Full text : Europäischer Geschichtskalender. Neunzehnter Jahrgang. 1878. (19)

156  1870.

.  LV.  Bekanntmachung

des  Fürstlichen  Ministeriums  vom  15.  December  1870,  betreffend
die  Aufhebung  der  Verordnung  vom  29.  April  1833  wegen  des  Verbots
  der  Versicherung  gegen  Feuersgefahr  bei  ausländischen  Agenten.

Mit  Höchster  Genebmigung  Serenissimt  wird  die  Verordnung  vom  29.  April
1853  (Gesetzsammlung  S.  124),  betreffend  das  Verbot  der  Versicherungen  gegen
Feuersgefahr  bei  ausländischen  Agenten  hiermit  aufgehoben.

Rudolstadt,  den  15.  December  1870.

Fürstl.  Schwarzb.  Ministerium.
v.  Bertrab.