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mittelbaren Behörden, öffentlich bekannt solche dort in Ansehung aller zum deut,
zu machen, damit oben erwähnte Ver= schen Bunde gehörigen Staaten vorgeschrie-
ordnung auf den gesammten Umfang der ben ist.
Niederlande gleiche und vollkommene An- München den 23. December 1817.
wendung finde, sohin rücksichtlich jeder Max Joseph,
Art von Vermögen, welches wie immer Graf von Rechberg.
aus Unseren Staaten in gedachtes Kö- auf kniglich allerhöchsten Befehr
nigreich übergeher, dieselbe Nachsteuer= der GeneralSecretaire
und Abzugs-Freyheit beobachtet werde, wie von Baumuͤller.
Berichtigung.
In Nro. XXXXI. des knigl. Regierungsblattes 1817, Sitzung der Staats-Raths=
Commission, im Aufang, ist statt: des r. November der 1r. November zu lesen.
In einigen Abdrücken des kbnigl. Regierungeblattes Nro. XXXXII. vom à4. Dez. v. J.
Seite roao. Zeile 4. u. 5. ist anstatt: „diejenigen Candidaten, welche in IV Elassen fallen,
werden rejicirt,“ zu lesen: diejenigen Candidaten, welche in die IVite Classe fal-
len, werden rejicirt. "