Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1818 (1)

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Gesetzblatt 
680 
fuͤr das 
K 5 
ni greich Baiern. 
  
XXW.. Stück. München, Mitttwoch den 3. December 1818. 
  
Inhalt. 
Verordnung dle Wahl der Abgeordneten zur Stände-Versammlung betreffend. 
  
Verordnung. 
(Die Wahl der Abgeordneten zur Stände-Ver- 
sammlung betreffend.) 
Maximilian Josepp, 
von Gottes Gnaden König von Bajern. 
J. der Verfassungs-Urkunde, welche Wir 
Unseim Volke am 26. May gegeben ha- 
ben, verordneten Wir zugleich, „daß die 
„darin angeordnete Versammlung der Stän= 
„de zur Ausübung der zu ihrem Wirkungs- 
„kreise gehörigen Rechte am 1. Jänner 
r5%18 10 einberufen, und inzwischen die hie- 
Gn) 
„zu erforderliche Einleitung veranstaltet 
„werde.“ 
Zu diesem Ende haben Wier bereits 
die Eintheilung der Gemeinden, die Wah, 
len der Magistrate und der Gemeinde- 
Vertreter, dann der Vorstände und des 
Ausschusses der Landgemeinden angeordner, 
so wie auch die übrigen zur Wahl der Ab- 
geordneten in die zweyke Kammer erfor- 
derlichen Vorarbeiten herstellen lassen. Nach 
Vollendung derselben befehlen Wir nunmehr, 
daß zur wirklichen Vornahme der Wahl 
unverzüglich geschritren werde, zu welchem
	        
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