Full text: Die Handelsgesetzgebung des deutschen Reiches.

  
  
  
  
  
  
  
Tarif. 477 
— — 
2. 3. 4. 
9 Steuersatz Berechnung 
Gegenstand der Besteuerung vom der 
8 HEE 
O sofern sie von Aktiengesellschaften aus- 
gegeben werden, welche 
a) nach der Entscheidung des Bundesrats 
ausschließlich gemeinnützigen Zwecken 
dienen, den zur Verteilung gelangen- 
den Reingewinn satzungsmäßig auf 
eine höchstens vierprozentige Ver- 
zinsung der Kapitaleinlagen be- 
schränken, auch bei Auslosungen oder 
für den Fall der Auflösung nicht 
mehr als den Nennwert ithrer An- 
teile zusichern und bei der Auf- 
lösung den etwaigen Rest des Gesell- 
schaftsvermögens für gemeinnützige 
Zwecke bestimmen, 
— Die von solchen Aktiengesell- 
schaften beabsichtigten Veranstaltungen 
müssen auch für die minder begüterten 
Volksklassen bestimmt sein. — 
oder welche 
b) die Herstellung von inländischen 
Eisenbahnen unter Beteiligung oder 
Zinsgarantie des Reichs, der Bundes- 
staaten, der Provinzen, Gemeinden 
2 oder Kreise zum Zwecke haben. 
) Inländische für den Handelsverkehr 
bestimmte Renten- und Schuldver- 
schreibungen (auch Partialobligatio- 
nen), sofern sie nicht unter Nummer 3 
fallen, sowie Interimsscheine über 
Einzahlungen auf diese Wertpapiere — 6 — — 
b) Renten- und Schuldverschreibungen 
ausländischer Staaten und Eisenbahn- 
gesellschaften, wenn sie im Inland 
ausgehändigt, veräußert, verpfändet vom Neunwerte, bei Interims- 
öder wenn daselbst andere Geschäfte scheinen vom Betrage der 
unter Lebenden damtt gemacht oder bescheinigten Einzahlungen, 
ahlungen darauf geleistet werden, und zwar: 
unter der gleichen Voraussetzung auch zu 2a und b in Abstufungen 
Interimsscheine über Einzahlungen von 15 Pfennig, 
auf diese Wertpapiere. 6— zu 2c in Abstufungen von 
Die Abgabe ist von jedem Stücke 25 Pfennig 
aur einmal zu entrichten. für je 25 Mark;überschießende 
c) Renren= und Schuldverschreibungen Bruchteile werden, soweit sie 
ausländischer Korporationen, Aktien- nicht unter dem Betrage von 
gesellschaften oder industrieller Unter- 1 Mark zurückbleiben, für 
nehmungen und sonstige für den volle 25 Mark gerechnet. 
andelsverkehr bestimmte auslän- Der nachweislich versteuerte 
sche Renten= und Schuldverschrei- Betrag der Interimsscheine 
bungen, sofern sie nicht unter 2b wird auf den Betrag der dem- 
allen, wenn sie im Inland ausge- nächst etwa zu versteuernden 
andigt, veräußert, verpfändet oder Rentenverschreibungen usw. 
wenn daselbst andere Geschäfte unter angerechnet. 
ebenden damit gemacht oder Zahl- Ist der Kapitalwert von 
ungen darauf geleistet werden, unter Rentenverschreibungen aus 
er gleichen Voraussetzung auch In- diesen selbst nicht ersichtlich, 
terimsscheine über Einzahlungen auf so gilt als solcher der 25fache 
lese Wertpapirer 1 —— Betrag der einjährigen Rente. 
Die Abgabe ist von jedem Stücke Ausländische Werte werden 
nur elnmal zu entrichten. nach den Vorschriften wegen 
  
  
  
  
  
  
  
  
 
	        
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