1901 4
Gesetzsfammlung
für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt.
5. Stück vom Jahre 1901.
. V. Ministerial-Bekanntmachung
vom 30. März 1901,
betreffend den Staatsvertrag zwischen den bei dem Thüringischen Zollund
Stener-Verein betheiligten Regierungen wegen des Eintritts der
Fürstlich Schwarzburgischen Unterherrschaften in den Verein
vom 20. November 1900.
Der Seitens der diesseitigen Staatsregierung mit den Staatsregierungen
von Preußen, Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg,
Sachsen Coburg und Gotha, Schwarzburg Sondershausen, Reuß älterer und Reuß
jüngerer Linie unterm 20. November 1900 wegen des Eintritts der Schwarz
burgischen Unterherrschaften in den Thüringischen Zoll und Stenerverein abgeschlossene
Vertrag wird mit dem Schlußprotokoll vom gleichen Tage zu diesem
Vertrage nach ersolgter allseitiger Höchster Bestäligung zur öffentlichen Kenntniß
gebracht.
Rudolstadt, den 30. März 190 1.
Fürstlich Schwarzburgssches Ministerinm.
von Starck.
Aũrsil. Echwarb.·Nudolsi. Gesedlaninilung l.XII.
Ausgegeben in Mudolstadt am 2. April 1901.
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