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keit war es auch, was die Beschwerde des Adels 1523
moniert, dass Pfalzgraf Friedrich am Regiment blieb
und mitstimmte, trotzdem dass Ferdinand selbst anwesend
war. !)
So war es bis zum Sommer 1523 gegangen; es wur(le
in dem Vierteljahre Juli bis September 15:3 nicht anders.
Mögen etwa 10 his 14 Personen am Regiment
gewesen sein, es fehlten gerade die wichtigsten. Dem
Wormser Reichsabschied 1521 gemäss traf die Pflicht
der persönlichen Anwesenheit am Regiment damals den
Kurfürsten von der Pfalz, den Herzog Georg yon Sachsen
und den Bischof von Bamberg. Nur Herzog Georg
kam wirklich, aber gleich am Tage seiner Ankunft trug
er dem Regimente vor, ?) dass er keineswegs gesonnen
sei, seine Session einzunehmen, wenn die andern Fürsten
nicht kämen. Wirklich trat er nicht in das Regiment
ein und zog vor dem 17. Juli mit dem Statthalter
Pfalzgrafen Friedrich von Nürnberg furt. °) Sie waren
die beiden einzigen Fürsten, und der Reichstag versammelte
sich gerade! Georg kam später nach Nürnberg
zurück, nahm seinen Platz im Regiment ein und
ı) Burgermeister, Codex diplomaticus equestris I (1727)
p. 1402 (unter dem &. Punct, der die Beschwerden des Adels
gegen das Regiment enthält.) — Meine Darstellung der Besetzung
des- Regiments ist allerdings nach gegnerischen Beschwerden
gegeben. Aber die des Adels ist gegen das Regiment
go mild, dass sie kaum übertreibt, und aus den Beschwerden
der drei Fürsten habe ich nyr das entnommen, was das Regiment
selbst anerkennen musste. In diesen wird auch, uncontrollierbar
für uns, behauptet, die Regimentsräthe seien z. Th.
nicht den Ständen präsentiert worden, es seien weniger als
IN gewesen, es hätten einige unberechtigter Weise darin ge-Bessen
U. S. W.
?) Müller, Entd. Staatscab. I, 208 nach einem Briefe Planitzs,
den auch Spalatin Annal. (Mencke II, 628) benutzt.
) Jör örg p. IT. — Ob der Einzug des Bundes in ‚Nürnberg
die Ursache der Entfernung beider Fürsten war?