Metadata: Deutsches Kolonialblatt. V. Jahrgang, 1894. (5)

nomten Zeitung vom 15. November. Beide Ver- 
ordnungen, von deren Abdruck füglich Abstand 
genommen werden kann, schließen sich an die Be- 
simmungen der Brüsseler Akte an. Die Gerichts- 
borkeit über die unter Sansibar-Flagge fahrenden 
Dhaus ist dem Hasenoffizier von Sansibar übertragen 
worden, der befugt ist, Geldstrafen bis 250 Rup. 
zu verhängen. 
Das Budget Sansibars für 1894 
it nach der „Times“ jetzt veröffentlicht worden. Die 
1usgaben, unter denen größere Beträge für Bauten 
siguriren, sollen auf 1 241 202 Rup., die Einnahmen 
auf 1 333 560 Nup. veranschlagt worden sein. Die 
dinanzlage Sansibars wird unter Berücksichtigung 
der lästigen Natur der abgeschlossenen Verträge als 
befriedigend bezeichnet. 
Sum Sklavenhandel in Sansibar. 
Wie bekannt und noch vor Kurzem in der Denk- 
schrift, betreffend Deutsch-Ostafrika, hervorgehoben ist, 
wird von den deutschen Behörden mit aller Energie 
und gutem Erfolg an der Bekämpfung des Sklaven- 
bandels gearbeitet. Indessen ist die Aufgabe eine so 
scwierige, daß noch immer Fälle von Sklaven- 
beörderung vom deutschen Schugebiet nach Sansibar 
dorlommen. So wurden in letzterem Orte in der 
ersien Hälfte des September fünf oder sechs Wanyam- 
wesiknaben ermittelt, die mit einer Karawane des 
belannten englischen Händlers Mr. Stokes in 
Saadani angekommen, dort geraubt und nachts nach 
Tonsibar verschifft waren. Dort waren sie heimlich 
obseits der Stadt gelandet und später im Wege der 
Austion verkauft worden. In einem der Fälle gelang 
es, des Mannes habhaft zu werden, welcher den 
Knaben hergebracht, sowie desjenigen, welcher ihn 
verkouft hatte. Auch wurde die Person ermittelt, 
welche bei dem Verkauf als Auktionakor fungirt hatte. 
Lhlere unterstand der Sultansgerichtsbarkeit und 
wurde dem Sultan übergeben, während die ersteren 
beiden der Gerichtsbarkeit der Behörden unseres 
Schutgebietes unterstanden. 
Nicht lange darauf wurde durch den General 
Mohews eine Wanyamwesifrau ausfindig gemacht, 
die in Bagamoyo geraubt und zum Verkauf nach 
Lonsibar gebracht worden war. Dieselbe gab an, 
#ie sei eines Tages mit einer anderen Frau in der 
Nähe von Bagamoyo beim Holzsammeln von drei 
#ännern übersallen und gebunden worden. Man 
bobe die beiden Frauen bis zum Aunbruch der 
Dunkelheit in dem Busch versteckt gehalten, sie dann 
aon den Strand gebracht und in einem Fischerkanoe 
mit noch einer dritten Frauensperson unter dem 
Schutz der Nacht nach Sansibar gebracht. Von den 
Näubern habe sie nur Einer begleitet. Die Fahrt 
bobe von 6 Uhr abends bis 4 Uhr früh gedanert. 
25 
  
Bei der Landung an einem unbewohnten Punkte 
südlich von Tschukuani seien sie einem Mann über- 
geben worden, der sie dort erwartete. Das Kanve 
sei sofort auf demselben Wege zurückgekehrt. Die 
Frauen seien in ein Haus gebracht und daselbst tags 
über in einem dunklen Raume versteckt gehalten 
worden, während sie des Nachts auf den umliegenden 
Schamben herumgeführt und zum Verkauf ausge- 
boten wurden. Am vierten Tage gelang es der 
Einen derselben zu entfliehen und bei der englischen 
Mission in Bucni Schutz zu finden. Sie erklärte 
sich außer Stande, den Mann zu rekognosziren, 
welcher sie in Sansibar in Empfang genommen und 
gefangen gehalten hatte, weil derselbe sein Gesicht 
stets verhüllt gehalten habe. Dagegen glaubte sie, die 
drei Räuber in Bagamoyo eventuell wiedererkennen 
zu können. Ueber das Schicksal ihrer Gefährtinnen 
vermochte sie keine Auskunft zu ertheilen. 
Am 28. September wurde die deutsche Dhau 
„Tavakal“, in Milindauni beheimathet, von dem 
englischen Kriegsschiff „Blanche“ in den Gewässern 
von Sansibar wegen Verdachts des Sklavenhandels 
beschlagnahmt. Sie war, ohne den Kontrolmaßregeln 
zu genügen, aus Mikindani ausgelaufen. Sie soll an 
einem zwischen letztgenanntem Ort und Dar-es-Saläm 
belegenen Punkte der deutschen Küste einige dreißig 
Erwachsene und Kinder an Bord genommen und 
zwecks Verkaufs nach Sansibar befördert haben. Die 
Ausschiffung derselben hatte bei Buyu südlich des 
Sultanspalastes Chukuani stattgefunden. Die Dhau 
selbst war dann in den Hasen von Sansibar gesegelt, 
ohne daß man sich die Mühe genommen hatte, die 
Spuren der Amvesenheit einer größeren Anzahl von 
Menschen zu verwischen. Es lagen eine Angahl von 
gebrauchten und nicht gereinigten Pfannen und 
anderen Kochutensilien umher, und auf dem Sande 
waren die Eindrücke einer größeren Anzahl von 
Menschen, welche in dem Naume gelagert hatten, 
sichtbar. Außerdem halte die Dhau als Ladung 
lediglich ein Quantum Negerhirse und unverhältniß- 
mäßig viel Trinkwasser an Bord. Während das 
Schiff selbst wie die Besatzung dem Keiserlichen 
Gouvernement in Dar-zes-Saläm zugeführt sind, hat 
man von den Sklaven und den sie begleitenden 
Händlern nie elwas wieder gehört. 
Kurze Zeit darauf wurde dem englischen Konsul 
in Sansibar, R. Rodd, ein Sklave zugeführt, welcher 
behauptete, auf einer deutschen Dhau aus der Nähe 
von Kilwa nach Sansibar befördert zu sein. Es fand 
sich demnächst noch ein mit der Dhau angekommener 
Passagier, welcher eine genauere Auskunft zu ertheilen 
im Stande war. Derselbe hat bei seiner Vernehmung 
am 10. Oktober erklärt, daß die Dhau aus einem der 
Arme des Rufidjideltas abgesegelt sei. Sie habe einen 
Nahosa (Kapitän), 5 Baharias (Matrosen), etwa 
65 Sklaven und 14 Sklavenhändler an Bord gehabt. 
Unter welcher Flagge die Dhau gesegelt war, wußte er 
nicht anzugeben. Nach den weiteren Angaben des Zeugen 
waren die Sklaven in der Gabel in geschlossenem
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.