außerdem
die Zurückweisung ungeeigneter Aspiranten vorbehalten bleibt. Der Kursus
in dem Präparandum ist auf drei Jahre berechnet. Es bleibt jedoch
vorbehalten, solche Präparanden, welche nicht genügende Fortschritte machen
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