Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1843. (20)

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F.  Töcolog  ic.

a)  Evangelisch-theologische  Fakultät.

Die  wichtigsten  Stellen  des  alten  Testaments  (unter  Ausschluß  des  im
solgenden  Winter  zu  erklärenden  Pentateuches)  wird  Prof.  Dr.  v.  Ewald  in  fünf  wöchentlichen
  Stunden  um  9  Uhr  erläutern.

Das  Evangelium  des  Johannes  wird  Pref.  Dr.  v.  Baur  in  vier  wöchentlichen
  Stunden  um  3  Uhr  erklären.

Den  Brief  Pauli  an  die  Römer  wird  Prof.  Dr.  Schmid  in  fünf  wöchentlichen
  Stunden  um  10  Uhr  erklären.

Eine  praktisch-theologische  Erklärung  der  Briefe  an  die  Epheser  und  Colosser
gibt  Prof.  Dr.  Beck  in  drei  wöchentlichen  Stunden  um  =  Uhr.

Die  erste  Hälfte  der  synoptischen  Erklärung  der  drei  ersten  Evangelien
  wird  Prof.  Landerer  fünfmal  wöchentlich  um  7  Uhr  vortragen.

Die  Erklärung  der  Apostelgeschichte  (mit  Zugrundlegung  von  de  Wette's  Commentar,
  zweite  Auflage)  trägt  Privatdocent  Zeller  vreimal  wöchentlich  vor.

Den  zweiten  Theil  der  christlichen  Dogmengeschichte  wird  Pof.  Dr.  v.  Baur
in  fünf  wöchentlichen  Stunden  um  8  Uhr  vortragen.

Die  Apologetik  wird  Pivatdocent  Zeller  in  vier  wöchentlichen  Stunden  vortragen.
  .  "

Den  ersten  Theil  der  christlichen  Glaubenslehre  nach  den  biblischen  Urkunden
wird  Prof.  Dr.  Beck  fünfmal  wöchentlich  um  7  Uhr  vortragen.

Zu  einem  Eraminatorium  über  Dogmatik  und  Dogmengeschichte
Cin  Verbindung  mit  exegetischen  Uebungen)  erbietet  sich  Repetent  Wurm.

Den  ersten  Theil  der  christlichen  Sittenlehre  wird  Prof.  Dr.  Schmid  in
vier  wöchentlichen  Stunden  um  3  Uhr  vortragen.

Die  Leitung  der  bomiletischen  und  katechetischen  Uebungen  wird  Poof.
Dr.  Schmid  in  der  evangelischen  Prediger-Anstalt  fortsetzen.

b)  Katholisch-theologische  Fakultät.

Die  Einleitung  ins  alte  Testament  trägt  Prof.  Dr.  Welte  in  vier.
wochentlichen  Stunden,  am  Montag,  Dienstag,  Mittwoch  und  Freitag  von  8—9  Uhr  vor.
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