Lauf. Nr. 1“/
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Tarif. 483
— 2. 1 3.
Steuersatz Berechnung
Gegenstand der Besteuerung vom der
* 5 §.DM. sf. Stempelabgabe
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schiffsverkehre der Nord= und Ostsee
zwischen inländischen Orten unter-
liegen den unter a für die dritte
Wagenklasse festgesetzten Steuersätzen.
Wenn das Dampfschiff verschiedene
Fahrklassen führt, gelten die unter
für die III. Wagenklasse festgesetzten
Steuersätze für die niedrigste Fahr-
klasse, die unter a für die II. Wagen-
klasse festgesetzten Steuersätze gleic
mäßig für die höheren Fahrklassen.
Befreit sind:
1. Fahrkarten usw., wenn deren
tarifmäßiger Saproreis bei Zeit-
karten der Gesamtpreis der Beit-
karte, bei Fahrkarten von und
nach ausländischen Orten der
Fahrpreis für die im Inlande
zurückzulegende Strecke den Be-
trag von 0,60 Mark nicht erreicht;
2. die zu ermäßigten Preisen aus-
egebenen Militär-, Schüler= und
rbeiterfahrkarten;
3. Fahrkarten der dritten Wagen-
klasse, soweit im Eisenbahnverkehr
eine vierte Wagenklasse nicht ge-
führt wird und der Fahrpreis
der dritten Wagenklasse den Satz
von 2 Pfennig für das Kilometer
nicht übersteigt.
Anmerkung zu Tarifnummer 7.
Von Zusatzkarten, die zur Fahrt in
einer anderen Zuggattung oder auf
einem Dampfschiff anderer Gattung
Eil-, Luxusdampfer) berechtigen, ist
eine besondere Abgabe nicht zu ent-
richten.
Von Zusatzkarten, die zur Fahrt in
einer höheren Fahrklasse berechtigen,
ist die Stempelabgabe in Höhe des
Unterschieds zwischen dem Stempel-
etrage für diese Fahrkarte und dem
zur Hauptkarte geschuldeten Stempel-
etrage zu entrichten.
Berechtigt eine Fahrkarte nach Wahl
9tn Reisenden zur Benutzung der
isenbahn oder des Dampfschiffs, so
hat die Stempelberechnung unter
Berücksichtigung derjenigen Beför-
herungsweise zu erfolgen, die den
Wheren Stempelbetrag ergibt. Die
orschrift findet entsprechende An-
wendung, wenn eine Fahrkarte (Fahr=
cheinheft zum Teil zur Benutzung
nuer miedrigerenz zum Teil zur Be-
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berd cht#et. ner höheren Wagenklass
B Für Fahrkarten, welche zum halben
dretrage des auf die Karte aufge-
ruckten Fahrpreises ausgegeben wer-
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