Full text: Die Handelsgesetzgebung des deutschen Reiches.

  
IV Vorrede. 
  
  
und Literatur, daß die Paragraphenzählung des neuen Gesetzbuches 
nicht mit der Artikelzählung des alten — und dasselbe gilt für alle 
Gesetze, welche durch die Bekanntmachung vom 20. Mai 1898 neue 
Paragraphenzahlen, durch die Einführungsgesetze zum Bürgerlichen 
Gesetzbuche und zum Handelsgesetzbuche auch wichtige Abänderungen 
erfahren haben — übereinstimmen; darum habe ich beim Handels- 
gesetzbuche und allen diesen Gesetzen nicht nur die Artikel- und 
Paragraphenzahlen der früheren Gesetze in Klammern hinzugesetzt, 
sondern auch Tabellen beigegeben, welche nachweisen, ob die alten 
Gesetzesbestimmungen noch gelten, und wo sie jetzt zu finden sind. 
Bekanntlich sind zahlreiche Normen des alten Handelsgesetz- 
buches im neuen fortgefallen, weil ihr Inhalt in das Bürgerliche 
Gesetzbuch übergegangen ist. Diese Paragraphen des letzteren habe 
ich an den betreffenden Stellen des Handelsgesetzbuches abdrucken 
lassen und die Artikelzahl des alten Handelsgesetzbuches in Klammern 
hinzugefügt. 
In späterer Zeit, wenn erst das Bürgerliche Gesetzbuch mehr 
in Fleisch und Blut des deutschen Volkes übergegangen sein wird, 
mag man sie in einer Ausgabe des Handelsgesetzbuches vielleicht 
missen. Jetzt aber, wo Juristen und Kaufleute die Gewöhnung haben, 
sie dort zu suchen, erschien es mir zweckmäßig, diese Hülfe zu ge- 
währen. 
Ueber das aufgenommene Gesetzesmaterial geben zwei Register, 
darunter ein chronologisches, Auskunft. Das ausführliche Sach- 
register bezieht sich auch auf die aufgenommenen Nebengesetze. 
So darf ich denn hoffen, daß diese neue Ausgabe den Be- 
dürfnissen des kaufmännischen Lebens, der Rechtsprechung und vor 
allem des akademischen Unterrichts genügen werde. 
Leipzig, 15. Oktober 1898.
	        
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