482 Anhang V. Reichsstempelgesetz vom 3. Juni 1906. —
1. 2. 3. 4. —
8 Steuersatz Berechnung
— Gegenstand der Besteuerung vom der
“
— . Stempelabgabe
(6.) unter a und b fallen, wenn die die Eisenbahnverwaltung statt
) Fahrkarten, Fahrscheine und sonstige
Urkunde über die Ladung eines
ganzen Schiffsgefäßes lautet,
bei einem Frachtbetrage von
nicht mehr als 25 Mark
bei höheren Beträügen
und sofern es sich um Schiffe mit
einem Raumgehalte von über
150 Tonnen handelt
bet einem Frachtbetrage von
nicht mehr als 25 Mark
bei höheren Beträeen
Dem Frachtbetrag im Sinne
dieser Vorschrift ist der Schlepp=
lohn hinzuzurechnen, sofern er
neben der Fracht zu zahlen ist.
d) Frachtbriefe im inländischen Eisen-
bahnverkehre, wenn die Urkunde
über die Ladung eines ganzen
Eisenbahnwagens lautet
bei einem Frachtbetrage von
nicht mehr als 25 Mark
bei höheren Betrügen
Der Steuersatz vermindert sich auf
die Hälfte dieser Sätze, wenn das
Ladegewicht des Wagens 5 Tonnen
nicht übersteigt. Er erhöht sich auf
das Einundeinhalbfache, wenn das
Ladegewicht über 10 Tonnen, aber
nicht mehr als 15 Tonnen beträgt.
Für je weitere 5 Tonnen Ladegewicht
tritt die Hälfte des Satzes hinzu.
Personenfahrkarten.
Ausweise über die erfolgte Zahlung
des Personenfahrgeldes im Eisenbahn-
verkehr auf inländischen Bahnlinien
in
bei einem Fahrpreise von: z ne
Pf. Pf. Pf.
0,60 Mark bis 2 Mark 5 10 2
mehr als 2 „ „ 5 „ 10 20 40
„ „ 5 „ „ 10 „ 20 40 80
„ „ 10 „ 20 „ 40 80 160
„ „ 20 „ „ 30 „ 60 120 240
I „ 30 „ „ 40 „ 00 180 360
„ „ 40 „ „ 50 „140 270 540
„ „ 50„ 200 400 800|
Fahrkarten von Straßen= und ähn-
lichen Bahnen, welche getrennte Wa-
genklassen nicht führen, werden wie
Fahrkarten dritter Klasse behandelt.
b) Fahrkarten, Fahrscheine und sonstige
Ausweise über die erfolgte Zahlung
des Personenfahrgeldes im Dampf-
schiffsverkehr auf inländischen Wasser-
straßen und Seen, sowie im Dampf-
eines Wagens mehrere 5
Verfügung stellt, diese mehre-
ren Wagen einer Eisenbahn-
wagenladung gleichzuachtene
Die Abgabe ist für jen
Sendung nur einmal zu en!“
richten.
[
vom einzelnen Fahrtausnei