nomten Zeitung vom 15. November. Beide Ver-
ordnungen, von deren Abdruck füglich Abstand
genommen werden kann, schließen sich an die Be-
simmungen der Brüsseler Akte an. Die Gerichts-
borkeit über die unter Sansibar-Flagge fahrenden
Dhaus ist dem Hasenoffizier von Sansibar übertragen
worden, der befugt ist, Geldstrafen bis 250 Rup.
zu verhängen.
Das Budget Sansibars für 1894
it nach der „Times“ jetzt veröffentlicht worden. Die
1usgaben, unter denen größere Beträge für Bauten
siguriren, sollen auf 1 241 202 Rup., die Einnahmen
auf 1 333 560 Nup. veranschlagt worden sein. Die
dinanzlage Sansibars wird unter Berücksichtigung
der lästigen Natur der abgeschlossenen Verträge als
befriedigend bezeichnet.
Sum Sklavenhandel in Sansibar.
Wie bekannt und noch vor Kurzem in der Denk-
schrift, betreffend Deutsch-Ostafrika, hervorgehoben ist,
wird von den deutschen Behörden mit aller Energie
und gutem Erfolg an der Bekämpfung des Sklaven-
bandels gearbeitet. Indessen ist die Aufgabe eine so
scwierige, daß noch immer Fälle von Sklaven-
beörderung vom deutschen Schugebiet nach Sansibar
dorlommen. So wurden in letzterem Orte in der
ersien Hälfte des September fünf oder sechs Wanyam-
wesiknaben ermittelt, die mit einer Karawane des
belannten englischen Händlers Mr. Stokes in
Saadani angekommen, dort geraubt und nachts nach
Tonsibar verschifft waren. Dort waren sie heimlich
obseits der Stadt gelandet und später im Wege der
Austion verkauft worden. In einem der Fälle gelang
es, des Mannes habhaft zu werden, welcher den
Knaben hergebracht, sowie desjenigen, welcher ihn
verkouft hatte. Auch wurde die Person ermittelt,
welche bei dem Verkauf als Auktionakor fungirt hatte.
Lhlere unterstand der Sultansgerichtsbarkeit und
wurde dem Sultan übergeben, während die ersteren
beiden der Gerichtsbarkeit der Behörden unseres
Schutgebietes unterstanden.
Nicht lange darauf wurde durch den General
Mohews eine Wanyamwesifrau ausfindig gemacht,
die in Bagamoyo geraubt und zum Verkauf nach
Lonsibar gebracht worden war. Dieselbe gab an,
#ie sei eines Tages mit einer anderen Frau in der
Nähe von Bagamoyo beim Holzsammeln von drei
#ännern übersallen und gebunden worden. Man
bobe die beiden Frauen bis zum Aunbruch der
Dunkelheit in dem Busch versteckt gehalten, sie dann
aon den Strand gebracht und in einem Fischerkanoe
mit noch einer dritten Frauensperson unter dem
Schutz der Nacht nach Sansibar gebracht. Von den
Näubern habe sie nur Einer begleitet. Die Fahrt
bobe von 6 Uhr abends bis 4 Uhr früh gedanert.
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Bei der Landung an einem unbewohnten Punkte
südlich von Tschukuani seien sie einem Mann über-
geben worden, der sie dort erwartete. Das Kanve
sei sofort auf demselben Wege zurückgekehrt. Die
Frauen seien in ein Haus gebracht und daselbst tags
über in einem dunklen Raume versteckt gehalten
worden, während sie des Nachts auf den umliegenden
Schamben herumgeführt und zum Verkauf ausge-
boten wurden. Am vierten Tage gelang es der
Einen derselben zu entfliehen und bei der englischen
Mission in Bucni Schutz zu finden. Sie erklärte
sich außer Stande, den Mann zu rekognosziren,
welcher sie in Sansibar in Empfang genommen und
gefangen gehalten hatte, weil derselbe sein Gesicht
stets verhüllt gehalten habe. Dagegen glaubte sie, die
drei Räuber in Bagamoyo eventuell wiedererkennen
zu können. Ueber das Schicksal ihrer Gefährtinnen
vermochte sie keine Auskunft zu ertheilen.
Am 28. September wurde die deutsche Dhau
„Tavakal“, in Milindauni beheimathet, von dem
englischen Kriegsschiff „Blanche“ in den Gewässern
von Sansibar wegen Verdachts des Sklavenhandels
beschlagnahmt. Sie war, ohne den Kontrolmaßregeln
zu genügen, aus Mikindani ausgelaufen. Sie soll an
einem zwischen letztgenanntem Ort und Dar-es-Saläm
belegenen Punkte der deutschen Küste einige dreißig
Erwachsene und Kinder an Bord genommen und
zwecks Verkaufs nach Sansibar befördert haben. Die
Ausschiffung derselben hatte bei Buyu südlich des
Sultanspalastes Chukuani stattgefunden. Die Dhau
selbst war dann in den Hasen von Sansibar gesegelt,
ohne daß man sich die Mühe genommen hatte, die
Spuren der Amvesenheit einer größeren Anzahl von
Menschen zu verwischen. Es lagen eine Angahl von
gebrauchten und nicht gereinigten Pfannen und
anderen Kochutensilien umher, und auf dem Sande
waren die Eindrücke einer größeren Anzahl von
Menschen, welche in dem Naume gelagert hatten,
sichtbar. Außerdem halte die Dhau als Ladung
lediglich ein Quantum Negerhirse und unverhältniß-
mäßig viel Trinkwasser an Bord. Während das
Schiff selbst wie die Besatzung dem Keiserlichen
Gouvernement in Dar-zes-Saläm zugeführt sind, hat
man von den Sklaven und den sie begleitenden
Händlern nie elwas wieder gehört.
Kurze Zeit darauf wurde dem englischen Konsul
in Sansibar, R. Rodd, ein Sklave zugeführt, welcher
behauptete, auf einer deutschen Dhau aus der Nähe
von Kilwa nach Sansibar befördert zu sein. Es fand
sich demnächst noch ein mit der Dhau angekommener
Passagier, welcher eine genauere Auskunft zu ertheilen
im Stande war. Derselbe hat bei seiner Vernehmung
am 10. Oktober erklärt, daß die Dhau aus einem der
Arme des Rufidjideltas abgesegelt sei. Sie habe einen
Nahosa (Kapitän), 5 Baharias (Matrosen), etwa
65 Sklaven und 14 Sklavenhändler an Bord gehabt.
Unter welcher Flagge die Dhau gesegelt war, wußte er
nicht anzugeben. Nach den weiteren Angaben des Zeugen
waren die Sklaven in der Gabel in geschlossenem