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IV. Beförderung von Reisegepäck. 725
§.— 7
§ 32. Auflieferung des Gepäcks. Gepäckscheine. (1) Die
Abfertigung des Reisegepäcks erfolgt innerhalb der im § 13 Abs. 1
für den Verkauf der Fahrkarten festgesetzten Zeit.
(2) Die Abfertigung von Gepäck, welches nicht spätestens 15 Mi-
nuten vor Abgang des Zuges bei der Gepäck-Abfertigungsstelle auf-
geliefert ist, kann nicht beansprucht werden. Fahrzeuge, welche zur
Jeförderung als Reisegepäck zugelassen werden (§ 30 Abs. 3), müssen
Stunden vor Abgang des Zuges angemeldet und spätestens
Stunde vorher zur Abfertigung aufgeliefert werden; auf Zwischen-
stationen kann auf eine Beförderung derselben mit dem vom Ab-
lender gewünschten Zuge nur dann gerechnet werden, wenn sie
Stunden vorher angemeldet worden sind.
(3) Bei Abfertigung des Gepäcks ist dem Reisenden ein Gepäck-
in auszuhändigen.
(4) Die Gepäckfracht ist bei der Abfertigung zu entrichten.
(5) Wird in dringenden Fällen Gepäck ausnahmsweise unter
orbehalt späterer Abfertigung unabgefertigt zur Beförderung zuge-
assen, so wird es bis zum Zeitpunkte der Abfertigung als zum
dansport aufgegeben nicht angesehen.
stell (0) Dasselbe gilt für die Annahme von Reisegepäck auf Halte-
en ohne Gepäckabfertigung.
(7) Für die Abfertigung von Fahrrädern können durch die
arife besondere Vorschriften gegeben werden.
8 33. Auslieferung des Gepäcks. (1) Das Gepäck wird
gegen Rückgabe des Gepäckscheins ausgeliefert. Die Eisenbahn
nicht verpflichtet, die Berechtigung des Inhabers zu prüfen.
munld Der Inhaber des Gepäckscheins ist berechtigt, am Bestim-
sellessorte die sofortige Auslieferung des Gepäcks an der Ausgabe-
das Chn verlangen, sobald nach Ankunft des Zuges, zu welchem
und epäck aufgegeben wurde, die zur ordnungsmäßigen Ausladung
tigun usgabe sowie zur etwaigen zoll= oder steueramtlichen Abfer-
9 erforderliche Zeit abgelaufen ist.
ine Werden Gepäckstücke innerhalb 24 Stunden, Fahrzeuge
das ball 2 Stunden nach Ankunft des Zuges nicht abgeholt, so ist
das Farbnäßige Lagergeld oder Standgeld zu entrichten. Kommt
vom ahrzeug nach 6 Uhr Abends an, so wird die Abholungsfrist
nächsten Morgen 6 Uhr ab gerechnet.
bahn Wird der Gepäckschein nicht beigebracht, so ist die Eisen—
weise * Auslieferung des Gepäcks nur nach vollständigem Nach-
er Empfangsberechtigung gegen Ausstellung eines Reverses
nach Umständen gegen Sicherheit verpflichtet.
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