Tarif. 477
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2. 3. 4.
9 Steuersatz Berechnung
Gegenstand der Besteuerung vom der
8 HEE
O sofern sie von Aktiengesellschaften aus-
gegeben werden, welche
a) nach der Entscheidung des Bundesrats
ausschließlich gemeinnützigen Zwecken
dienen, den zur Verteilung gelangen-
den Reingewinn satzungsmäßig auf
eine höchstens vierprozentige Ver-
zinsung der Kapitaleinlagen be-
schränken, auch bei Auslosungen oder
für den Fall der Auflösung nicht
mehr als den Nennwert ithrer An-
teile zusichern und bei der Auf-
lösung den etwaigen Rest des Gesell-
schaftsvermögens für gemeinnützige
Zwecke bestimmen,
— Die von solchen Aktiengesell-
schaften beabsichtigten Veranstaltungen
müssen auch für die minder begüterten
Volksklassen bestimmt sein. —
oder welche
b) die Herstellung von inländischen
Eisenbahnen unter Beteiligung oder
Zinsgarantie des Reichs, der Bundes-
staaten, der Provinzen, Gemeinden
2 oder Kreise zum Zwecke haben.
) Inländische für den Handelsverkehr
bestimmte Renten- und Schuldver-
schreibungen (auch Partialobligatio-
nen), sofern sie nicht unter Nummer 3
fallen, sowie Interimsscheine über
Einzahlungen auf diese Wertpapiere — 6 — —
b) Renten- und Schuldverschreibungen
ausländischer Staaten und Eisenbahn-
gesellschaften, wenn sie im Inland
ausgehändigt, veräußert, verpfändet vom Neunwerte, bei Interims-
öder wenn daselbst andere Geschäfte scheinen vom Betrage der
unter Lebenden damtt gemacht oder bescheinigten Einzahlungen,
ahlungen darauf geleistet werden, und zwar:
unter der gleichen Voraussetzung auch zu 2a und b in Abstufungen
Interimsscheine über Einzahlungen von 15 Pfennig,
auf diese Wertpapiere. 6— zu 2c in Abstufungen von
Die Abgabe ist von jedem Stücke 25 Pfennig
aur einmal zu entrichten. für je 25 Mark;überschießende
c) Renren= und Schuldverschreibungen Bruchteile werden, soweit sie
ausländischer Korporationen, Aktien- nicht unter dem Betrage von
gesellschaften oder industrieller Unter- 1 Mark zurückbleiben, für
nehmungen und sonstige für den volle 25 Mark gerechnet.
andelsverkehr bestimmte auslän- Der nachweislich versteuerte
sche Renten= und Schuldverschrei- Betrag der Interimsscheine
bungen, sofern sie nicht unter 2b wird auf den Betrag der dem-
allen, wenn sie im Inland ausge- nächst etwa zu versteuernden
andigt, veräußert, verpfändet oder Rentenverschreibungen usw.
wenn daselbst andere Geschäfte unter angerechnet.
ebenden damit gemacht oder Zahl- Ist der Kapitalwert von
ungen darauf geleistet werden, unter Rentenverschreibungen aus
er gleichen Voraussetzung auch In- diesen selbst nicht ersichtlich,
terimsscheine über Einzahlungen auf so gilt als solcher der 25fache
lese Wertpapirer 1 —— Betrag der einjährigen Rente.
Die Abgabe ist von jedem Stücke Ausländische Werte werden
nur elnmal zu entrichten. nach den Vorschriften wegen