Metadata : Rosenheimer Anzeiger. 63. Jahrngang (63)

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Reichsbank  und  deren  Modalitäten  gefaßt  sei.“  Am  17.  Dezember  wurden
  die  21  Herren  von  ihrem  Vorsitzenden  v.  Unruh  wieder  zusammenberufen,
  um  das  neue  Programm  der  Regierungen  durch  den  Mund
Sr.  Excrellenz  des  Präsidenten  des  Bundeskanzleramts  Delbrück  zu  vernehmen.
  Die  Bank  war  bewilligt.  Was  aber  nun  thun?  Sollte  der
Bundesrat  einen  neuen  Gesetzentwurf  oder  eine  Novelle,  in  welche  die
Reichsbank  aufzunehmen,  beim  Reichstage  einbringen?  Dann  mußte  man
wieder  von  vorn  anfangen,  noch  einmal  eine  Plenar-Beratung  anhören
u.  s.  w.  Man  griff  also  zu  einer  Fiktion.  Ein  Kommissionsmitglied
übernahm  es,  Anträge  zu  dem  ursprünglichen  Gesetzentwurf  zu  stellen,
die  dem  neuen  Reichsbank-Programm  der  Regierungen  entsprachen;  ohne
daß  dieses  Mitglied  sich  damit  die  Hände  binden  und  etwa  materiell  die
Vorschläge  der  Regierung  vertreten  wollte.  So  war  das  Recht  gerettet.
Die  Kommission  legte  den  ersten  Gesetzentwurf  zu  Grunde,  ein  Mitglied
stellte  zu  jedem  Paragraphen,  wo  es  erforderlich  war,  einen  Antrag  im
Sinne  des  neuen  Bundesrats-Programms  und  aus  der  Beratung  entsprang
  sodann  der  dritte,  d.  h.  der  Kommissionsentwurf.

Der  Kommissionsbericht  meldete  noch,  warum  keine  Sachverständigen
(insbesondere  der  Präsident  der  Preußischen  Bank)  zu  den  Beratungen
gezogen.  Man  meinte,  das  könne  der  Bundesrat  thun;  man  fürchtete
überdies  Zeitverlust,  und  endlich  sagte  man,  Herr  v.  Dechend  habe  in
der  Frage  der  Kontingentierung  der  ungedeckten  Noten,  welche  man  als
unerschütterliche  Voraussetzung  des  Zustandekommens  des  Gesetzes  anzusehen
  habe,  eine  Ansicht,  die  der  Kommission  keine  ersprießliche  Mitwirkung
  dieses  Sachverständigen  verbürge.  Nun  zur  Sache  selber!  Die
Kommission  war,  oder  erklärte  sich  wenigstens  in  ihrer  Majorität  darüber
  einig,  weder  direkt  noch  auf  Ulmwegen  auf  die  Monopolisierung
des  Zettelbankgeschäfts,  also  auf  Wegfall  aller  Koncurrenz  loszusteuern,
vielmehr  ein  loyales  Zusammenleben  der  Reichsbank  mit  den  Landesbanken
  anzustreben.  Dabei  war  allerdings  die  Ansicht  nicht  unvertreten,
es  sei  wünschenswert,  daß  mit  der  Zeit,  wenn  nicht  sämtliche,  so  doch
viele  der  bestehenden  Landesbanken  im  Interesse  eines  gesunden  Geldumlaufs
  auf  ihr  Notenausgaberecht  verzichten  möchten  und  es  wurde
denen  gegenüber,  welche  das  Monopol  einer  Zettelbank  für  etwas  der
Gerechtigkeit  und  Vernunft  Widersprechendes  ansahen,  zur  Geltung  gebracht,
  daß  die  Ausgabe  von  fiktiven  Wertzeichen  in  keiner  Weise  auf
dieselbe  Linie  mit  sonstigen  Geschäftsthätigkeiten  zu  setzen  sei:  vielmehr
wenn  schon  das  Ausmünzen  von  Metallgeld  unbestrittenermaßen  ausschließlich
  in  die  Hände  der  Regierung  gelegt  worden,  so  müsse  ein