Full text : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Zweiundsechzigster Jahrgang. 1901. (62)

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Gesetzsfammlung

für  das  Fürstenthum  Schwarzburg-Rudolstadt.

5.  Stück  vom  Jahre  1901.

.  V.  Ministerial-Bekanntmachung
vom  30.  März  1901,
betreffend  den  Staatsvertrag  zwischen  den  bei  dem  Thüringischen  Zollund
  Stener-Verein  betheiligten  Regierungen  wegen  des  Eintritts  der
Fürstlich  Schwarzburgischen  Unterherrschaften  in  den  Verein
vom  20.  November  1900.

Der  Seitens  der  diesseitigen  Staatsregierung  mit  den  Staatsregierungen
von  Preußen,  Sachsen-Weimar-Eisenach,  Sachsen-Meiningen,  Sachsen-Altenburg,
Sachsen  Coburg  und  Gotha,  Schwarzburg  Sondershausen,  Reuß  älterer  und  Reuß
jüngerer  Linie  unterm  20.  November  1900  wegen  des  Eintritts  der  Schwarz
burgischen  Unterherrschaften  in  den  Thüringischen  Zoll  und  Stenerverein  abgeschlossene
  Vertrag  wird  mit  dem  Schlußprotokoll  vom  gleichen  Tage  zu  diesem
Vertrage  nach  ersolgter  allseitiger  Höchster  Bestäligung  zur  öffentlichen  Kenntniß
gebracht.

Rudolstadt,  den  30.  März  190  1.

Fürstlich  Schwarzburgssches  Ministerinm.

von  Starck.

Aũrsil.  Echwarb.·Nudolsi.  Gesedlaninilung  l.XII.
Ausgegeben  in  Mudolstadt  am  2.  April  1901.
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