Volltext : Fürst Bismarck und der Bundesrat. Fünfter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1881-1900). (5)

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3.  Königreich  Sachsen.

Außerordentlicher  Gesandter  und  bevollmächtigter  Minister
Dr.  Graf  v.  Hohenthal  und  Bergent)
(geboren  4.  Februar  1852).

Graf  Hohenthal  und  Bergen  trat  als  thätiges  Mitglied  in  die  Ausschüsse
für  Rechnungswesen  und  für  die  Verfassung  ein,  übernahm  im  ersteren  das
Dezernat  seines  Vorgängers  v.  Nostitz,  zu  dem  namentlich  die  elsaß-lothringischen
Angelegenheiten  gehörten,  und  im  letzteren  unter  anderm  das  Referat  in  der
lippeschen  Thronfolge-Angelegenheit.

Seit  1897  hat  er  das  Referat  im  Ausschusse  für  Rechnungswesen  an  den
Königlich  sächsischen  Geheimen  Rat  Dr.  Fischer  abgetreten,  doch  wohnte  er  den
Sitzungen  bei  wichtigeren  Angelegenheiten  auch  ferner  noch  bei  und  beteiligte
sich  dann  lebhaft  an  der  Diskussion.

In  der  Note,  mit  welcher  der  Staatssekretär  des  Auswärtigen  Amts  am
7.  Juli  1887  den  Grafen  Hohenthal  davon  in  Kenntnis  setzte,  daß  der  Kaiser
ihm  den  Kronen-Orden  1.  Klasse  verliehen  habe,  ist  gesagt:  „Seiner  Majestät
sei  es  ein  lebhaftes  Bedürfnis  gewesen,  nach  der  letzten  erfolgreichen  Reichstagssession,
  zu  deren  günstigem  Resultate  die  außergewöhnlich  befriedigenden  Wahlen
in  Sachsen  das  ihre  dazu  beigetragen  haben,  Allerhöchstihrer  Befriedigung  durch
die  Auszeichnung  des  Königlich  sächsischen  stimmführenden  Herrn  Vertreters  im
Bundesrat  einen  sichtbaren  Ausdruck  zu  geben."“

Die  Beziehungen  des  Grafen  Hohenthal  zu  dem  Fürsten  Bismarck  sind,

1)  Graf  Karl  Adolf  Pbilipp  Wilhelm  v.  Hobenthal  und  Bergen,  Sohn  des  Grafen
Karl  Adolf,  auf  Knauthayn,  Knautnaundorf  und  Lauer,  geb.  in  Berlin,  Dr.  jur.,  Königlich
sächsischer  Kammerherr  und  Wirklicher  Geheimer  Rat,  außerordentlicher  Gesandter  und
bevollmächtigter  Minister  am  preußischen  Hofe,  auch  Bevollmächtigter  zum  Bundesrat,
Major  à  la  suite  der  Königlich  sächsischen  Armee,  bestand  1871  das  Maturitätsexamen
auf  dem  Vitzthumschen  Gymnasium  zu  Dresden,  diente  sein  Jahr  bei  dem  Königlich  sächsischen
Gardereiter-Regiment,  studirte  in  Bonn  und  Leipzig  und  legte  1876  die  Prüfung  pro
praxi  juridica  ab,  nahm  sodann  den  Acceß  bei  dem  Königlich  sächsischen  Gerichtsamt
Markranstädt,  den  Amtshauptmannschaften  Dresden  und  Leipzig  und  der  Kreishauptmannschaft
  Dresden,  absolvirte  Ende  1880  das  Staatsexamen,  promovirte  zum  Dr.  juris  und
bereiste  vom  Januar  bis  Juni  1881  die  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  sowie  Mexiko  und
Kuba,  trat  1.  Juli  1881  als  Legationssekretär  in  das  Königlich  sächsische  Ministerium  der
auswärtigen  Angelegenheiten  und  fungirte  1882  mehrere  Monate  als  Geschäftsträger  in
Berlin.  1883  durch  Allerhöchste  Ernennung  in  die  I.  Kammer  berufen,  verließ  er,  um
sich  seinen  Gütern  zu  widmen,  1884  den  Staatsdienst  mit  Urlaub,  wurde  indessen  schon
am  1.  Mai  1885  mit  der  Vertretung  seines  Königs  am  Königlich  preußischen  Hofe  betraut
und  gleichzeitig  zum  stimmführenden  Bevollmächtigten  Sachsens  im  Bundesrat  ernannt.  Er
legte  infolge  dessen  sein  Mandat  zur  I.  Kammer  nieder.