Full text: Mecklenburgische Schulgesetzsammlung.

A. Vorbildung der Tehrer und Tehrerinnen. 
1. Rundschreiben des Unterrichts-Ministerium an die Landes-Super- 
intendenten vom 22. April 1862, betr. Seminar. 
Das Schullehrer-Seminar wird Michaelis d. J. von Ludwigslust 
nach Neukloster verlegt werden. In Bezug darauf und im Zusammen- 
hange damit findet sich das Ministerium veranlaßt, Ihnen Folgendes zu 
eröffnen. 
Die mit dem Schullehrer-Seminar beabsichtigte Veränderung wird 
nicht blos in einem Wechsel des Ortes bestehen, sondern sich auch auf 
den Umfang und die Einrichtung der Anstalt erstrecken. 
Die jungen Leute, welche das Schulfach zu ihrem Berufe erwählt 
hatten, empfingen die erste Vorbereitung und Anleitung dazu bisher in 
der Regel in Privat-Anstalten, den sogenannten Präparanden-Anstalten. 
Aber auch abgesehen davon, daß in vielen dieser Anstalten die Unterweisung 
zum Zweck des demnächstigen Eintritts in das Schullehrer-Seminar und 
die Vorbereitung auf den sofortigen Eintritt in ein selbständiges Schulamt 
(in dem ritterschaftlichen Landesteile) in unzuträglicher Weise vereinigt 
wurden, war diese Vorbildung eine sehr ungleichartige; und wenn so auf- 
fällige Ungleichmäßigkeiten noch bei dem Eintritte in das Seminar hervor- 
traten, war es in einem zweijährigen Seminarkursus nicht mehr möglich, 
sie hinlänglich auszugleichen: sowohl die am weitesten Vorgeschrittenen, als 
auch die am unvollkommensten Vorbereiteten hatten davon dauernde Nach- 
teile, und nicht wenige wurden zu ihrem großen Schaden erst in viel zu 
späten Jahren inne, daß sie ihren Beruf verfehlt hatten. Zur Vermeidung 
dieser Unzuträglichkeiten wird mit dem Seminar in Neukloster ein 
Präparandum als öffentliche Anstalt verbunden werden. In das Prä- 
parandum werden zu Michaelis jedes Jahres solche junge Leute auf- 
genommen werden, welche im Laufe desselben Kalenderjahres das fünfzehnte 
Lebensjahr zurücklegen. Gefordert werden wird, daß die Aufzunehmenden 
gelernt haben, was in einer guten ein= oder zweiklassigen Volksschule 
gelehrt und bei den erforderlichen Anlagen und hinlänglichem Fleiße gelernt 
zu werden pflegt. Wenn eine größere Zahl junger Leute angemeldet wird, 
als ausgenommen werden kann, so wird unter Mitberücksichtigung der 
anzustellenden Prüfung eine Auswahl getroffen werden, wie auch außerdem 
die Zurückweisung ungeeigneter Aspiranten vorbehalten bleibt. Der Kursus 
in dem Präparandum ist auf drei Jahre berechnet. Es bleibt jedoch 
vorbehalten, solche Präparanden, welche nicht genügende Fortschritte machen 
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