Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1818 (1)

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Verordnungen. 
  
(Die directen Staats-Auflagen für das Finanz= 
Jahr 188m# in den ältern sieben Kreisen be- 
treffend.) 
Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
Um in Hinsiche der Erhebung der direc- 
ten Staats, Auflagen für das laufende Ver- 
waltungs-Jahr jedem Anstand und jeder 
Stockung vorzubeugen, so verordnen Wir 
(nach Vernehmung Unseres Staats-Rathes) 
daß einsweilen diejenigen Ziele der bestehen- 
den directen Steuern, welche bereits ver- 
fallen sind, oder bis zum Schlusse März 
dieses Jahres verfallen, wie im vorigen 
Jahre erhoben werden. 
Wegen Einhebung derjenigen Steuer- 
zlele aber, welche erst in der zweyten Hälfte 
dieses Ecats= Jahres anfallen, werden Wir 
Unsere Allerhöchste Eneschliessung durch Un- 
ser Gesetzblatt noch bekannt machen. 
Unsere Regierungen des Unter-Main, 
Ober-Main-, Rebat-, Regen., Oberdonau, 
Unterdonau“ und Isarkreises haben sich hie- 
nach zu achten. 
München den 10. Januar 1818. 
Max Joseph. 
Freyherr von Lerchenfeld. 
Auf Königlichen Allerhöchsten Besehl: 
der General-Secretaire, 
von Geiger. 
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(Den Sommer-Biersatz für das Jahr 1818 be- 
treffend.) 
Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Bajern. 
Wir haben in Unserer Verordnung vom 
25. April 1611 zwar befohlen, daß der Saß 
des Biers jedesmal nach den Dreisen der 
Gerste in den Monaten October und No- 
vember berechnet werden sell; nachdem aber 
die Gründe, worauf diese Vorschrift beruhr, 
unter den gegenwértigen ausserordentlichen 
Umständen nicht wohl anwendbar sind, so 
haben Wir in der Absiche, die Ausprüche 
des Publicums und der Bräner auf einen 
billigen Preis des Biers in das gehörige 
Verhältniß zu sehen, nach Vernehmung Un- 
seres Seaats-Rathes beschlossen, und ver- 
ordnen: daß der Saß des Sommerbiers für 
das Jahr 1313 nach dem Durchschnites- 
Preise der Gerste in den Monaten October 
bis Februar einschlüßig ausgemittelt, und 
der sich hieraus ergebende Saß des Biers 
von Unsern Regierungen in der Mitte des 
Monats März ausgeschrieben werden soll. 
München den 20. Januar 1813. 
Max Joseph. 
Graf von Thürheim. 
Auf Königlichen Allerhöch'ten Beflehl: 
der General: Secrekaire, 
F. von Kobell.
	        
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