Full text: Das Staats- und Verwaltungsrecht des Herzogtums Braunschweig.

Abschnitt I. Das Beamtenrecht. 03 
fähig; es ist ihr gestattet, in geeigneten Fällen sich in 
eine Abteilung der Arzte und eine der Apotheker zu 
sondern. Ausbleibende Kammermitglieder können in 15 M. 
Strafe genommen werden. Die auswärtigen Mitglieder 
erhalten Tagegelder und Reisekosten. 
An Kammerbeiträgen sind zur Deckung der 
Kosten der Geschäftsführung, soweit sie nicht durch das 
mit 15 M. zu entrichtende Eintrittsgeld jedes neu in der 
Kammer vertretenen Arztes oder Apothekers und durch 
die verhängten Disziplinar- und Ordnungsgeldstrafen ge- 
deckt werden, von allen beteiligten Ärzten und Apothekern 
die Beträge zu entrichten, die von der Kammer je nach 
Bedürfnis festgestellt und ausgeschrieben werden. 
Die in der Kammer vertretenen Arzte und Apotheker 
haben den gesetzmäßigen Beschlüssen der Kammer Folge 
zu leisten bei Vermeidung einer Ordnungsstrafe bis zu 
30 M. 
Die Kammer steht unter der unmittelbaren Ober- 
aufsicht des Staatsministeriums, das durch einen be- 
sonderen Regierungsbeauftragten dies Recht aus- 
übt; er ist von allen Sitzungen und Beschlüssen zu be- 
nachrichtigen, kann den Verhandlungen beiwohnen und 
Beschlüsse beanstanden. Alsdann ist die Ausführung der 
Beschlüsse bis zur Entscheidung des Staatsministeriums 
auszusetzen. 
5. Die Rechtsverhältnisse der Beamten. 
Als verfassungsmäßiger leitender Grundsatz ist voran- 
zustellen, daß alle Staatsbeamten in dem ihnen ange- 
wiesenen Wirkungskreise für die Beobachtung der Ge- 
setze und der Landesverfassung verantwortlich sind und 
bei Ablegung des Diensteides mit auf die Erfüllung dieser 
Pflicht vereidet werden sollen!. 
Als Staatsbeamte gelten alle im Zivilstaatsdienst/” 
nme, 
1 Neue Landschaftsordnung vom 12. Oktober 1852 
Nr. 22 88 153, 154; für städtische und Gemeindevorsteher 
vgl. $ 73 der Städteordnung, $ 63 der Landgemeinde- 
ordnung. ” 
? Zivilstaatsdienstgesetz Nr. 17 vom 4. April 1889, 
geändert durch Nr. 9 vom 3. April 1892 und Nr. 4 vom 
14. Januar 1901,
	        
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