508 Zweck und Zwischenzinsen.
einer Nachlaßverwaltung 1984 Abs. 2, Zweifelhafte Verbindlichkeiten, Ansatz
Eintritt der Nacherbfolge bei Verfüggß derselben bei der Berechnung des
ung über einen Erbschaftsgegenstand Pflichttheils 2313 Abs. 2.
im Wege der — 2115. Zweige, von einem Nachbargrundstück
Zweck des Vereins 21, 22, 43, 46 —4erüberragende, 910, 923, 924, E.
einer Auflage, wenn der Erblasser nuur2.
den — einer A., nicht aber auch die Zwischenraum zwischen Grundstücken
berechtigte Person bestimmt hat 2193.] 921 (924 nicht), E. 111.
Zweckvermögen 82 ff., 89, Pfleger für Zwischenzinsen. Keine Abzugsrechle
ein — 1914. bei vorzeitiger Schuldzahlung 272, 813
Jweckwhriges fremdes Recht E. 30, Abs. 2.
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Erklärung der Abkürzungen.
ADHGVB. — Allgemeines Deutsches Handelsgesetzbuch.
VGBV. — Bürgerliches Gesetzbuch, die Zahl unmittelbar nach BGB. bedeutet
§ des B .
VNTK. — Bericht der Reichstagskommission (Einl. S. XIX—X XI).
CPrO. — Eioilprozeßordnung.
E. — Einführungsgesetz; die Zahl unmittelbar nach E. bedeutet Art des
Einf.G.
Einl. = Einleitung (S. XI—XXIV).
ElL. — Entwurf erster Lesung (1888, s. Einl. S. XVII#
IEK. — Erste Entwurfskommission (1874—1888, s. Einl. S. XVII).
IIEK. Zweite Entwurfskommission (1891—1895, s. Einl S. XVII—XINI
HGB. — ADHGB., Handelsgesetzbuch.
Materialien = Materialien zu dem dritten Abschnitte des Enkwurfs eines Ein-
führungsgesetzes (s. Einl. S. XX).
Mot. = Molive zum Entwurf erster Lesung.
8 (mit Zahl ohne nähere Bezeichnung) bedeutet 8 des BG.
RG. — Reichsgesetz.
Rl. — Reichsgesetzblatt.
NIK. — Reichstagskommission (s. Einl. S. XX).
RVorl. — Reichstagsvorlage d. i. Vorlage des Bundesraths an den Reichs-
tag (s. Einl. S. XIX—XX).
StrGB. — Strafgesetzbuch.
Ste PrO. — Strafprozeßordnung.
Ue V. — Uebergangsvorschriften.
M. — Vorkommission (s. Einl. S. XVI).
WO. — Wechselordnung.