Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1818 (1)

Weisungen nicht mit den Gesetzen und 
Verordnungen selbst als ergaͤnzende Be- 
standtheile derselben erschenen. Aus- 
schreibungen allgemeiner oder beson- 
derer Umlagen; Privilegien für neue 
Erfindungen u. s. w.; 
4) Bekanntmachungen Unserer Staats= 
Ministerien über Angelegenheiten ihres 
Ressorts, und allgemeine zur öffentli- 
chen Wissenschaft geeignete Weisungen 
derselben an die nachgeordneten Kreis- 
stellen; 
5) Bekanntmachungen der in der Staats- 
raths-Commission entschiedenen Recurs- 
Gegenstände; 
6) Bekanntmachungen der centralisirten 
Seellen und Anstalten; namentlich die 
Bestimmung der Post-Tare und Yost- 
Curse; die Jahres-Rechnungen des 
Central= Rechnungs Commissariats in 
Sachen der allgemeinen Brand-Ver- 
sicherung, die Ausschreibungen der 
Staats-Schuldentilgungs Commission, 
des Haupt = Münzamtes, des Ober- 
Administrativ-Collegiums der Armee 
u. s. w.; 
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7) Allgemelne Kundmachungen Unserer 
Academie der Künste und Wissenschaf- 
ten, und die Lections-Cataloge der 
Universitaͤten; 
8) Bekanntmachungen der obern Kreis- 
Stellen uͤber Gegenstaͤnde, welche nicht 
bloß fuͤr einen einzelnen Bezirk oder 
Kreis, sondern auch fuͤr andere, und 
besonders angränzende Kreise und Be- 
zirke Interesse haben, und sonach eine 
weitere Verbreitung fordern; 
0) Bekanntmachungen öffentlicher Prü- 
fungen für die Candidaten der verschie: 
denen Dienstes: Zweige; 
10) Erledigungen von Benesicien und 
Pfarreyen; Verleihungen derselben; 
Stipen- 
Berleihungen allgemeiner 
dien; 
11) Dienstes-Nachrichten, Rekrologen 
vorzüglich verdienter Staatsdiener; 
Militaire: Beförderungen; 
12) Auszüge aus der Adels-Matri-= 
kel; Nachrichten von Standes, Erhé- 
hungen, Auszeichnungen, Orden, Ti- 
teln, Belohnungen und Belobun-
	        
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