Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1818 (1)

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von solchen Getränken und Artikeln, von 
deren Ingredienzen der Malgzaufschlag bereits 
entrichtret worden. 
XII. 
Das in der Würzburgischen Zoll Ord- 
nung vom 3. Februar 1812. S. 03. enthaltene 
Verbot aller Natural= und Geld-Accidentien, 
Meßgeschenke, und anderer dergleichen Ga- 
ben wird hiemit ausdrücklich wiederholt, und 
auf den ganzen Unter-Mainkreis ausge- 
dehnt. 
XIII. 
Alle Zoll: und Weggelds-Behandlun- 
gen haben künftig im Unter-Mainkreise wie 
in den übrigen dltern Kreisen nach Baieri- 
schem Gewichte, Maaße und Münzfuße zu 
geschehen. 
XIV. 
Die Schiffahrt auf dem Main, so 
weit Wir über denselben zu gebieten haben, 
ist von dem Tage an, wo gegenwärtige Ver- 
ordnung in Anwendung kömmt, gegen Be- 
obachtung der Zoll: und Polizey-Gesetze 
für jeden qualificirten Schiffer srey und of- 
sen; und alle besondere Gebühren oder Be- 
schränkungen, welche bisher bestanden haben 
mögen, und mie dieser Freyheit unvereinbar 
sind, werden hlemit nicht nur für Unsere 
eigenen Unterthanen, sondern auch für die 
Schiffer jener Staaten, welche auf ihren 
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schiffbaren Flüssen gegen Unsere Unterthanen 
ein gleiches beobachten lassen, aufgehoben. 
XV. 
Mit der Vorrückung der Mauthlinie an 
die dußern Grenzen des Unter-Muinkreises 
wird der Wirkungs= und Geschäfeskreis Un- 
serer General = Zoll= und Mauth-Direction 
auch auf diesen Kreis ausgedehnt, und vom 
1. May laufenden Jahrs angefangen fließen 
die Gefälle, welche die Mauth= und Hall- 
Aemter im Unter-Mainkreise erhoben, esen 
so, wie aus den übrigen ältern Kreisen, in 
die Central-Manth= Casse. 
Gegenwärtige Verordnung soll durch 
das Gesetzblatt Unsres Königreiches bekannt 
gemacht werden; und Unser Staats-Mini- 
sterium der Finanzen wird dieselbe durch die 
Regierung des Unter-Mainkreises, und durch 
die General-Zoll= und Mauth-Direction in 
gehörigen Vollzug bringen. 
München den 13. März 1818. 
Max Joseph. 
Freyherr von Lerchenfeld. 
Auf Kbniglichen Allerhdchsten Befehl: 
Der General-Secretaire, 
von Geiger.
	        
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