539
§. 43.
In Gemößheit der erhaltenen Anleicung
nehmen die Commissarien die vorgeschriebe-
nen Visitationen der Victualien vor, und
führen die nächste und unmittelbare Aufsicht
auf die Getreid" Victualien: und andere
Märkte, auf die Beobachtung der Markt-
Ordnungen, auf die Miederlagen von Le-
bensmitteln, auf die Schlachthäuser und
Fleischbänke, auf die Mühlen, Melber-
läden und Bäckerepen, auf die Brauereyen,
Wirthschaften und Schenken, dann auf die
Güte und Unverdorbenheit der Victualien
überhaupt, auf Vor: und Winkelkäufe,
auf Ueberschreitung der Taxen u. s. w.
S. 44.
Die Bestrafung der Gewerbsleute, Fa-
brikanten und Verkäufer, welche sich einer
Uebertretung der Victualien= olizey schul-
dig machen, steht dem Magistrate zu, wenn
aber die Uebertretung auf öffentlichem Markte
oder in öffentlichen Kaufs= und Verkaufs=
Anstalten geschehen, oder, wenn die Waa-
ren verfälscht, oder sonst der Gesundheit
nachtheilig sind, so gebührt die Behandlung
dieser Straffälle der Polizey: Direction und
dem Magistrate gemeinschaftlich.
K. 45.
Für die Führung der Register über die
Zufuhr auf die Getreide= und Viceualien=
Märte, und über die gemachten Käufe
und Verkäuse, für die Zusammenstellung
der dießfallsigen Ergebniße, für die richtige
590
Berechnung der Peeise, besenders des Ges
treides, sorgen die gemeinschaftlichen Com-
missarien der Polizey-Direction und des
Magistrats, und die oͤffentliche Bekanntma-
chung geschieht im vereinigten Namen bey-
der Behoͤrden. Uebrigens hat die Polizey-
Direction zu wachen, daß die freye Zufuhr
der Lebensmittel nicht auf ungesetzliche und
zweckwidrige Weise beschraͤnkt, sondern,
daß vielmehr den Verkaͤufern alle Sicher-
heit gewaͤhrt, und die Mittel des Absatzes
erleichtert werden.
ð. a6.
Die Taxen derjenigen Lebensmittel,
welche dem Satz unterliegen, werden von
dem Magistrate entworfen, welcher darüber
die Erinnerung der Polizen-Direction er:
holt, und hiernach die öffentliche Bekannt=
machung erläßt, oder nach Vorschrift gut-
achtlichen Bericht an die Kreis-Regierung
erstattet, und die erfolgte Entschließung aus-
spriche.
S#. 377.
Wenn es darauf ankömme, die Scade-
Gemeinde zur Abwendung von Mangel und
Noth mit dem erforderlichen Vorrath der
ersten Lebensmittel zu versorgen, so vereinis
gen sich die Polizey-Direction und der Ma-
gistrat zur gemeinschaftlichen Berathung und
Beschlußnahme, und übertragen, nach er:
wirkter höherer Genehmigung, die Vollzies
hung der beschloßenen Maßregeln einem
Ausschuße aus ihrer Mitte.
(30)