’*i Gesetblat t *
für das
Köni greich Baiern.
XIV. Stück. München, Mittwoch den 1. December 13879.
Inhalt.
Kösisliche Allerböchste Verordaung:
Neapel betreffend.
dle gegenseltige Freyzüglgkeit zolschen Balern und
K. Allerhschste Verordnung.
(Die gegenseitige Freyzügigkelt zwischen Balern
und Neapel berreffend.)
Maximilian Josepyh,
don Gottes Gnaden König von Baiern.
Naqhdem Wir mit Seiner Majestaͤt dem
Koͤnige beyder Sizilien, zum Vortheile des
gegenseitigen Verkehrs der Unterthanen
beyder Staaten, über Festsetzung etner voll-
kommenen Freyzügigkeit übereingekommen
sind, und den darüber abgeschlossenen Ver-
trag bereits ausgewechselt haben; so ist
dieses zur Nachachtung Unseer Regierungen
und anderer unmiteelbarer und mittelbarer
Behörden, durch das Gesetz-Blatt bekanne
zu machen, damit eben erwähnter Vertrag
in Vollzug gesetze, sohin rücksichtlich jeder
Art von Vermsgen, welches wie immer
aus Unsern Straaten in gedachtes König
reich übergehr, die eingefährce Nachsteuer-
und Abzugs, Freyheit beobachtet werde.
München den 28. November 1810.
Maximilian Josepb.
Graf von Rechberg.
Auf Koaiglichen Allerhochsten Befehl:
der General-Sekrerä#,
von Banmuüller.
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