Schuldverschreibungen des Reichs
oder der Bundesstaaten, sowie
Interimsscheine über Einzahl—
ungen auf diese Wertpapiere.
Lotterielose.
Lose öffentlicher Lotterien sowie Aus-
weise Über Spieleinlagen bet öffent-
lich veranstalteten Ausspielungen von
Geld= oder anderen Gewinnen
a) inländissee
b) ausländisse
Befreit sind:
„Lose der von den zuständigen Be-
hörden genehmigten Ausspielungen
und Lotterien, sofern der Gesamtpreis
der Lose einer Ausspielung die Summe
von einhundert Mark und bei Aus-
spielung zu ausschließlich mildtätigen
Zwecken die Summe von fünfund-
#wanzigtausend Mark nicht übersteigt.
Frachturkunden
« Frachturkunden, wenn sie im Inland
ausgestellt oder behufs Empfang-
nahme oder Ablieferung der darin
bezeichneten Sendung im Inlande
vorgelegt oder ausgehändigt werden
und zwar:
a) Konnossemente und Frachtbriefe
im Schiffsverkehre zwischen in-
ländischen und ausländischen See-
häfen oder zwischen Häfen an in-
ländischen Wasserstraßen und aus-
ländischen Seehäfen, soweit sie
nicht unter b falleon
b) Konnossemente und Frachtbriefe
im Schiffsverkehre zwischen in-
ländischen Häfen und ausländi-
chen Häfen der Nord= und Ost-
ee, des Kanals oder der nor-
wegischen Küste.. .
Wenn eine Urkunde über die
Ladung eines ganzen Schiffs-
gefäßes lautet, wird bei einem
Frachtbetrage von nicht mehr als
25 Mark das Doppelte, bei höhe-
fren Beträgen das Fünffache und,
sofern es sich um Schiffe mit einem
Reinraumgehalte von über 200
Kubikmeter handelt, bei einem
Frachtbetrage von nicht mehr als
25 Mark das Fünffache, bei höhe-
ren Beträgen das Zehnfache der
3zu a und b bezeichneten Sätze
erhoben.
Z) Konnossemente, Frachtbriefe, Lade-
scheine, Einlieferungsscheine im
Schiffsverkehre, soweit sie nicht
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Friedberg, Handelsgesgbg. 9. Aufl.
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Tarif. 481
1 2. # . 7 5
* Steuersatz Berechnung
Gegenstand der Besteuerung r%p der
— S S.gf. Stempelabgabe
4
bei inländischen Losen vom plan-
mäßigen Preise (Neunwerte)
sämtlicher Lose oder Ausweise
mit Ausschluß des auf die
Reichsstempelabgabe entfal-
lenden Betrags; bei auslän-
dischen Losen von dem Preise
der einzelnen Lose in Ab-
stufungen von 1 Mark für je
4 Mark oder einen Bruchteil
des Betrags.
von der einzelnen Urkunde;
falls diese jedoch über die La-
dung mehrerer Schiffsgefäße
oder Eisenbahnwagen lautet,
von jeder Schiffs= oder Eisen-
bahnwagenladung.
Je zwei Schmalspurwagen,
die auf ein Frachtpapier ab-
gefertigt sind, sind als eine
Eisenbahnwagenladung zu
rechnen; ebenso sind, wenn
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