231
b.) in dem Unter-Mainkreise:
die sämmiiichen direkten Steuern,
Fleichwie in dem laufenden Jahre, mit Ab-
lebung
von 11 Straßenbau: Simplen im
Würzburgischen, dann jener doppel-
ten Gewerb-Steuer, welche die Han-
dels; und Gewerbsleute der Stadt
Würzburg vermöge F. 15. der
Verordnung vom 1. Adril 1800
anstatt der Kapitasten" Steuer zu
entrichten hatten;
c) in dem Rhein-Kreise:
bewendet es bey den hergebrachten
Quotitäts; und Bertheilungs= Steuern,
vorbehaltlich einer mit Zuzlehung des Land-
raths vorzunehmenden Revision der Gewerb-
und Patent" Steuer, welche gegen den im
Budget mit a15,000 fl. angesetzten Betrag
um 75, oo0 fl. gemindert werden soll.
6.
Diese sämmtlichen Steuer: Bewilligun-
gen sind Verfassungsmäßig festgesetzt auf
sechs, Jahre. Wir behalten Uns jedoch vor,
bey einem durch Ersparnisse und nicht schon
disponirte Pensions= Heimfälle eintretenden
Minderbedarf, diejenigen Erleichterungen
eintreten zu lassen, welche Wir dem Wohle
und den Wünschen Unstes getreuen Volkes
für die zuträglichsten erachten werden.
— — —
252
7.
In den ersten drey Jahren der lau-
fenden Finanz-Periode wird in den altern
sechs Kreisen noch eine ganze Familien=
Steuer zur Haupt= Schulden-Tilgungs-
Kasse erhoben.
Titel III.
Kredit-Mittel.
1.
Zur Deckung des Deficit's von 1818
auf 1319 und der bey der Central-Staats-
Kasse angewiesenen Zahlungen wird dem Fi-
nanz-Ministerium ein Kredit auf drey Mil-
lionen eröffner, dergestalt, daß derselbe nach
Bedürfniß bey der Staats-Schulden, Til-
gungs-Kommission unter Mitwirkung der
Kommissäre der Stände, Versammlung rea-
lisirt, und über dessen Verwendung den
Ständen des Reichs bey der nächsten Ver-
sammlung rechnungsständige Nachweisung
gegeben werden müsse.
Wegen Deckung der Zinsen und des
Kapltals ist in dem Schulden-Tilgungs-Ge-
se6 K. XIII. besondere Vorsehung getroffen.
2.
Eben so wird demselben ein eventueller
Kredie unter den nämlichen Bedingungen
für den Fall eröffner, wenn die Getreid-
Preise im aufe der nächsten sechs Finanz=
Jahre noch tiefer herabfallen sollten, als
sie bey Anfertigung des in der Darstellung