Full text: Die Handelsgesetzgebung des deutschen Reiches.

Lauf. Nr. 1“/ 
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Tarif. 483 
— 2. 1 3. 
Steuersatz Berechnung 
Gegenstand der Besteuerung vom der 
* 5 §.DM. sf. Stempelabgabe 
  
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schiffsverkehre der Nord= und Ostsee 
zwischen inländischen Orten unter- 
liegen den unter a für die dritte 
Wagenklasse festgesetzten Steuersätzen. 
Wenn das Dampfschiff verschiedene 
Fahrklassen führt, gelten die unter 
für die III. Wagenklasse festgesetzten 
Steuersätze für die niedrigste Fahr- 
klasse, die unter a für die II. Wagen- 
klasse festgesetzten Steuersätze gleic 
mäßig für die höheren Fahrklassen. 
Befreit sind: 
1. Fahrkarten usw., wenn deren 
tarifmäßiger Saproreis bei Zeit- 
karten der Gesamtpreis der Beit- 
karte, bei Fahrkarten von und 
nach ausländischen Orten der 
Fahrpreis für die im Inlande 
zurückzulegende Strecke den Be- 
trag von 0,60 Mark nicht erreicht; 
2. die zu ermäßigten Preisen aus- 
egebenen Militär-, Schüler= und 
rbeiterfahrkarten; 
3. Fahrkarten der dritten Wagen- 
klasse, soweit im Eisenbahnverkehr 
eine vierte Wagenklasse nicht ge- 
führt wird und der Fahrpreis 
der dritten Wagenklasse den Satz 
von 2 Pfennig für das Kilometer 
nicht übersteigt. 
Anmerkung zu Tarifnummer 7. 
Von Zusatzkarten, die zur Fahrt in 
einer anderen Zuggattung oder auf 
einem Dampfschiff anderer Gattung 
Eil-, Luxusdampfer) berechtigen, ist 
eine besondere Abgabe nicht zu ent- 
richten. 
Von Zusatzkarten, die zur Fahrt in 
einer höheren Fahrklasse berechtigen, 
ist die Stempelabgabe in Höhe des 
Unterschieds zwischen dem Stempel- 
etrage für diese Fahrkarte und dem 
zur Hauptkarte geschuldeten Stempel- 
etrage zu entrichten. 
Berechtigt eine Fahrkarte nach Wahl 
9tn Reisenden zur Benutzung der 
isenbahn oder des Dampfschiffs, so 
hat die Stempelberechnung unter 
Berücksichtigung derjenigen Beför- 
herungsweise zu erfolgen, die den 
Wheren Stempelbetrag ergibt. Die 
orschrift findet entsprechende An- 
wendung, wenn eine Fahrkarte (Fahr= 
cheinheft zum Teil zur Benutzung 
nuer miedrigerenz zum Teil zur Be- 
e « e 
berd cht#et. ner höheren Wagenklass 
B Für Fahrkarten, welche zum halben 
dretrage des auf die Karte aufge- 
ruckten Fahrpreises ausgegeben wer- 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
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