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Reichsbank und deren Modalitäten gefaßt sei.“ Am 17. Dezember wurden
die 21 Herren von ihrem Vorsitzenden v. Unruh wieder zusammenberufen,
um das neue Programm der Regierungen durch den Mund
Sr. Excrellenz des Präsidenten des Bundeskanzleramts Delbrück zu vernehmen.
Die Bank war bewilligt. Was aber nun thun? Sollte der
Bundesrat einen neuen Gesetzentwurf oder eine Novelle, in welche die
Reichsbank aufzunehmen, beim Reichstage einbringen? Dann mußte man
wieder von vorn anfangen, noch einmal eine Plenar-Beratung anhören
u. s. w. Man griff also zu einer Fiktion. Ein Kommissionsmitglied
übernahm es, Anträge zu dem ursprünglichen Gesetzentwurf zu stellen,
die dem neuen Reichsbank-Programm der Regierungen entsprachen; ohne
daß dieses Mitglied sich damit die Hände binden und etwa materiell die
Vorschläge der Regierung vertreten wollte. So war das Recht gerettet.
Die Kommission legte den ersten Gesetzentwurf zu Grunde, ein Mitglied
stellte zu jedem Paragraphen, wo es erforderlich war, einen Antrag im
Sinne des neuen Bundesrats-Programms und aus der Beratung entsprang
sodann der dritte, d. h. der Kommissionsentwurf.
Der Kommissionsbericht meldete noch, warum keine Sachverständigen
(insbesondere der Präsident der Preußischen Bank) zu den Beratungen
gezogen. Man meinte, das könne der Bundesrat thun; man fürchtete
überdies Zeitverlust, und endlich sagte man, Herr v. Dechend habe in
der Frage der Kontingentierung der ungedeckten Noten, welche man als
unerschütterliche Voraussetzung des Zustandekommens des Gesetzes anzusehen
habe, eine Ansicht, die der Kommission keine ersprießliche Mitwirkung
dieses Sachverständigen verbürge. Nun zur Sache selber! Die
Kommission war, oder erklärte sich wenigstens in ihrer Majorität darüber
einig, weder direkt noch auf Ulmwegen auf die Monopolisierung
des Zettelbankgeschäfts, also auf Wegfall aller Koncurrenz loszusteuern,
vielmehr ein loyales Zusammenleben der Reichsbank mit den Landesbanken
anzustreben. Dabei war allerdings die Ansicht nicht unvertreten,
es sei wünschenswert, daß mit der Zeit, wenn nicht sämtliche, so doch
viele der bestehenden Landesbanken im Interesse eines gesunden Geldumlaufs
auf ihr Notenausgaberecht verzichten möchten und es wurde
denen gegenüber, welche das Monopol einer Zettelbank für etwas der
Gerechtigkeit und Vernunft Widersprechendes ansahen, zur Geltung gebracht,
daß die Ausgabe von fiktiven Wertzeichen in keiner Weise auf
dieselbe Linie mit sonstigen Geschäftsthätigkeiten zu setzen sei: vielmehr
wenn schon das Ausmünzen von Metallgeld unbestrittenermaßen ausschließlich
in die Hände der Regierung gelegt worden, so müsse ein